https://www.bauhaus.info/thermostatkoep ... la_adt=plaSuchender_ hat geschrieben:Finde die Heizung dann allerdings irreführend, warum nicht einfach "20 Grad" draufschreiben.
Darf mein Vermieter das?
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Re: Darf mein Vermieter das?
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Re: Darf mein Vermieter das?
Wobei das die Frage trotzdem nicht so ganz beantwortet. Was soll die Nummerierung von 0-5 überhaupt? Für Leute, die nicht bis 20 zählen können?
Für Ausländer, obwohl diesseits des Atlantiks überall in Celsius gemessen wird?
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Re: Darf mein Vermieter das?
Weil es nicht nur auf die Einstellung am Heizkörper, sondern auch auf die Einstellung der gesamten Heizungsanlage ankommt? Zumal eine Temperaturskala bei dieser Art von Reglern eine Genauigkeit vortäuschte, die diese in den meisten Fällen nicht erreichen können. Und wenn die Heizungsanlage ggf auch wetterabhängig geschaltet ist, dann ist der Regler am Heizkörper ohnehin vorwiegend nur Deko für den NutzerSuchender_ hat geschrieben:Wobei das die Frage trotzdem nicht so ganz beantwortet. Was soll die Nummerierung von 0-5 überhaupt? Für Leute, die nicht bis 20 zählen können?
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Re: Darf mein Vermieter das?
Hab da auch grad was ganz geiles von meiner Freundin. Vermieter will die Kaution einbehalten, wegen einem verdreckten Backofen und Spinnweben an einem Fenster. Die Wohnung war absoluter Schrott und da wurde seit über 20 Jahre mindestens, wenn nicht länger, nix drin gemacht. Mal abgesehen davon dass eine Fristsetzung zur Beseitigung (vermeintlicher) Mängel fehlt, wurde nicht mal ein anständiges Übergabeprotokoll gemacht, sondern der Nachmieter mit dem Protokoll geschickt. Dem zieh ich jetzt die Hammelbeine lang
Sowas kotzt mich richtig an. Die Wohnung brach liegen lassen, Schrott vermieten, sie dann noch teurer an einen armen Studenten weitervermieten, ohne überhaupt mal irgendwas zu renovieren ist einfach nur frech. Die können sich das hier erlauben, weil man nichts mehr kriegt und die Studenten alles, wirklich alles, nehmen müssen, was man ihnen hinwirft. In der Wohnung ist ein völlig versiffter Teppichboden von anno dazumals. Über die Armaturen, etc., verliere ich besser kein Wort.
Sowas kotzt mich richtig an. Die Wohnung brach liegen lassen, Schrott vermieten, sie dann noch teurer an einen armen Studenten weitervermieten, ohne überhaupt mal irgendwas zu renovieren ist einfach nur frech. Die können sich das hier erlauben, weil man nichts mehr kriegt und die Studenten alles, wirklich alles, nehmen müssen, was man ihnen hinwirft. In der Wohnung ist ein völlig versiffter Teppichboden von anno dazumals. Über die Armaturen, etc., verliere ich besser kein Wort.
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Re: Darf mein Vermieter das?
Es geht um die umlagefähigen Betriebskosten. Dazu zählen (bei mir) auch die verbrauchsabhängigen Posten Strom, Wasser, Wärme.Mr_Black hat geschrieben:Von welchem Verbrauch reden wir da eigentlich? Strom? Wasser? Wärme?OJ1988 hat geschrieben:Stimmt. Oder eben der Vormieter, falls der im Vergleich viel mehr verbraucht hat. Eigentlich müsste es da doch einen Innenausgleich geben?Schnitte hat geschrieben:Es ist eher mieterfreundlich, genauer nachmieterfreundlich in deinem Fall. Dem Vermieter bekommt ja nicht mehr Geld; er bekommt es nur von einem anderen Mieter, als er es bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung bekäme. Der Gewinner in dem Szenario ist der Nachmieter, nicht der Vermieter.OJ1988 hat geschrieben:Ist ja sehr vermieterfreundlich, das.
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Re: Darf mein Vermieter das?
OJ1988 hat geschrieben: Es geht um die umlagefähigen Betriebskosten. Dazu zählen (bei mir) auch die verbrauchsabhängigen Posten Strom, Wasser, Wärme.
Strom und Wärme/Warmwasser müssen nach dem tatsächlichen erfassten Verbrauch erfasst abgerechnet werden.
vgl. § 18 AVBFernwärmeV, § 4 HeizkostenV
Eine nummerische Aufteilung, die nicht auf erfasstem Verbrauch beruht, dürfte daher unzulässig sein.
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Re: Darf mein Vermieter das?
Es geht schon um den tatsächlich erfassten (Jahres-)Verbrauch, nur dass dieser in meinem Fall von 2 verschiedenen Mietern verursacht wurde. Denen gegenüber wurde dann der Jahresverbrauch monatsanteilig in Rechnung gestellt.Mr_Black hat geschrieben:OJ1988 hat geschrieben: Es geht um die umlagefähigen Betriebskosten. Dazu zählen (bei mir) auch die verbrauchsabhängigen Posten Strom, Wasser, Wärme.
Strom und Wärme/Warmwasser müssen nach dem tatsächlichen erfassten Verbrauch erfasst abgerechnet werden.
vgl. § 18 AVBFernwärmeV, § 4 HeizkostenV
Eine nummerische Aufteilung, die nicht auf erfasstem Verbrauch beruht, dürfte daher unzulässig sein.
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Re: Darf mein Vermieter das?
Verbrauchserfassung meint natürlich, dass DEIN Verbrauch erfasst und abgerechnet wird. Wenn ich den Verbrauch erfasse und dann nach Gutdünken auf verschiedene Abnehmer aufteile, wird der Zweck der Verbrauchserfassung verfehlt. Gerade wenn eine Verbrauchserfassung durch Messeinrichtungen erfolgt. Dann hätte der Vermieter eben zwischenablesen müssen.OJ1988 hat geschrieben:Es geht schon um den tatsächlich erfassten (Jahres-)Verbrauch, nur dass dieser in meinem Fall von 2 verschiedenen Mietern verursacht wurde. Denen gegenüber wurde dann der Jahresverbrauch monatsanteilig in Rechnung gestellt.Mr_Black hat geschrieben:OJ1988 hat geschrieben: Es geht um die umlagefähigen Betriebskosten. Dazu zählen (bei mir) auch die verbrauchsabhängigen Posten Strom, Wasser, Wärme.
Strom und Wärme/Warmwasser müssen nach dem tatsächlichen erfassten Verbrauch erfasst abgerechnet werden.
vgl. § 18 AVBFernwärmeV, § 4 HeizkostenV
Eine nummerische Aufteilung, die nicht auf erfasstem Verbrauch beruht, dürfte daher unzulässig sein.
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Re: Darf mein Vermieter das?
Was? Ich hab den Fall bisher so verstanden, dass keine Ableseeinrichtungen vorhanden sind für jede Wohnung. Wurde denn beim Auszug kein Übergabeprotokoll nebst Zählerständen gemacht?
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Re: Darf mein Vermieter das?
oder nach Gradtagszahlen bei den Heizkosten.Mr_Black hat geschrieben:Verbrauchserfassung meint natürlich, dass DEIN Verbrauch erfasst und abgerechnet wird. Wenn ich den Verbrauch erfasse und dann nach Gutdünken auf verschiedene Abnehmer aufteile, wird der Zweck der Verbrauchserfassung verfehlt. Gerade wenn eine Verbrauchserfassung durch Messeinrichtungen erfolgt. Dann hätte der Vermieter eben zwischenablesen müssen.OJ1988 hat geschrieben:Es geht schon um den tatsächlich erfassten (Jahres-)Verbrauch, nur dass dieser in meinem Fall von 2 verschiedenen Mietern verursacht wurde. Denen gegenüber wurde dann der Jahresverbrauch monatsanteilig in Rechnung gestellt.Mr_Black hat geschrieben:OJ1988 hat geschrieben: Es geht um die umlagefähigen Betriebskosten. Dazu zählen (bei mir) auch die verbrauchsabhängigen Posten Strom, Wasser, Wärme.
Strom und Wärme/Warmwasser müssen nach dem tatsächlichen erfassten Verbrauch erfasst abgerechnet werden.
vgl. § 18 AVBFernwärmeV, § 4 HeizkostenV
Eine nummerische Aufteilung, die nicht auf erfasstem Verbrauch beruht, dürfte daher unzulässig sein.
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Re: Darf mein Vermieter das?
Schon das wäre wohl grundsätzlich unzulässigTibor hat geschrieben:Was? Ich hab den Fall bisher so verstanden, dass keine Ableseeinrichtungen vorhanden sind für jede Wohnung.
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Re: Darf mein Vermieter das?
Nein, das wurde nicht gemacht. Ableseeinrichtungen habe ich nie gesehen. Ich habe mich jetzt so oder so auf § 556 III 3 BGB berufen.Tibor hat geschrieben:Was? Ich hab den Fall bisher so verstanden, dass keine Ableseeinrichtungen vorhanden sind für jede Wohnung. Wurde denn beim Auszug kein Übergabeprotokoll nebst Zählerständen gemacht?
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Re: Darf mein Vermieter das?
Heidewitzka, Zustände sind das. Merkel ist Schuld!!!!!
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Re: Darf mein Vermieter das?
Seit meiner Zeit in der Berufungskammer bin ich ja der König der Nebenkostenabrechnungen und würde OJ eigentlich ja auch helfen, aber da er mich immer ärgert.... Aber er hat ja eh seine Einrede, von daher is auch Wumpe
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Re: Darf mein Vermieter das?
Stromzähler und Heizkostenverteiler muss es eigentlich geben. Von daher sollte eine unterjährige Zwischenabrechnung unproblematisch möglich sein ... wenn es Kalt- und Warmwasserzähler gibt, dann auch da ...