Hallo zusammen,
ich interessiere mich für den richterlichen Probedienst in der Fachgerichtsbarkeit in NRW.
Da die jeweiligen drei LAG-Bezirke recht groß sind und die Arbeitsgerichte sich entsprechend weit im jeweiligen Bezirk verteilen, frage ich mich, inwieweit man während der Probezeit mit regelmäßigen Versetzungen (ggf. quer durch den LAG-Bezirk) rechnen muss. Zurzeit wohne ich quasi an der "Grenze" von zwei LAG-Bezirken, sodass es nicht ganz ohne wäre, wenn ich morgens zu meiner Einsatzstelle quer durch NRW fahren müsste.
Gibt es hierzu vielleicht Erfahrungswerte?
Vielen Dank und viele Grüße
Arbeitsgerichtsbarkeit NRW
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Re: Arbeitsgerichtsbarkeit NRW
Keine eigenen Erfahrungswerte, aber in der Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW werden so selten Assessoren ernannt (und dann auch nur mit eindeutigem fachlichen Profil), dass ich stark davon ausgehen würde, dass während der Probezeit alles möglich ist. Anders etwa in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wo es so viele Assesoren gibt, um den Betroffenen im Regelfall zumindest eine gewisse örtliche Sicherheit geben zu können.
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Re: Arbeitsgerichtsbarkeit NRW
Kann man sich in NRW speziell auf die Arbeitsgerichtsbarkeit bewerben?
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Re: Arbeitsgerichtsbarkeit NRW
Ja, bei jedem der drei Landesarbeitsgerichte, was man übrigens unschwer selbst durch Googeln herausfinden kann.
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Re: Arbeitsgerichtsbarkeit NRW
Hier bestand aber immerhin die Möglichkeit, dass über die reine Sachinformation hinaus gleich auch noch Insiderwissen mitgeteilt werden könnte. Daher wollte ich die Frage nicht ungestellt lassen.Honigkuchenpferd hat geschrieben: ↑Sonntag 26. August 2018, 19:15 Ja, bei jedem der drei Landesarbeitsgerichte, was man übrigens unschwer selbst durch Googeln herausfinden kann.
Und Danke