Bin noch dabei. Tobias, wie ist das mit dem "Behandlungsbedarf oberhalb einer de-minimis-Schwelle"-Kriterium? Können wir uns darauf verständigen?Muirne hat geschrieben:Jetzt mal nicht kneifen.
Hitzeempfindlichkeit
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Re: Hitzeempfindlichkeit
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Re: Hitzeempfindlichkeit
Ja, passt Einsatz?
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Re: Hitzeempfindlichkeit
Kommt es später raus, ist das Geschrei groß. Viel Spaß mit dem stationären Aufenthalt, wenn Beihilfe und PKV die Leistung verweigern. Das ist ja das Damoklesschwert: lügt man sich rein, lebt man ziemlich lange mit einem ziemlichen Risiko.Ara hat geschrieben:Es hat schon ein Grund warum Leute teilweise selbst ihre Psychotherapien und ähnliches aus eigener Tasche zahlen, damit sie es verheimlichen können.
Das Formular zur Vorgeschichte für die Einstellung in Baden-Württemberg kann man hier angucken: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE ... erber.aspx (rechts: Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte) NB: Die PKV fragt im Regelfall ambulant nur fünf Jahre zurück, stationär zehn. Das Land will alles wissen. Also durfte ich auch meine ziemlich ernste, stationär behandelte coxitis fugax mit knapp vier Jahren brav angegeben.
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Re: Hitzeempfindlichkeit
Naja, die Depression ist wohl die mit weiteste Krankheitsdefinition der Psychiatrie. Bei schweren Depressionen, die auch schwer werden können durch ein "Verschleppen", entwickeln nicht wenige Patienten psychotische Symptome. Nicht um sonst sind die leichte und die mittelschwere Depression als Neurosen gekennzeichnet; die schwere hingegen typischerweise als Psychose. Übrigens ist nicht jeder Psychotiker schizophren. Wer freilich Stimmen hört und Wahnvorstellungen hat, ist jedenfalls vorübergehend psychotisch. Aber klar: eine Einfuhr nach PsychKHG ist kein Spaß. Gerade, wenn es in Baden-Württemberg dann in eines der ZfP geht, die nicht so sonderlich liberal in der stationären Führung sind - wie das mittlerweile in vielen eher privat geführten Kliniken passiert. Spannenderweise haben diese liberalen Modelle, dann auch deutlich geringe Zahlen und Zwangsbehandlungen und Zwangsmaßnahmen wie z. B. Fixierungen.Tobias__21 hat geschrieben: Am Ende kam raus, dass sie nicht etwa schizophren ist, oder gar ein ernsthaftes psychisches Problem hätte. Nein, ausgelöst wurde das ganze von einer popligen Depression, die sie quasi verschleppt hatte und die man locker hätte behandeln können, hätte sie sich nur geöffnet.
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Re: Hitzeempfindlichkeit
Deswegen ja die Möglichkeit der Einweisung nach PsychKHG, wenn Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt. Krankheitseinsicht ist bei den bipolaren Störungen mit starker Affektkomponente und drogenbedingten Psychosen am Seltensten anzutreffen. Bei der Schizophrenie sind die meisten nach der Erstbehandlung durch sedierende Medikamente in der Regel krankheitseinsichtig, da man ihnen ihre Stimmen und Projektionen erst einmal nimmt.thh hat geschrieben:Oder weil der Patient sich nicht mehr behandeln lassen möchte. Mangelnde Krankheitseinsicht ist gerade bei Erkrankungen mit Wahrnehmungs- und Ich-Störungen wie Schizophrenien ein großes Problem.Ara hat geschrieben:[Willste wirklich schockiert werden? Krankenkassen verweigern regelmäßig und mE systematisch umfassende psychiatrische Behandlungen von psychisch Kranken, insbesondere von Schizophrenen. Die werden dann nach 1 oder 2 Wochen aus der Psychiatrie, gegen den ärztlichen Rat, entlassen, weil die Krankenkasse nicht mehr zahlen möchte.
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Re: Hitzeempfindlichkeit
Aber nach diesem Vorgeschichte Bogen muss man doch nicht jeden Arztbesuch notieren sondern eben nur festgestellte Erkrankungen. Und wenn man mal Rückenschmerzen hatte und die wieder weg sind oder einem mal schwindlig war ist das ja wohl keine Erkrankung in dem Sinne.
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Re: Hitzeempfindlichkeit
Festgestellte, bedeutsame Erkrankungen. Die Erkältung fällt da schon gar nicht darunter mE. Der Bogen geht zwar weit zurück, aber schränkt das Ganze materiell doch erheblich ein. In Baden-Württemberg macht das Übrigens nicht mehr das Gesundheitsamt, sondern niedergelassene Ärzte, im Regelfall mit einer arbeitsmedizinischen Vorbildung.
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Re: Hitzeempfindlichkeit
5 gegen 50 Euro? Mit der geballten Schwarmintelligenz des Forums als Schiedsrichter (deren Ratschluss ggf. durch die Moderation festzustellen wäre)?Tobias__21 hat geschrieben:Ja, passt Einsatz?
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Re: Hitzeempfindlichkeit
Traust dich auch 10 gegen 100?Schnitte hat geschrieben:5 gegen 50 Euro? Mit der geballten Schwarmintelligenz des Forums als Schiedsrichter (deren Ratschluss ggf. durch die Moderation festzustellen wäre)?Tobias__21 hat geschrieben:Ja, passt Einsatz?
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Re: Hitzeempfindlichkeit
Für 50 € steht der Tobi nämlich nicht von der Couch auf.
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Re: Hitzeempfindlichkeit
Würd ja mein Spargelfeld setzen, dann hätte ich im Falle des Gewinnens 10Muirne hat geschrieben:Für 50 € steht der Tobi nämlich nicht von der Couch auf.
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Re: Hitzeempfindlichkeit
Da kann ich nicht mithalten, ich habe leider keine zehn Spargelfelder. Wenn ich die Wette verliere, müsste ich die also erst beschaffen, was schwierig werden könnte und dann allerlei rechtliche Probleme in puncto subjektive Unmöglichkeit (Gibt es einen Grundsatz "Spargelfelder hat man zu haben"?) aufwerfen würde (von Problemen bei der Anwendung von § 243 BGB mal ganz zu schweigen). Aber bei Geld sieht das anders aus. Daher gut, zehn gegen hundert Euro sind auch OK.Tobias__21 hat geschrieben: Würd ja mein Spargelfeld setzen, dann hätte ich im Falle des Gewinnens 10
Und jetzt ab zum Arzt mit dir.
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Re: Hitzeempfindlichkeit
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Re: Hitzeempfindlichkeit
Wir sind ja Edelleute hier; da herrschen keine solchen Gepflogenheiten.
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Re: Hitzeempfindlichkeit
Könnte diese Wette eigentlich von einer noch stärkeren Asymmetrie geprägt sein? Ich sollte mir merken, dass bei Schnitte leicht Geld zu holen ist...