Und wenn das unterblieben ist? Was wäre die dogmatische Begründung dafür, dass eine entsprechende Betriebskostennachforderung in diesem Fall unbegründet ist?immer locker bleiben hat geschrieben:Stromzähler und Heizkostenverteiler muss es eigentlich geben. Von daher sollte eine unterjährige Zwischenabrechnung unproblematisch möglich sein ... wenn es Kalt- und Warmwasserzähler gibt, dann auch da ...
Darf mein Vermieter das?
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Re: Darf mein Vermieter das?
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Re: Darf mein Vermieter das?
Wie? Ärgern? Ich?Tobias__21 hat geschrieben:Seit meiner Zeit in der Berufungskammer bin ich ja der König der Nebenkostenabrechnungen und würde OJ eigentlich ja auch helfen, aber da er mich immer ärgert.... Aber er hat ja eh seine Einrede, von daher is auch Wumpe
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Re: Darf mein Vermieter das?
Unbegründet ist sie nicht, aber du hast ein Kürzungsrecht um 15% gem. § 12 I HeizKVOJ1988 hat geschrieben:Und wenn das unterblieben ist? Was wäre die dogmatische Begründung dafür, dass eine entsprechende Betriebskostennachforderung in diesem Fall unbegründet ist?immer locker bleiben hat geschrieben:Stromzähler und Heizkostenverteiler muss es eigentlich geben. Von daher sollte eine unterjährige Zwischenabrechnung unproblematisch möglich sein ... wenn es Kalt- und Warmwasserzähler gibt, dann auch da ...
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Re: Darf mein Vermieter das?
Ah, und § 9b Abs. 1 regelt sogar meinen Fall Vielen Dank!suedpol hat geschrieben:Unbegründet ist sie nicht, aber du hast ein Kürzungsrecht um 15% gem. § 12 I HeizKVOJ1988 hat geschrieben:Und wenn das unterblieben ist? Was wäre die dogmatische Begründung dafür, dass eine entsprechende Betriebskostennachforderung in diesem Fall unbegründet ist?immer locker bleiben hat geschrieben:Stromzähler und Heizkostenverteiler muss es eigentlich geben. Von daher sollte eine unterjährige Zwischenabrechnung unproblematisch möglich sein ... wenn es Kalt- und Warmwasserzähler gibt, dann auch da ...