Darf mein Vermieter das?
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Darf mein Vermieter das?
Vorweg: Das ist jetzt nahe an der Rechtsberatung, ggf. schon Rechtsberatung - von daher bitte kurz Bescheid geben @Tibor falls das hier zu kritisch wird.
Ich habe eine Nebenkostenabrechnung (für 2016, § 556 III 3 BGB ist bekannt) erhalten. Ich bin gegen Jahresmitte ausgezogen und bekomme deshalb die Kosten anteilig berechnet. Der numerische Anteil (7/12, habe bis Ende Juli dort gewohnt) stimmt soweit. Nur: Ich war die ersten drei Monate nicht in der Wohnung (nicht geheizt, kein Wasser usw.), außerdem waren die Nebenkosten auf "meinen" Verbrauch abgestimmt. Deshalb muss ich vermuten, dass die mittlere dreistellige Summe, die ich jetzt zahlen soll, vor allem auf einem höheren Verbrauch meines Nachmieters beruht. Deshalb die Frage: Darf mein Vermieter mir die Nebenkosten des Abrechnungszeitraums schlicht anteilig in Rechnung stellen oder müssen sich diese auf den tatsächlichen Vebrauch beziehen?
Ich habe eine Nebenkostenabrechnung (für 2016, § 556 III 3 BGB ist bekannt) erhalten. Ich bin gegen Jahresmitte ausgezogen und bekomme deshalb die Kosten anteilig berechnet. Der numerische Anteil (7/12, habe bis Ende Juli dort gewohnt) stimmt soweit. Nur: Ich war die ersten drei Monate nicht in der Wohnung (nicht geheizt, kein Wasser usw.), außerdem waren die Nebenkosten auf "meinen" Verbrauch abgestimmt. Deshalb muss ich vermuten, dass die mittlere dreistellige Summe, die ich jetzt zahlen soll, vor allem auf einem höheren Verbrauch meines Nachmieters beruht. Deshalb die Frage: Darf mein Vermieter mir die Nebenkosten des Abrechnungszeitraums schlicht anteilig in Rechnung stellen oder müssen sich diese auf den tatsächlichen Vebrauch beziehen?
- Tibor
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Re: Darf mein Vermieter das?
Ja, darf er. Üblich ist die Verteilung der BK nach den Zeitanteilen der Nutzung; gegen diese Verteilung bestehen auch bei verbrauchsabhängigen Kosten keine Bedenken (Langenberg in: Schmidt-Futterer, Mietrecht § 556 BGB Rn. 362). Was du geltend machst, wäre eine Umlage nach Verbrauch, hierzu müsste es aber Ablesungen geben.
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Re: Darf mein Vermieter das?
Ist ja sehr vermieterfreundlich, das.
Dann bleibt mir nur noch der Hinweis auf § 556 III 3 BGB - was ich eher arschig finde
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Re: Darf mein Vermieter das?
Es hindert dich doch nichts daran, die Einrede geltend zu machen und dann aus Gründen der Larmoyanz 100 € überweisen; freilich unter Protest der Schuld.
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Re: Darf mein Vermieter das?
Es ist eher mieterfreundlich, genauer nachmieterfreundlich in deinem Fall. Dem Vermieter bekommt ja nicht mehr Geld; er bekommt es nur von einem anderen Mieter, als er es bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung bekäme. Der Gewinner in dem Szenario ist der Nachmieter, nicht der Vermieter.OJ1988 hat geschrieben:Ist ja sehr vermieterfreundlich, das.
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Re: Darf mein Vermieter das?
Stimmt. Oder eben der Vormieter, falls der im Vergleich viel mehr verbraucht hat. Eigentlich müsste es da doch einen Innenausgleich geben?Schnitte hat geschrieben:Es ist eher mieterfreundlich, genauer nachmieterfreundlich in deinem Fall. Dem Vermieter bekommt ja nicht mehr Geld; er bekommt es nur von einem anderen Mieter, als er es bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung bekäme. Der Gewinner in dem Szenario ist der Nachmieter, nicht der Vermieter.OJ1988 hat geschrieben:Ist ja sehr vermieterfreundlich, das.
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Re: Darf mein Vermieter das?
Nein, das ist der Nachteil, wenn man nicht nach Verbrauch umlegt.
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Re: Darf mein Vermieter das?
Was daran arschig sein soll, ist mir ein Rätsel.OJ1988 hat geschrieben: Dann bleibt mir nur noch der Hinweis auf § 556 III 3 BGB - was ich eher arschig finde
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Re: Darf mein Vermieter das?
Wir hatten immer ein gutes persönliches Verhältnis, hab deswegen ein leichtes Störgefühl, da jetzt mit Paragrafen um mich zu schmeißen. Abhalten wird es mich letztlich nicht.Quantensprung hat geschrieben:Was daran arschig sein soll, ist mir ein Rätsel.OJ1988 hat geschrieben: Dann bleibt mir nur noch der Hinweis auf § 556 III 3 BGB - was ich eher arschig finde
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Re: Darf mein Vermieter das?
Ich hatte die Situation leider auch schon. Durfte für eine Miniwohnung um die 600 Euro nachzahlen, obwohl ich sonst nie Nachzahlungen hatte. Der Zwischenmieter hat da dann auch - gegen die Vereinbarung - mit seiner Frau gewohnt und das Bad verschimmeln lassen, also ich nehme an, überall regelmäßig sehr stark geheizt (ohne zu lüften). Immer schwierig. Bin froh, dass ich in der jetzigen Wohnung sowas nicht befürchten muss, da alles mit der Miete abgegolten wird, weil er keinen Bock auf rechnen hat.
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Re: Darf mein Vermieter das?
Die fehlende Betriebskostenumlage ist ein riesen Umweltproblem. Wird weder über Warmwasser noch über Heizkosten abgerechnet, sondern die Kosten alle paar Jahre auf die Miete (generell) umgelegt, wird sich kein vernünftiger Umgang mit Energie einstellen. Klassisches Problem sind dann immer Studentenwohnheime, in denen oftmals - häufiger Wechsel - eine verbrauchsabhängige Abrechnung gar nicht möglich ist. Meine Erfahrungen - aus Besuchen in Studentenwohnheim-WGs - haben gezeigt, dass dort lang und ergiebig heiß geduscht wird, Heizung ballert bei angeklappten Fenster, Geschirr unter laufend Wasser gereinigt wird und auch sonst mal tagsüber das Licht (freilich 100Watt Glüher) anbleibt. Das böse Erwachen kommt dann in der ersten eigenen Wohnung, wenn dann tatsächlich mal über Strom und Wasser abgerechnet wird.
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Re: Darf mein Vermieter das?
Ähh, keine Rechtsberatung!
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Re: Darf mein Vermieter das?
Ist bei mir nicht so, ich gehe trotzdem recht sparsam damit um und wenn ich im Bett oder mit Decke auf der Couch gammel muss es dazu auch nicht warm sein. Wenn ich gehe, mache ich auch öfter die Heizung überall aus. Über 2 steht sie ohnehin nur mal, wenn ich im Raum länger sitze. Liegt aber sicherlich daran, dass ich eben auch schon verbrauchsabhängig gezahlt habe.
Duschen lasse ich mir hingegen nicht mies reden.
Duschen lasse ich mir hingegen nicht mies reden.
Zuletzt geändert von Muirne am Freitag 23. Februar 2018, 15:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf mein Vermieter das?
Ich glaub mein Warmwasser (also mein Duschen) zahle ich gerade aber ohnehin selbst über den Strom, insofern ist nur die Heizung frei. Aber 1. muss man ja nicht unnötig heizen und 2. wenn man es übertreibt denkt der Vermieter sich irgendwann auch, dass das für ihn nicht mehr läuft.
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Re: Darf mein Vermieter das?
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}
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