R1 - Richtergehalt
Moderator: Verwaltung
R1 - Richtergehalt
Kann mir jemand sagen, was bei einem 30jährigen Mann, verheiratet, ein Kind, nach Abzug von allem netto bei R1 übrigbleibt, wenn man Steuerklasse 3 wählt?
Besten Dank.
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- Volki
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Du hörst Dich so überrascht an. Woher kommt das? Richter und Staatsanwälte werden wirklich relativ gut bezahlt, hattest Du Dir das anders vorgestellt?SpvGG Jung und Schück Rul hat geschrieben:Say what? Das wäre ja der Hammer.Bender hat geschrieben:nach meinen Berechnungen ca. 3.000 € abzgl. Krankenversicherung und evtl. Kirchensteuer
Ohne genau nachgeforscht zu haben hört sich das wirklich zu schön an um wahr zu sein.
Um ehrlich zu sein: Ja.Learned Hand hat geschrieben:Du hörst Dich so überrascht an. Woher kommt das? Richter und Staatsanwälte werden wirklich relativ gut bezahlt, hattest Du Dir das anders vorgestellt?SpvGG Jung und Schück Rul hat geschrieben:Say what? Das wäre ja der Hammer.Bender hat geschrieben:nach meinen Berechnungen ca. 3.000 € abzgl. Krankenversicherung und evtl. Kirchensteuer
Ohne genau nachgeforscht zu haben hört sich das wirklich zu schön an um wahr zu sein.
Ich weiß nicht warum ich dachte es wäre weniger. Ich hatte immer das gesunde Halbwissen, das Gehalt wäre ok (richterliche Unabhängigkeit usw.), aber nicht üppig. Die hier genannten Nettobeträge hielt ich aber für wirklich sehr gut (natürlich unter dem Waiver, dass ich keine Ahnung habe, was so ein Kind kostet außer wahrscheinlich sehr viel Kraft).
Aus diesem - älteren - Artikel der FAZ:SpvGG Jung und Schück Rul hat geschrieben:(natürlich unter dem Waiver, dass ich keine Ahnung habe, was so ein Kind kostet außer wahrscheinlich sehr viel Kraft).
Bis zum 18. Lebensjahr kostet ein Kind so viel wie eine Eigentumswohnung - etwa 107000 Euro, mit Studium rund 150000 Euro.
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Liegt vielleicht daran, dass meine Eltern Beamte sind und ich deswegen schon früher mal in die Besoldungstabelle geguckt habe...SpvGG Jung und Schück Rul hat geschrieben: Um ehrlich zu sein: Ja.
Ich weiß nicht warum ich dachte es wäre weniger. Ich hatte immer das gesunde Halbwissen, das Gehalt wäre ok (richterliche Unabhängigkeit usw.), aber nicht üppig. Die hier genannten Nettobeträge hielt ich aber für wirklich sehr gut (natürlich unter dem Waiver, dass ich keine Ahnung habe, was so ein Kind kostet außer wahrscheinlich sehr viel Kraft).
Ist aber vielleicht auch gut so: wenn mehr Berufsanfänger die Details kennen würden, dann würden sich vielleicht noch weniger bei Großkanzleien bewerben
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Danke bis hierhin. Da bin ich jetzt mal ein Stück weiter. Sehe ich das richtig, dass man als Richter somit keine Rentenversicherungsbeiträge zahlt?!
Meine nächste Frage daher: Wie ist es mit Notarassessoren? In der BNotO steht, dass ihnen ein an R1 "angeglichenes" Gehalt zusteht. Nun habe ich bereits eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus 2001 gefunden, wonach Notarassessoren - anders als Richter - Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen müssen.
Wie ist es nun mit der Rentenversicherung? Geht die auch noch runter?
Irgendjemand praktische Erfahrungen?
Meine nächste Frage daher: Wie ist es mit Notarassessoren? In der BNotO steht, dass ihnen ein an R1 "angeglichenes" Gehalt zusteht. Nun habe ich bereits eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus 2001 gefunden, wonach Notarassessoren - anders als Richter - Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen müssen.
Wie ist es nun mit der Rentenversicherung? Geht die auch noch runter?
Irgendjemand praktische Erfahrungen?
Dachte ich mir auch im ersten Augenblick, wenn man sich das netto anschaut ist es ja sicher immer noch nicht annähernd gleich, aber von "Armutsgelübde" kann man ja nun wirklich nicht sprechen.Learned Hand hat geschrieben: Ist aber vielleicht auch gut so: wenn mehr Berufsanfänger die Details kennen würden, dann würden sich vielleicht noch weniger bei Großkanzleien bewerben
Ohne 2. Staatsexamen sind Gehaltsrechnungen für meinereiner aber eh graue Theorie, vorerst begnüge ich mich mit meinen nt. 688,- EUR Ref. Gehalt.