Berlin / Juristen / Zwischenjob / 3000€

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Freedom
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Berlin / Juristen / Zwischenjob / 3000€

Beitrag von Freedom »

Ist mir jetzt doch nen eigenen Thread wert

https://www.lto.de/recht/studium-refere ... -behoerde/

Interessanter Ansatz, der mal anschaulich zeigt, dass es selbst in Berlin in Behörden Mangel an guten Juristen zu geben scheint :o.

3000€ Brutto für nen Behördenjob als Zwischenverdienst ist mal ne Ansage. Klar, in den Topkanzleien sind es 4000€ brutto, aber
a) Zahlen das gar nicht soo viele
b) Mutmaße ich, dass die Arbeitszeiten dort doch etwas geringer ausfallen? Ok strittig, da gibt es große Unterschiede, von WissMits etc. die richtig eingespannt werden bis hin zu hin und wieder mal ne Aufgabe und ansonsten Cafetrinken (Was man so hört)
c) Dürften die Notenanforderungen für so einen Behördenjob ähnlich wie in den GK sein, jedenfalls in der Pilotprojektphase.

Ich sehe mich später eh nicht in einer Behörde, aber eine spannende Idee ist das allemal. Zumal es zeigt, dass auch die staatlichen Institutionen mittlerweile auf "kreative Recruitingmaßnahmen" angewiesen zu sein scheinen. GK sind da ja weit voraus u.a. mit Abendessen, Kanzleiveranstaltungen, Seminaren, Sommerfesten usw.

Was haltet ihr davon? Stehen wir vor einem Recruiting-Wandel auch im öffentlichen Dienst?
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Tibor
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Re: Berlin / Juristen / Zwischenjob / 3000€

Beitrag von Tibor »

§ 14 Abs. 1 TzBefrG? Gibt es nicht arbeitslose Volljuristen?
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halb eins
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Re: Berlin / Juristen / Zwischenjob / 3000€

Beitrag von halb eins »

Freedom hat geschrieben:3000€ Brutto für nen Behördenjob als Zwischenverdienst ist mal ne Ansage. ?
Ob jetzt eine befristete E9 - Stelle für jemandem mit 1. Staatsexamen (und damit quasi Master) "ne Ansage" ist weiß ich auch nicht unbedingt. ;) Aber klar für den Übergang ist es nicht schlecht und die Erfahrung schadet sicherlich auch nicht....
Zuletzt geändert von halb eins am Donnerstag 19. April 2018, 12:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Freedom
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Re: Berlin / Juristen / Zwischenjob / 3000€

Beitrag von Freedom »

Ich kenn Leute mit VB staatlich knapp verpasst und insgesamt fast zweistellig die verdienen bei einer 5 Tagewoche ca. 2000€ Brutto in Berlin in mittelständischen Kanzleien.

Vergleichsmaßstab ist ja nicht der Volljurist, sondern das, was man sonst so machen kann um die Zwischenzeit flexibel zu überbrücken. Selbst bei Kanzleien wie FF, HM, WC etc. müsste man 4 Tage die Woche arbeiten um auf 3200€ Brutto zu kommen.

Was die Befristung angeht muss ich dir dagegen widersprechen: Wer versucht, die Zwischenzeit zu überbrücken, sieht eine solche gerade nicht als Nachteil, sondern als Vorteil an. Es geht den Leuten ja gerade nicht darum, jetzt ihren Berufseinstieg zu vollziehen, sondern in einer Übergangsphase über die Runden zu kommen. Da erstmal einen Job zu finden, wo der Arbeitgeber nicht sagt: "Lohnt sich für mich nicht, der ist in Kürze eh wieder weg wenn ich ihn ordentlich eingearbeitet habe" ist ja gerade das Problem.

Wobei ich zugegebenermaßen von Jobs im öffentlichen Dienst keinen blassen Schimmer habe. Was gibt es denn sonst so bisher auf staatlicher Seite Vergleichbares?
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Brainiac
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Re: Berlin / Juristen / Zwischenjob / 3000€

Beitrag von Brainiac »

Tibor hat geschrieben:§ 14 Abs. 1 TzBefrG?
Du meinst als entgegenstehend? Bin zwar kein Experte, würde dann aber Nr. 1, 2, 3, 7 in den Ring werfen, die mglw. einschlägig sind. I.Ü.: Abs. 2.
Tibor hat geschrieben:Gibt es nicht arbeitslose Volljuristen?
Das ist ein guter Punkt. Bei ihnen ist aber der nächste berufliche Schritt wohl schwerer planbar als bei den Referendaren der Einstieg ins Ref. Während beim Referendar (relativ) sicher ist, dass er erst mit Ablauf der - feststellbaren - Wartezeit die Verwaltungstätigkeit aufgeben wird, kann sich beim Volljuristen die Tür zum eigentlich gesuchten Job jederzeit nach Beginn der Tätigkeit öffnen. Zudem könnte es in diesen Fällen ggf. mit der Befristung schwieriger werden.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Berlin / Juristen / Zwischenjob / 3000€

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Tibor hat geschrieben:§ 14 Abs. 1 TzBefrG?
§ 14 Abs. 2 Sätze 1, 3 TzBfG i. V. m. § 30 Abs. 3 Satz 1 TV-L. Das Problem ist nicht die sachgrundlose Befristung, es sei denn, mit dem Land Berlin bestand bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, s. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG. Das dürfte regelmäßig nicht der Fall sein. Zu beachten ist aber - hierauf weißt uns dieser auf den ersten Blick apkrophye Satz in dem zitierten Artikel hin: "Damit die Kandidaten auch spontan mit dem juristischen Vorbereitungsdienst beginnen können, falls sich ihr Starttermin unerwartet nach vorne verschiebt, gibt es Ausnahmeregelungen vom Verbot der sachgrundlosen Befristung.". Wahrscheinlich ist damit angesprochen, dass das Land Berlin sich bereits von Beginn mit einer Aufhebungsvereinbarung einverstanden erklärt, die den Zweck hat, die Aufnahme des Referendariats zu gewährleisten. Zwar kann das befristete öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis entgegen des Regelfalls des § 15 Abs. 1 TzBfG ordentlich gekündigt werden - s. § 15 Abs. 3 TzBfG i. V. m. § 30 Abs. 5 TV-L -, aber hierbei muss auch der Arbeitnehmer bestimmte Fristen einhalten. Eventuell würden diese bei einem spontanen Nachrücken zu einem Problem.
Zuletzt geändert von Einwendungsduschgriff am Donnerstag 19. April 2018, 13:05, insgesamt 1-mal geändert.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Herr Anwalt
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Re: Berlin / Juristen / Zwischenjob / 3000€

Beitrag von Herr Anwalt »

Halte ich überhaupt nichts von.

- Dauer der Ausbildung bzw. bis der Hase läuft.
- Verbesserer mit Gedanken im Examen.
- Einstellungsfrage:
- mit Gedanken schon im Ref.
- Nach mir kann der nächste den Schrott wegräumen
- ..und meine Fehler ausbaden.
- Ich hab eh nicht vor zu bleiben.
- Kosten der Mentoren
- Nur einfachste Fälle können bis zum Ende bearbeitet werden.
- Auf einmal gibt es nach 3 Monaten einen Refplatz im Nachbarland. Tschüss und danke für die 9000 Brutto.

Soll man doch Volljuristen vernünftig ausbilden und die dort arbeiten lassen oder Studiumabbrecher ausbilden.
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famulus
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Re: Berlin / Juristen / Zwischenjob / 3000€

Beitrag von famulus »

Es gibt aber halt auch Leute mit einem etwas höheren Anspruch an die eigene Arbeitsleistung.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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thh
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Re: Berlin / Juristen / Zwischenjob / 3000€

Beitrag von thh »

Herr Anwalt hat geschrieben:Halte ich überhaupt nichts von.

- Dauer der Ausbildung bzw. bis der Hase läuft.
- Kosten der Mentoren
Das scheint man kalkuliert zu haben (und auch Assessoren benötigen "Mentoren", dafür wird bei Gerichten und Staatsanwaltschaften nur niemand freigestellt ...)
Herr Anwalt hat geschrieben: - Nach mir kann der nächste den Schrott wegräumen
- ..und meine Fehler ausbaden.
- Ich hab eh nicht vor zu bleiben.
Das entspricht - hoffentlich - nicht dem verbreiteten Arbeitsethos. Abgesehen davon: auch das ist bei Assessoren letztlich nicht anders.
Herr Anwalt hat geschrieben:- Nur einfachste Fälle können bis zum Ende bearbeitet werden.
Soll man doch Volljuristen vernünftig ausbilden und die dort arbeiten lassen oder Studiumabbrecher ausbilden.
Es geht ja offensichtlich gerade nicht um Tätigkeiten, für die ein ausgebildeter Volljurist erforderlich ist, sondern um Routineaufgaben, die sonst im gehobenen Dienst bearbeitet werden. Da lässt sich zum einen vieles "wegschaffen" (als Assessoren regelmäßig nach einem Jahr (statt wie jetzt nach zweien) die Stelle gewechselt haben, ging das ja nun auch), und zum anderen will und braucht man dort keine Volljuristen.
Herr Anwalt hat geschrieben:- Auf einmal gibt es nach 3 Monaten einen Refplatz im Nachbarland. Tschüss und danke für die 9000 Brutto.
Das lässt sich durch geeignete Gestaltung der Arbeitsverträge lösen.
Gelöschter Nutzer

Re: Berlin / Juristen / Zwischenjob / 3000€

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Dieses Modell ist nicht neu, sondern existiert schon lange in der Bundestagsverwaltung, vielen Bundesministerien und auch einigen Bundesoberbehörden. Ich finde das Modell sehr berechtigt - und eine Konkurrenzsituation mit Volljuristen sehe ich nicht: Es wird sich um Aufgaben handeln, für die ein Volljurist schlicht überbezahlt wäre. Natürlich gibt es auch Volljuristen, die dauerhaft auf E9/E10-Stellen tätig sind, ebenso viele arbeitslose Volljuristen, die schon mit einer E9/E10-Stelle zufrieden wären - aber fördern sollte der Staat solche Missstände sicherlich nicht, ebenso gilt der Grundsatz der sparsamen Haushaltspolitik und natürlich muss sich der Staat auch nicht mit Fallobst zufrieden geben. Zumal es in der öffentlichen Verwaltung auch eine Vielzahl von Aufgaben gibt, die ein Diplom-Jurist mit gleicher Kompetenz bearbeiten kann wie ein Volljurist - eine Vielzahl der Aufgaben sind nämlich nicht originär juristisch.
oder Studiumabbrecher ausbilden.
In manchen Fächern mag das bloße Studieren ohne Abschluss schon genügen, um auf dem Arbeitsmarkt einen Mehrwert haben zu können (z.B. Informatik) - bei Juristen ist das zum Glück nicht so. Erst recht, wenn es um Tätigkeiten im öffentlichen Dienst gehen soll...
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Schnitte
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Re: Berlin / Juristen / Zwischenjob / 3000€

Beitrag von Schnitte »

Ist doch völlig OK (und ich halte meistens sehr wenig von Initiativen, die von Der Linken gestartet oder unterstützt werden). Es gibt sicher Aufgaben in der Berliner Verwaltung, die über dieses Modell gut erledigt werden können, und vermutlich gar nicht mal so wenige Interessenten für solche Stellen - auch bei 3000 brutto im Monat als Tarifbeschäftigter, was so wenig nun auch wiederum nicht ist. Warum soll die Berliner Verwaltung als Arbeitgeber dieses Arbeitsmarktsegment nicht beackern?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Berlin / Juristen / Zwischenjob / 3000€

Beitrag von Schnitte »

Herr Anwalt hat geschrieben: - Nur einfachste Fälle können bis zum Ende bearbeitet werden.
Also bitte. So wie ich den Artikel lese, ist hier angepeilt, die Leute - abzüglich Einarbeitungszeit - "mindestens ein Dreivierteljahr" zu beschäftigen. Da kriegt man in der öffentlichen Verwaltug aber allerhand Routinevorgänge bis zum Ende abgebügelt.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Liz
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Re: Berlin / Juristen / Zwischenjob / 3000€

Beitrag von Liz »

Schnitte hat geschrieben:Ist doch völlig OK (und ich halte meistens sehr wenig von Initiativen, die von Der Linken gestartet oder unterstützt werden). Es gibt sicher Aufgaben in der Berliner Verwaltung, die über dieses Modell gut erledigt werden können, und vermutlich gar nicht mal so wenige Interessenten für solche Stellen - auch bei 3000 brutto im Monat als Tarifbeschäftigter, was so wenig nun auch wiederum nicht ist. Warum soll die Berliner Verwaltung als Arbeitgeber dieses Arbeitsmarktsegment nicht beackern?
+ 1

Es ist ein einfacher Weg, Stellen vorübergehend mit Leuten zu besetzen, die man mit ein wenig Aufwand gut für praktische Routinetätigkeiten anlernen kann - und mit etwas Glück bekommt man gut ausgebildete, hoch motivierte Leute, die innerhalb weniger Wochen richtig gute Arbeit leisten. Und wenn man dabei möglicherweise den ein oder anderen für eine spätere Tätigkeit in der Verwaltung begeistern kann, ist das ein zusätzliches Plus.
Kasimir
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Re: Berlin / Juristen / Zwischenjob / 3000€

Beitrag von Kasimir »

Herr Anwalt hat geschrieben:Halte ich überhaupt nichts von.

- Dauer der Ausbildung bzw. bis der Hase läuft.
- Verbesserer mit Gedanken im Examen.
- Einstellungsfrage:
- mit Gedanken schon im Ref.
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Soll man doch Volljuristen vernünftig ausbilden und die dort arbeiten lassen oder Studiumabbrecher ausbilden.
Sehe ich genauso.
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