Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Tequila
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Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?

Beitrag von Tequila »

Gibt es eigentlich ein Höchstalter für die Einstellung als Richter oder bei der StA? Meine Suche bei Google hat dazu wenig ergeben.
Gelöschter Nutzer

Re: Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bei FG haben sie erzählt, mit 35 sei Schluss. Kann aber sein, dass das bei anderen Gerichtsbarkeiten früher ist, weil die FG´s praktisch nur Leute mit Berufserfahrung nach dem 2. StEx nehmen
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Kritschgau
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Re: Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?

Beitrag von Kritschgau »

Es gibt zT gesetzliche Höchstgrenzen, wie zB Art. 10 I 1 BayBG (45 Jahre). Daneben existiert idR eine allgemeine Verwaltungspraxis, in Bayern etwa 35 Jahre beim Innenmnisterium.
Erst Pflicht dann Kür!
Niederegger
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Re: Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?

Beitrag von Niederegger »

Für die Justiz in Bayern wurde mir damals (schon länger her) als ständige Verwaltungspraxis spätestens 3 Jahre nach den 2. Staatsexamen genannt.
Simplex sigillum veri.
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Olli
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Re: Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?

Beitrag von Olli »

Für HH hatte ich mal was von 32 Jahren gehört. Aber das kann ich nicht ganz glauben, vor allem weil inzw. ein paar Jahre Berufserfahrung als Anwalt gewünscht werden.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
Gelöschter Nutzer

Re: Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi!

In NRW bestimmt § 39 I LVO ein grundsätzliches Höchstalter für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe von 35 Jahren (Ausnahmen sind wohl möglich, zB bei vorhandenen Kindern oä).

Viele Grüße!
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