Sachverhalt: Sex-Junge S war gerade 14 Jahre alt, als er eine Nacht mit dem Modekönig verbrachte. Dafür bekam S von M 250 Euro. Heute ist der 14.01.2005, der S ist heute 18.
Bearbeitervermerk: Siehe auch Bild.T-Online.de (Verwaister Link http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2005/01/15/moshammer__s__ex__junge/moshammer__s__ex__junge,templateId=renderKomplett.html automatisch entfernt)
Überlegung zum Alter des S:
2001 - 14
2002 - 15
2003 - 16
2004 - 17
2005 - 18
Wenn der S am 14.01.2005, also heute, 18 Jahre alt ist, war er am 14.01.2001 14 Jahre alt. Logischerweise war er am 14.01.2002 bereits 15.
Das Euro-Bargeld wurde zum 01.01.2002 eingeführt. Vorher waren Euro-Noten praktisch nicht zu erhalten, sogar Geldautomaten wurden pünktlich zu Mitternacht umgestellt. Zwar gab es Starter-Sets im Wert von 10 DM, die enthielten aber nur Münzen. Auch wenn der M als Gewerbetreibender die Möglichkeit hatte, schon ab dem 01.09.2001 einen kleinen Vorrat an Euro-Scheinen zu erhalten, ist völlig unwahrscheinlich, dass er vor dem 01.01.2002 mit Euro-Scheinen (250,- !) bezahlte. Ich nehme daher an, dass M den S nach dem 01.01.2002 getroffen haben muss.
Im Zusammenhang mit dem Alter des S, muss es also zwischen dem 01. und 14.01.2002 gewesen sein. Vorher hatte der M noch keine Euro, später war der S nicht mehr 14.
Oder?
Denksport
Moderator: Verwaltung
- schlafkatze
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5532
- Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
- Ausbildungslevel: Ass. iur.