R1 - Richtergehalt

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Gelöschter Nutzer

R1 - Richtergehalt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann mir jemand sagen, was bei einem 30jährigen Mann, verheiratet, ein Kind, nach Abzug von allem netto bei R1 übrigbleibt, wenn man Steuerklasse 3 wählt?

Besten Dank.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

nach meinen Berechnungen ca. 3.000 € abzgl. Krankenversicherung und evtl. Kirchensteuer
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also, das kann ja kaum sein und wäre zu schön, um wahr zu sein. Nach Besoldungstabelle erhält man R1 ab 29 Jahre Grundgehalt 3285 Euro brutto.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hinzu kommt ein Familienzuschlag bei einem Kind von ca. 200 €. Man zahlt keine Sozialversicherungsabgaben. Laut Brutto-Netto-Rechner von SpOn kommen eben bei LStKl. III ca. 3.000 € zusammen. Ich bin nämlich in der gleichen Situation und müsste mich sonst verrechnet haben.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bender hat geschrieben:nach meinen Berechnungen ca. 3.000 € abzgl. Krankenversicherung und evtl. Kirchensteuer
Say what? Das wäre ja der Hammer.
Ohne genau nachgeforscht zu haben hört sich das wirklich zu schön an um wahr zu sein.
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Volki
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Beitrag von Volki »

35 Jahre zwei Kinder Steuerklasse III = ausgezahlt knapp 3680 inkl. Kindergeld. Geht noch die private KV runter. Grundgehalt sind auf der Stufe übrigens 3695,38.
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
--
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Volki
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Beitrag von Volki »

Anm: Bender: Der Spiegel-Rechner geht nach. Da wird nämlich auch dann die Arbeitslosenversischerung abzgezogen, wenn man RV "nein" ankreuzt. Sind also ein paar Prozent mehr.
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
--
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Volki hat geschrieben:Anm: Bender: Der Spiegel-Rechner geht nach. Da wird nämlich auch dann die Arbeitslosenversischerung abzgezogen, wenn man RV "nein" ankreuzt. Sind also ein paar Prozent mehr.
Ja, das habe ich berücksichtigt. Ohne Arbeitslosenversicherung bleiben ca. 2.880 €
Learned Hand
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Beitrag von Learned Hand »

SpvGG Jung und Schück Rul hat geschrieben:
Bender hat geschrieben:nach meinen Berechnungen ca. 3.000 € abzgl. Krankenversicherung und evtl. Kirchensteuer
Say what? Das wäre ja der Hammer.
Ohne genau nachgeforscht zu haben hört sich das wirklich zu schön an um wahr zu sein.
Du hörst Dich so überrascht an. Woher kommt das? Richter und Staatsanwälte werden wirklich relativ gut bezahlt, hattest Du Dir das anders vorgestellt?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Learned Hand hat geschrieben:
SpvGG Jung und Schück Rul hat geschrieben:
Bender hat geschrieben:nach meinen Berechnungen ca. 3.000 € abzgl. Krankenversicherung und evtl. Kirchensteuer
Say what? Das wäre ja der Hammer.
Ohne genau nachgeforscht zu haben hört sich das wirklich zu schön an um wahr zu sein.
Du hörst Dich so überrascht an. Woher kommt das? Richter und Staatsanwälte werden wirklich relativ gut bezahlt, hattest Du Dir das anders vorgestellt?
Um ehrlich zu sein: Ja.
Ich weiß nicht warum ich dachte es wäre weniger. Ich hatte immer das gesunde Halbwissen, das Gehalt wäre ok (richterliche Unabhängigkeit usw.), aber nicht üppig. Die hier genannten Nettobeträge hielt ich aber für wirklich sehr gut (natürlich unter dem Waiver, dass ich keine Ahnung habe, was so ein Kind kostet außer wahrscheinlich sehr viel Kraft).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

SpvGG Jung und Schück Rul hat geschrieben:(natürlich unter dem Waiver, dass ich keine Ahnung habe, was so ein Kind kostet außer wahrscheinlich sehr viel Kraft).
Aus diesem - älteren - Artikel der FAZ:
Bis zum 18. Lebensjahr kostet ein Kind so viel wie eine Eigentumswohnung - etwa 107000 Euro, mit Studium rund 150000 Euro.
Learned Hand
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Beitrag von Learned Hand »

SpvGG Jung und Schück Rul hat geschrieben: Um ehrlich zu sein: Ja.
Ich weiß nicht warum ich dachte es wäre weniger. Ich hatte immer das gesunde Halbwissen, das Gehalt wäre ok (richterliche Unabhängigkeit usw.), aber nicht üppig. Die hier genannten Nettobeträge hielt ich aber für wirklich sehr gut (natürlich unter dem Waiver, dass ich keine Ahnung habe, was so ein Kind kostet außer wahrscheinlich sehr viel Kraft).
Liegt vielleicht daran, dass meine Eltern Beamte sind und ich deswegen schon früher mal in die Besoldungstabelle geguckt habe...

Ist aber vielleicht auch gut so: wenn mehr Berufsanfänger die Details kennen würden, dann würden sich vielleicht noch weniger bei Großkanzleien bewerben ;-)
Schlumpfi
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Beitrag von Schlumpfi »

Bender hat geschrieben:nach meinen Berechnungen ca. 3.000 € abzgl. Krankenversicherung und evtl. Kirchensteuer
Absolut korrekt!!!!!!!!! *jubel* \:D/
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke bis hierhin. Da bin ich jetzt mal ein Stück weiter. Sehe ich das richtig, dass man als Richter somit keine Rentenversicherungsbeiträge zahlt?!

Meine nächste Frage daher: Wie ist es mit Notarassessoren? In der BNotO steht, dass ihnen ein an R1 "angeglichenes" Gehalt zusteht. Nun habe ich bereits eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus 2001 gefunden, wonach Notarassessoren - anders als Richter - Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen müssen.

Wie ist es nun mit der Rentenversicherung? Geht die auch noch runter?

Irgendjemand praktische Erfahrungen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Learned Hand hat geschrieben: Ist aber vielleicht auch gut so: wenn mehr Berufsanfänger die Details kennen würden, dann würden sich vielleicht noch weniger bei Großkanzleien bewerben ;-)
Dachte ich mir auch im ersten Augenblick, wenn man sich das netto anschaut ist es ja sicher immer noch nicht annähernd gleich, aber von "Armutsgelübde" kann man ja nun wirklich nicht sprechen.

Ohne 2. Staatsexamen sind Gehaltsrechnungen für meinereiner aber eh graue Theorie, vorerst begnüge ich mich mit meinen nt. 688,- EUR Ref. Gehalt.
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