Guten Tag,
wir hatten eine private Diskussion über Vereinsrecht und hätten gern einige Meinungen dazu. Es ging und primär um die Frage, wie kulant das Finanzamt bei gemeinnützigen Vereinen ist, wenn diese in einem der drei letzten Jahre knapp umsatzsteuerpflichtig geworden sind. Wir das dann im Verhältnis betrachtet zu den anderen beiden Jahren?
Wie tolerant ist man gegenüber gemeinnützigen Vereinen?
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 1
- Registriert: Dienstag 18. November 2014, 11:25
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 3751
- Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
- Ausbildungslevel: RA
Re: Wie tolerant ist man gegenüber gemeinnützigen Vereinen?
Oben groß, rot. Ein Rechtsanwalt beantwortet dir die Fragen deiner "privaten Diskussion", wenn du ihn dafür bezahlst. There is no free lunch.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Wie tolerant ist man gegenüber gemeinnützigen Vereinen?
Die Grenzen von § 64 Abs. 3 AO bzw. § 19 UStG stehen nicht zur Disposition eines Finanzbeamten; Steuerrecht ist zwingendes Recht.
Den Rest erklärt der Steuerberater des Vereins.
Geschlossen.
Den Rest erklärt der Steuerberater des Vereins.
Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."