R1 - Richtergehalt

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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textmarker
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Re: R1 - Richtergehalt

Beitrag von textmarker »

Hier gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das kannst du mit Hilfe eines Gesetzestextes und (einfacher) einem Netto-Gehaltsrechner einfach selbst rausfinden.
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drschnackels
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Re: R1 - Richtergehalt

Beitrag von drschnackels »

textmarker hat geschrieben:Hier gilt der Amtsermittlungsgrundsatz.
:mademyday:
Asche
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Re: R1 - Richtergehalt

Beitrag von Asche »

textmarker hat geschrieben:Hier gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das kannst du mit Hilfe eines Gesetzestextes und (einfacher) einem Netto-Gehaltsrechner einfach selbst rausfinden.
:verypretty:
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Re: R1 - Richtergehalt

Beitrag von Schlumpfi »

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/

Ich empfehle diesen schönen Gehaltsrechner, der ist ziemlich genau. Erstaunlich ist, dass es zwischen den einzelnen Bundesländern doch teilweise ziemliche Unterschiede gibt.

Und hier nochmal die Dienstaltersstufen bei R: 1 ab 27 Jahren, 2 ab 29 Jahren, 3 ab 31 Jahren. Ab 29 bekommt man auch einen Tag mehr Urlaub!!!!! Für weitere Infos kann man auch die einschlägige Besoldungsordnung heranziehen.
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Re: R1 - Richtergehalt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

zunächst danke für die Antworten,

aber dennoch eine Nachfrage (auch wenn das wohl klar zu sein scheint, aber die volljuristen in meinem Bekanntenkreis wussten es genauso wenig wie ich..):

Man steigt also mit 29 Jahren sofort auf Stufe 2 ein??? Oder versetzt sich das alles um 2 Jahre?

Danke!
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textmarker
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Re: R1 - Richtergehalt

Beitrag von textmarker »

Lebensalter vs. Dienstalter. Ganz einfach.
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Re: R1 - Richtergehalt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

textmarker hat geschrieben:Lebensalter vs. Dienstalter. Ganz einfach.
???? Ich wäre doch nur für eine Antwort dankbar?
Gelöschter Nutzer

Re: R1 - Richtergehalt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

[quote="Schlumpfi"]http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/

Ich empfehle diesen schönen Gehaltsrechner, der ist ziemlich genau. Erstaunlich ist, dass es zwischen den einzelnen Bundesländern doch teilweise ziemliche Unterschiede gibt.
[quote]

Der Gehaltsrechner ist unzweckmäßig: Er ist nicht aktuell und kalkulierte sonstige Leistungen (das abgeschaffte Weihnachtsgeld?) mit ein..
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Re: R1 - Richtergehalt

Beitrag von Learned Hand »

Assessor2008 hat geschrieben:zunächst danke für die Antworten,

aber dennoch eine Nachfrage (auch wenn das wohl klar zu sein scheint, aber die volljuristen in meinem Bekanntenkreis wussten es genauso wenig wie ich..):

Man steigt also mit 29 Jahren sofort auf Stufe 2 ein??? Oder versetzt sich das alles um 2 Jahre?

Danke!
Ja, denn das ist ja auch tatsächlich Dein Lebensalter... Bei 35 gibt es allerdings einen cut. Wenn Du älter als 35 bist, wird zurückgerechnet (aus dem Kopf: es wird die Hälfte des "Mehralters" von Deinem Dienst-Lebensalter abgezogen; läßt sich aber alles gut im Gesetz nachlesen) wenn Du nicht in dem Zeitraum eine anrechenbare Tätigkeit ausgeübt hast.
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Re: R1 - Richtergehalt

Beitrag von Schlumpfi »

Assessor2008 hat geschrieben:
Schlumpfi hat geschrieben:http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/

Ich empfehle diesen schönen Gehaltsrechner, der ist ziemlich genau. Erstaunlich ist, dass es zwischen den einzelnen Bundesländern doch teilweise ziemliche Unterschiede gibt.

Der Gehaltsrechner ist unzweckmäßig: Er ist nicht aktuell und kalkulierte sonstige Leistungen (das abgeschaffte Weihnachtsgeld?) mit ein..

Für Bayern passt er auf jeden Fall. Sogar unsere Besoldungserhöhung vom letzten Jahr ist berücksichtigt. ;)
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Re: R1 - Richtergehalt

Beitrag von Syd26 »

Nochmal zum Gehalt: von einer befreundeten Staatsanwältin weiß ich, dass sie in Bayern 3100,- brutto verdient. Steuerklasse 1 und unter 30.

Sie rät ihren Referendaren davon ab, zum Staat zu gehen. :D
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Re: R1 - Richtergehalt

Beitrag von schneehase »

Syd26 hat geschrieben:Nochmal zum Gehalt: von einer befreundeten Staatsanwältin weiß ich, dass sie in Bayern 3100,- brutto verdient. Steuerklasse 1 und unter 30.

Sie rät ihren Referendaren davon ab, zum Staat zu gehen. :D
Mit dem Nettogehalt könnten sich die Referendare aber sicherlich anfreunden...

Im übrigen freu ich mich eher über meine höchst ausreichende, anständige R1 Besoldung und ein Privatleben als über 8000 brutto ohne jegliche Zeit sie auszugeben. O:)
"Ab einem wasserstand von 1.20 m beginnt der soldat selbständig mit schwimmbewegungen. Die grußpflicht entfällt hierbei."
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Re: R1 - Richtergehalt

Beitrag von Kasimir »

schneehase hat geschrieben:
Syd26 hat geschrieben:Nochmal zum Gehalt: von einer befreundeten Staatsanwältin weiß ich, dass sie in Bayern 3100,- brutto verdient. Steuerklasse 1 und unter 30.

Sie rät ihren Referendaren davon ab, zum Staat zu gehen. :D
Mit dem Nettogehalt könnten sich die Referendare aber sicherlich anfreunden...

Im übrigen freu ich mich eher über meine höchst ausreichende, anständige R1 Besoldung und ein Privatleben als über 8000 brutto ohne jegliche Zeit sie auszugeben. O:)
Was für ein Bruttogehalt müsste man denn in der freien Wirtschaft haben, um netto das Gleiche, wie R1 raus zu haben? Und wie sieht es aus mit Aufstiegsmöglichkeiten in der Justiz? Das sollte man ja auch nicht außer Acht lassen.
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Re: R1 - Richtergehalt

Beitrag von schneehase »

Kasimir hat geschrieben: Was für ein Bruttogehalt müsste man denn in der freien Wirtschaft haben, um netto das Gleiche, wie R1 raus zu haben? Und wie sieht es aus mit Aufstiegsmöglichkeiten in der Justiz? Das sollte man ja auch nicht außer Acht lassen.
Wenn man von den ca. 2450 netto noch 200 für den Anteil an der privaten KV abzieht, entspricht das in der freien Marktwirtschaft einem Monatsbrutto von ca. 4300,- €, einem Jahresbrutto bei 13 Gehältern von ca. 56.000€
Hört sich doch schon viel besser an.

Bei den Aufstiegsmöglichkeiten sieht es meines Wissens eher mau aus...
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Re: R1 - Richtergehalt

Beitrag von textmarker »

13 Gehälter? Ich dachte es gäbe für Beamte and the like kein Weihnachtsgeld in voller Höhe mehr.
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