R1 - Richtergehalt
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- Volki
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...oder der 30jährige Staatsanwalt ist gar nicht 30 sondern erst 27 und sieht nur - soll ja vorkommen - deutlich älter aus. Dann bekäme er nämlich nur popelige 3093,94 bruttp zuzüglich Zuschläge. Wenn dann noch die Kindesmutter Kindergeld und Kinderzuschlag kasiert, sieht es am Monatsanfang düster aus.
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
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Beanstandungswürdige Beiträge seit 1795.
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Wie wir gerade festgestellt haben, ist die R1-Besoldung nicht gerade üppig, R2 faktisch kaum erreichbar. Es bietet sich eine Nebentätigkeit an (bin R1...gehe um 1, also genug Freizeit). Weiß jemand, welche Nebentätigkeit für Richter/Staatsanwälte in Betracht kommt? Vielleicht ein paar Beispiele? Als Anwalt scheidet wohl aus...
- gutachter
- dozent für unternehmen, betriebsräte oder FA-lehrgänge
- vorsitzender einer einigungsstelle
- prüfer im examen
- fachveröffentlichungen und natürlich
- betteln vor dem gericht
- von amtsgericht-zu-amtsgericht-taxifahrer
- großpommesbudenbesitzer
- golfballaufsammler
- robenbügler
- stilberater für rechtsanwälte
- starrichter im deutschen nachmittagsfernsehen...
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- nemesis
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Wie jetzt, macht ihr nicht um 15:00 Feierabend?Garp hat geschrieben:Nebentätigkeit? Wann?
Mach mich nicht schwach, ich hatte mich schon so auf eine ruhige Kugel gefreut, wenn ich ab Januar zur StA wechsel.
Vielleicht lebe ich ja auch einfach zu bescheiden, aber bisher habe ich nicht das Gefühl mit R1 (Alter 28, Steuerklasse 1) am Hungertuch zu nagen...
Ich (30, Steuerklasse 1) finde es auch angemessen. Es reicht jedenfalls, bei sehr sparsamer Lebensweise monatlich ca. 1300 € zu sparen. Man kommt ja mangels Zeit kaum dazu etwas auszugeben.
"We can't shoot a dog. People, okay, but not dogs." (Riggs, Lethal Weapon 3)
Mit unter 30 und ohne zu ernährende Familie hat man natürlich nicht so hohe finanzielle Ansprüche. Als Berufsanfänger hat man auch wenig Freizeit. Das langfristige Ziel ist aber doch, sich einzuarbeiten und weniger zu arbeiten. Nach ein paar Jahren werden die Anwälte im entsprechenden Alter deutlich mehr als R1 verdienen. Um den finanziellen Anschluß nicht ganz zu verlieren, bietet sich eben eine Nebentätigkeit an, wie auch von einigen Richtern praktiziert (v.a. Repetitoren). Vielleicht hat jemand noch Ideen für (genehmigungsfähige) Nebentätigkeiten...
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- nemesis
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In Bundesländern, in denen die Einstellung in den höheren Justizdienst erfolgt muss man damit rechnen, zu wechseln (Richter, Staatsanwalt, Ministerium usw.). Aussuchen konnte ich mir das nicht, man wird je nach Bedarf abgeordnet.Survivor hat geschrieben:@nemesis: Rein interessehalber: Warum wechselst Du zur StA?
Ich habe bisher immer nur vom umgekehrten Fall gehört, wo die StA als Durchgangsstation benutzt wurde, bis endlich die ersehnte Richterstelle in Aussicht war...
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nochmal on-topic.
als arbeitsrechtler ist eine diskussion über nebentätigkeiten eines arbeitsrichters geradezu absurd. der gerichtliche alltag eines arbeitsrichters ist dadurch geprägt im gütetermin die parteien in einen vergleich zu drängen, um sich der lästigen vorbereitung des kammertermins oder noch schlimmer eines (später) abzufassenden urteils zu entledigen. die meisten richter machen sich leider über die wirtschaftlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen folgen schlecht formulierter vergleiche keine gedanken. man kann sich als arbeitgeberberatender anwalt nur wünschen, dass sich arbeitsrichter bereits in der güte auf den termin umfassend vorbereiten und sei es, dass sie ihren geheiligten nachmittag mit den kids "opfern" müssen.
sorry, aber auch beamte haben vorrangig ihren job zu erledigen. und jeder GUTE richter der fragt, welche nebentätigkeit er neben seinem job ausüben könne (und damit meint er sicherlich nicht das wochenende), wird seinem berufsbild nicht gerecht werden können.
ausnahmen mag es am amtsgericht pusemuckel oder der STA harsewinkel geben. der großteil der richter, auch in meinem bekanntenkreis, wagen aber -wg. arbeitsüberlastung- nicht mal von einem arbeitsfreien wochenende zu träumen. richter, die über eine nebentätigkeit philosopheren scheinen mir daher nicht ausgelastet zu sein oder nehmen ihren job nicht sonderlich ernst...
als arbeitsrechtler ist eine diskussion über nebentätigkeiten eines arbeitsrichters geradezu absurd. der gerichtliche alltag eines arbeitsrichters ist dadurch geprägt im gütetermin die parteien in einen vergleich zu drängen, um sich der lästigen vorbereitung des kammertermins oder noch schlimmer eines (später) abzufassenden urteils zu entledigen. die meisten richter machen sich leider über die wirtschaftlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen folgen schlecht formulierter vergleiche keine gedanken. man kann sich als arbeitgeberberatender anwalt nur wünschen, dass sich arbeitsrichter bereits in der güte auf den termin umfassend vorbereiten und sei es, dass sie ihren geheiligten nachmittag mit den kids "opfern" müssen.
sorry, aber auch beamte haben vorrangig ihren job zu erledigen. und jeder GUTE richter der fragt, welche nebentätigkeit er neben seinem job ausüben könne (und damit meint er sicherlich nicht das wochenende), wird seinem berufsbild nicht gerecht werden können.
ausnahmen mag es am amtsgericht pusemuckel oder der STA harsewinkel geben. der großteil der richter, auch in meinem bekanntenkreis, wagen aber -wg. arbeitsüberlastung- nicht mal von einem arbeitsfreien wochenende zu träumen. richter, die über eine nebentätigkeit philosopheren scheinen mir daher nicht ausgelastet zu sein oder nehmen ihren job nicht sonderlich ernst...
Dass der Hauptberuf Vorrang hat, ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit. Erlaubt er keine Nebentätigkeit, dann ist es eben nicht möglich, eine solche auszuüben. Es geht hier um eine theoretische Möglichkeit. Ich kenne einen, der während seiner Zeit bei einer Provinz-StA seine Diss geschrieben hat, ohne dass der Beruf gelitten hat. Vieles ist auch eine Frage der Organisation und Disziplin.nihildictum hat geschrieben:nochmal on-topic.
als arbeitsrechtler ist eine diskussion über nebentätigkeiten eines arbeitsrichters geradezu absurd. der gerichtliche alltag eines arbeitsrichters ist dadurch geprägt im gütetermin die parteien in einen vergleich zu drängen, um sich der lästigen vorbereitung des kammertermins oder noch schlimmer eines (später) abzufassenden urteils zu entledigen. die meisten richter machen sich leider über die wirtschaftlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen folgen schlecht formulierter vergleiche keine gedanken. man kann sich als arbeitgeberberatender anwalt nur wünschen, dass sich arbeitsrichter bereits in der güte auf den termin umfassend vorbereiten und sei es, dass sie ihren geheiligten nachmittag mit den kids "opfern" müssen.
sorry, aber auch beamte haben vorrangig ihren job zu erledigen. und jeder GUTE richter der fragt, welche nebentätigkeit er neben seinem job ausüben könne (und damit meint er sicherlich nicht das wochenende), wird seinem berufsbild nicht gerecht werden können.
ausnahmen mag es am amtsgericht pusemuckel oder der STA harsewinkel geben. der großteil der richter, auch in meinem bekanntenkreis, wagen aber -wg. arbeitsüberlastung- nicht mal von einem arbeitsfreien wochenende zu träumen. richter, die über eine nebentätigkeit philosopheren scheinen mir daher nicht ausgelastet zu sein oder nehmen ihren job nicht sonderlich ernst...
Dass die von dir erwähnten Arbeitsrichter sich angeblich nicht genug auf die Sitzung vorbeireten, dürfte wohl kaum daran liegen, dass sie anderweitig beschäftigt sind...
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Hhm, dass habe ich auch schon von anderen Arbeitsrechtlern gehört, vielleicht kannst Du es mir erklären: warum formulieren die Anwälte dann nicht einfach mit (so wird es doch beim "normalen" Gericht auch gemacht) oder lassen sich nicht auf einen solchen "schlecht formulierten" Vergleich ein? Es ist doch nicht die Pflicht des Richters, den Parteien die Formulierung des Vergleiches abzunehmen.nihildictum hat geschrieben:die meisten richter machen sich leider über die wirtschaftlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen folgen schlecht formulierter vergleiche keine gedanken. man kann sich als arbeitgeberberatender anwalt nur wünschen, dass sich arbeitsrichter bereits in der güte auf den termin umfassend vorbereiten und sei es, dass sie ihren geheiligten nachmittag mit den kids "opfern" müssen.
Wenn man um 13 Uhr schon aufhört zu arbeiten, da frage ich mich, welcher Hauptberuf das sein soll? Wieso gehst du nicht zur Großkanzlei, wenn dir das Richtergehalt zu wenig ist? Wenn man einen "bequemeren" Job haben will, sollte man m.E. sich nicht über das Gehalt beschweren. Du hast schließlich eine Wahl.Bender hat geschrieben:Dass der Hauptberuf Vorrang hat, ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit. Erlaubt er keine Nebentätigkeit, dann ist es eben nicht möglich, eine solche auszuüben. Es geht hier um eine theoretische Möglichkeit. Ich kenne einen, der während seiner Zeit bei einer Provinz-StA seine Diss geschrieben hat, ohne dass der Beruf gelitten hat. Vieles ist auch eine Frage der Organisation und Disziplin.
Re:
Hallo,nemesis hat geschrieben:
Ich (30, Steuerklasse 1) finde es auch angemessen. Es reicht jedenfalls, bei sehr sparsamer Lebensweise monatlich ca. 1300 € zu sparen. Man kommt ja mangels Zeit kaum dazu etwas auszugeben.
wieviel kommt denn jetzt bei Steuerklasse 1 bei raus?
Und: Was gilt denn bei der R-Besoldungstabelle: Fange ich mit 29 schon auf der 2. Stufe an oder erst auf der ersten Stufe? Macht immerhin knapp 150 Euro monatlich aus.
Vielen Dank für die Antworten.