Zwickmühle: Richter in HH oder SH?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Gelöschter Nutzer

Re: Zwickmühle: Richter in HH oder SH?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Bernerah,

ich muss mich beim Richterwahlausschuss nicht noch einmal vorstellen. Die entscheiden nach Aktenlage. Ich konnte keinen Einfluss darauf nehmen, an welches Gericht ich komme, weil nur an dem, an dem ich jetzt anfange, eine Stelle frei war. Ich hatte mich aber vorher bereits für die ordentliche Gerichtsbarkeit beworben. Auf Zivil- oder Strafrecht hat man keinen großen Einfluss, da man im Laufe des Proberichterdaseins leider alles einmal gemacht haben muss, und nach Möglichkeit auch 50% ZivilR und 50% StrafR. So gesehen kannst Du da nicht viel ausrichten, kannst aber Wünsche äußern. Die berücksichtigt dann aber ohnehin der jeweilige Präsidialrichter, der für Deinen konkreten Einsatz an seinem Gericht zuständig ist. Mir hat man jetzt für den Anfang eine Stelle in meinem Lieblingsgebiet zugewiesen, ich kann mich also glücklich schätzen! O:) Aber wo ich anschließend (also so nach ingefähr einem Jahr) hinkomme, weiß ich natürlich noch nicht.

Alles Gute für Deine Bewerbung und sag' mal Bescheid, wie es bei Dir so gelaufen ist!

Gruß, Bettina
Gelöschter Nutzer

Re: Zwickmühle: Richter in HH oder SH?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ach so, nochmal zur Klarstellung: mein vorheriges post bezog sich auf Hamburg. In SH hatte ich Einfluss auf den Landgerichtsbezirk, in dem ich anfangen möchte. Dot kann man Wünsche äußern, ob man in Lübeck, Itzehoe, Flensburg oder Kiel anfangen möchte und in der Regel werden diese Wünsche berücksichtigt. Wenn es nicht gleich mit dem Wunsch klappt, wird man grundsätzlich nach einem halben Jahr in den Wunsch-Gerichtsbezirk versetzt. An welchem Gericht man dann dort aber arbeitet, hängt von dem Bedarf ab und kann nicht wirklich beeinflusst werden.
bernerah
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Re: Zwickmühle: Richter in HH oder SH?

Beitrag von bernerah »

Bettina hat geschrieben:Ach so, nochmal zur Klarstellung: mein vorheriges post bezog sich auf Hamburg. In SH hatte ich Einfluss auf den Landgerichtsbezirk, in dem ich anfangen möchte. Dot kann man Wünsche äußern, ob man in Lübeck, Itzehoe, Flensburg oder Kiel anfangen möchte und in der Regel werden diese Wünsche berücksichtigt. Wenn es nicht gleich mit dem Wunsch klappt, wird man grundsätzlich nach einem halben Jahr in den Wunsch-Gerichtsbezirk versetzt. An welchem Gericht man dann dort aber arbeitet, hängt von dem Bedarf ab und kann nicht wirklich beeinflusst werden.
Danke für deine schnelle Antwort.

Ist das in SH tatsächlich auch so mit der Rotation in verschiedene Bereiche? Hatte mal angerufen und da klang das anders als in HH.

Das mit dem Wahlrecht für die Gerichtsbezirke klingt sehr gut (du meintest doch die BEzirke und nicht nur die Landgerichte oder?).

Naja bei mir dauerts nochn bischen, da es bei dir so schnell geklappt hat in SH, muss ich ersmal nochn bischen Urlaub einplanen ;).

Danke nochmals. Evtl. komm ich nochmal auf dein Wissen zurück, wenn du nichts dagegen hast ;). Fällt mir bestimmt noch was ein, wenn das ganze noch näher rückt.


Grüsse
christian!
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Re: Zwickmühle: Richter in HH oder SH?

Beitrag von christian! »

Wie sind denn derzeit eigentlich die Einstellungsvoraussetzungen für den Richterdienst in SH ?
Das OLG Hamm soll ja mittlerweile schon vom vb abgrückt sein....
Mündliche Prüfungen sind die Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen mündlich zu beantworten sind (§ 4 Nr. 31 Universitäts-Studiengesetz, Österrreich)
Gelöschter Nutzer

Re: Zwickmühle: Richter in HH oder SH?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ bernerah: soweit ich weiß, bezieht es sich auf die LG-Bezirke. Man wird (wie im Ref.) einem Bezirk zugewiesen und innerhalb dessen versetzt, da man ja auch an den AG eingesetzt wird. Rotieren tut man wohl auf jeden Fall, und zwar ca. einmal im Jahr, das wurde mir jedenfalls jetzt deutlich so gesagt. Klar kannst Du Dich jederzeit gerne mit weiteren Fragen an mich wenden!

@ christian!: ich weiß momentan nur von Leuten, die mit VB eingeladen wurden, wobei auch ein nicht-zweistelliges in SH auszureichen scheint, wobei dann offenbar auch Dr.-/Master-Titel gern gesehen wurden. Aber ich kenne natürlich auch nicht so viele Menschen, die jetzt grad ein Gespräch hatten - vielleicht gibt es hier ja jemanden, der weiß, ob es in SH auch mit nur einem/keinem VB geht?
bernerah
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Re: Zwickmühle: Richter in HH oder SH?

Beitrag von bernerah »

Danke, komme auf dein nettes Angebot bestimmt zurück ;)
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