Sehe ich auch so. Schwierig wird es erst, wenn man sich an mehr gewöhnt hat und R1 gerade noch die monatliche Wein- und Spirituosenrechnung decken würde.SpvGG Jung und Schück Rul hat geschrieben:Dachte ich mir auch im ersten Augenblick, wenn man sich das netto anschaut ist es ja sicher immer noch nicht annähernd gleich, aber von "Armutsgelübde" kann man ja nun wirklich nicht sprechen.Learned Hand hat geschrieben: Ist aber vielleicht auch gut so: wenn mehr Berufsanfänger die Details kennen würden, dann würden sich vielleicht noch weniger bei Großkanzleien bewerben
R1 - Richtergehalt
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Thibaut hat geschrieben: Meine nächste Frage daher: Wie ist es mit Notarassessoren? In der BNotO steht, dass ihnen ein an R1 "angeglichenes" Gehalt zusteht. Nun habe ich bereits eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus 2001 gefunden, wonach Notarassessoren - anders als Richter - Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen müssen, die Kammer jedoch diese übernehmen können und teilweise übernehmen.
Irgendjemand praktische Erfahrungen wie das in den einzelnen Notarkammern gehandhabt wird?
Die sogenannte "Ergänzung". R1 gibts also (mindestens) immer, so in Bayern.larzerrus1 hat geschrieben:ich habe gehört, dass notare diese art r1 besoldung aus einem ausgleichtopf bekommen, wenn das geschäft schlecht lief.
Man muss bedenken, dass man als Notarassessor (ungeachtet etwaiger freiwilliger Zulagen der Notare) über 3-5 Jahre mit R1 "begnügt", obwohl man in der Großkanzlei in dieser Zeit das Doppelte verdienen könnte.
MJ
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...und die 250 Euro netto mehr machen ja nun auch kaum einen Unterschied. Zumal die aktuell kopfmäßig starken Einstellungsjahrgänge in aller Regel vor 50 kaum Chance auf R2 haben werden, da die allermeisten Beförderungsstellen der just pensionierten alten Säcke aktuell an die paar 45jährigen verteilt worden sind und von den restlichen viele nicht wieder ausgeschrieben werden. Aber was soll man sich beklagen: Einmal R1, immer R1, immer um 1 Feierabend... zumal das ganze, wenn man es mal mit der A-Besoldung vergleicht, zu guter Letzt einer kapitalen A-16-Besoldung entspricht. In Zeiten, in denen kaum jemand im höhren Dienst über A14 hinauskommt, ist das schon viel wert.
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Flanke hat geschrieben:Mir kommen die Tränen. Als Richter begnügt man sich möglicherweise sein Leben lang, jedenfalls länger als drei bis fünf Jahre mit R1, ohne danach die Gelddruckmaschine anwerfen zu dürfen.
Ich habe "begnügt" bewusst in "" gesetzt... Und von einer Gelddruckmaschine habe ich in Erstämtern wie Selb, Kirchenlamitz, Wassertrüdingen, Markt Erlbach und Konsorten (alle in Bayern, alle JWD) noch nichts gehört.
MJ
Das kann dann zumindest für Bayern nicht stimmen. Hab heute mal meinem Ausbildungsstaatsanwalt, auf den die Vorgaben 30j, verh., 1 Kind zutreffen von der Diskussion hier erzählt.Bender hat geschrieben:nach meinen Berechnungen ca. 3.000 € abzgl. Krankenversicherung und evtl. Kirchensteuer
Er meint, er verdient trotz Familienzuschlag deutlich weniger.
Und wieviel?brain3112 hat geschrieben:Das kann dann zumindest für Bayern nicht stimmen. Hab heute mal meinem Ausbildungsstaatsanwalt, auf den die Vorgaben 30j, verh., 1 Kind zutreffen von der Diskussion hier erzählt.Bender hat geschrieben:nach meinen Berechnungen ca. 3.000 € abzgl. Krankenversicherung und evtl. Kirchensteuer
Er meint, er verdient trotz Familienzuschlag deutlich weniger.
Es kann natürlich sein, dass er nicht Steuerklasse 3 hat, sondern 4 oder 5, vor allem wenn seine Frau mehr verdient. Außerdem hat er vielleicht schon den Krankenversicherungsbeitrag abgezogen und dabei vielleicht schon den KV-Beitrag für Frau und Kind mitberücksichtigt.
...wenn das überhaupt stimmt, was er sagt...
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Also mein Ex-Kollege am LSt ist jetzt bei der StA und 30 jahre alt; der kommt netto auf ziemlich genau 2600,-, ist aber Steuerklasse 1. Wenn man das jetzt auf einen Verheirateten mit Kind überschlägt sollten da schon um die 3000,- rauskommen. Vielleicht wollte er einfach bescheiden bleiben...
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