Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.
Levi hat geschrieben:In Zeiten moderner Kommunikationstechnik sollte das doch nun wirklich kein Problem mehr sein.
In der Bewerbung einfach (nur) die Handy-Nummer angeben und im Falle eines Anrufs mitteilen, dass man sich gerade am anderen Ende der Welt befindet. Dafür wird jeder Verständnis haben.
Na genau das ist es ja, was mir Sorgen macht. Vielleicht wird ja auch erwartet, dass ich alles stehen und liegen lassen und mich sofort einfinde. Ich sehe das genauso wie du, man wird ja Urlaub machen dürfen, vor allem nach dem 2. Examen ... Ich bin nicht mal sonderlich lange weg, aber ich möchte für alle Eventualitäten gewappnet sein und es mir nicht wegen sowas verscherzen.
Vielen Dank für die Tipps, ich denke so werd ich's machen!
Es soll auch Bewerber gegeben haben, die versehentlich ihre alte Handy-Nummer angegeben haben
Was - ebenso wie zwischenzeitliche Nichterreichbarkeit - nicht tragisch ist, da der Bewerber bei kurzfristen Terminen auch per E-Mail kontaktiert werden dürfte.
Vielleicht wird ja auch erwartet, dass ich alles stehen und liegen lassen und mich sofort einfinde.
Wohl kaum. Wenn der gewünschte Kandidat kurzfristig nicht kann, wird er eben für einen Folgetermin geladen.
Das ganze hat sich aufgelöst. Die Angabe (nur) der Handynummer war eine gute Sache, bin im Urlaub angerufen worden. Ich wurde jetzt zum nächsten Termin eingeladen.
Sollten hier tatsächlich schonmal Informationen per PN verschickt worden sein, würde ich mich natürlich auch über eine private Nachricht mit ein paar hilfreichen Hinweisen freuen.
Danach fragt man doch nicht offiziell. Stichwort "Banane" bei der Anmeldung und dann in jedes Posting einmal "Pavian" elegant einbauen. Nach dem zehnten Beitrag bekommst Du die große Jurawelt AC-PN, die natürlich für jedes OLG in jedem Bundesland gilt. Für Dich ist es jetzt allerdings zu spät.
Die Auswahlverfahren, wie sie in der NRW-Justiz durchgeführt werden, haben den Namen Assessment-Center nicht verdient.
- Ein AC hat als unterste Minigrenze 3 Übungen, wird von vielen Auswahlverfahren nicht eingehalten.
- Ein AC muss von Psychologen begleitet werden. In der Justiz nicht der Fall. Die Beobachter spielen Küchenpsychologie.
- Ein AC muss in zugewandter und freundlicher Atmosphäre stattfinden, um den Kandidaten wirklich zu öffnen. Die Bewerber werden aber von Anfang an im Interview systematisch unter Druck gesetzt. Aussortiert werden diejenigen, die sich der Kritik an ihnen wirklich annehmen und dadurch unsicher wirken.
Fazit: Wer sich Gedanken macht, ob er nach seiner schriftlichen Bewerbung Urlaub machen darf (ja natürlich! warum nicht?), sollte sich eine selbstbewusstere Haltung antrainieren, um Erfolg zu haben.
svarez hat geschrieben:
Fazit: Wer sich Gedanken macht, ob er nach seiner schriftlichen Bewerbung Urlaub machen darf (ja natürlich! warum nicht?), sollte sich eine selbstbewusstere Haltung antrainieren, um Erfolg zu haben.
Nun ja. Es gibt da schon einen Unterschied. Es ist im Vorfeld bekannt, dass absichtlich Fragen gestellt werden, um die Bewerber unter Druck zu setzen. Dementsprechend kann man sich darauf auch mental einstellen. Ich sehe jedenfalls den Zusammenhang zwischen meiner Frage und mangelndem Selbstbewusstsein nicht. Vielleicht auch nur eine Stressthese.
svarez hat geschrieben:Die Auswahlverfahren, wie sie in der NRW-Justiz durchgeführt werden, haben den Namen Assessment-Center nicht verdient. (...) Die Beobachter spielen Küchenpsychologie. (...)
Fazit: Wer sich Gedanken macht, ob er nach seiner schriftlichen Bewerbung Urlaub machen darf (ja natürlich! warum nicht?), sollte sich eine selbstbewusstere Haltung antrainieren, um Erfolg zu haben.
1.) JonasB, bist du es?
2.) Das Fazit ist genauso Küchenpsychologie.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Tibor hat geschrieben:2.) Das Fazit ist genauso Küchenpsychologie.
Ich gebe zu, das Fazit war überspitzt und nehme es zurück! Sorry!
Tibor hat geschrieben:1.) JonasB, bist du es?
Nein, es gibt auch andere Personen, die solche Auswahlverfahren kritisch begleiten und sich ihre Gedanken dazu machen. Kandidaten, die eingestellt wurden, werden sich voraussichtlich kaum jemals (kritisch) äußern.
- Ein AC hat als unterste Minigrenze 3 Übungen, wird von vielen Auswahlverfahren nicht eingehalten.
- Ein AC muss von Psychologen begleitet werden. In der Justiz nicht der Fall.
- Ein AC muss in zugewandter und freundlicher Atmosphäre stattfinden, um den Kandidaten wirklich zu öffnen.
Es wäre aber schöner, wenn man über die o.g. Punkte disktutieren könnte und nicht allein die pointierten Formulierungen aufgreift.
Ein AC hat keinen Selbstzweck. Es ist nur der erste Schritt; die eigentliche Erprobung findet im Proberichterverhältnis statt. Insoweit bedarf es nicht ausgeklügelter psychologischer Begutachtungen etc.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Pillendreher hat geschrieben:Wie wird eigentlich ein Proberichter "überwacht"? Sitzt da dann öfter mal ein Kollege in der Sitzung und schaut zu?
Nö. Überwachung findet eigentlich in dem Sinne (Gott sei Dank) gar nicht statt. Es gibt eigentlich nur die Überhörung und Beurteilung, wobei die Präsidenten in der Regel schon irgendwie wissen, wie es läuft. Jedenfalls in unserem relativ kleinen Bezirk.
"Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry?"
Pillendreher hat geschrieben:Wie wird eigentlich ein Proberichter "überwacht"? Sitzt da dann öfter mal ein Kollege in der Sitzung und schaut zu?
Nö. Überwachung findet eigentlich in dem Sinne (Gott sei Dank) gar nicht statt. Es gibt eigentlich nur die Überhörung und Beurteilung, wobei die Präsidenten in der Regel schon irgendwie wissen, wie es läuft. Jedenfalls in unserem relativ kleinen Bezirk.
Ich glaube das ist sehr unterschiedlich; in Kammersachen besteht natürlich eine faktische Überwachung statt. Die Bewertung erfolgt aber anhand einer/mehrerer Überhörungen, Einsicht in erledigte Akten bzw natürlich Anhand der Erledigungszahlen und Dezernatsentwicklung. Dazu gesellen sich Faktoren wie Urteilsquote, Verfahrensdauer etc, die sich alle EDVmäßig auswerten lassen.
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