Ja, wird man. Zwei Kollegen, die in beiden Examnia bloß ein VB hatten, sind jetzt da Richter, die eine sogar am VG (allerdings mit 11,2 im Zweiten).... ob man mit den von dir genannten noten genommen wird, is im übrigen ne andere frage.
Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Jesses ne! Das ist ja dann schon mindestens zweieinhalb Jahre alt. Nach solchen Artefakten hat der Thread-Starter ja nun nicht gefragt. Zu dem Thema gab es übrigens Anfang März einen Beitrag im Abendblatt.bernerah hat geschrieben:ich weiss nicht wies bei dir aussieht, aber ich schrieb "stand".
unter kusch wars so
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
So ist es! In den Bezirken OLG Köln und OLG Düsseldorf sind im Augenblick wegen der Vielzahl der freien Stellen 9,X im Zweiten völlig ausreichend.Das ist ja dann schon mindestens zweieinhalb Jahre alt. Nach solchen Artefakten hat der Thread-Starter ja nun nicht gefragt.
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
@toplawyer
weisst du das aus erster Hand oder "vom Hören sagen"? OLG Köln kann ich mir nämlich kaum vorstellen, dass hier "blop" ein vb im Zweiten ausreichend sein soll, da relativ kleiner Gerichtsbezirk, attraktive Stadt, jur. Fakultät usw.
weisst du das aus erster Hand oder "vom Hören sagen"? OLG Köln kann ich mir nämlich kaum vorstellen, dass hier "blop" ein vb im Zweiten ausreichend sein soll, da relativ kleiner Gerichtsbezirk, attraktive Stadt, jur. Fakultät usw.
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Zumal mir dann dieser Bericht über einen Bewerbungsversuch in NRW nicht so recht erklärbar ist:Zauberberg hat geschrieben:OLG Köln kann ich mir nämlich kaum vorstellen, dass hier "blop" ein vb im Zweiten ausreichend sein soll, da relativ kleiner Gerichtsbezirk, attraktive Stadt, jur. Fakultät usw.
Mone hat geschrieben:ich habe mich vor nem Monat beworben mit 10,.. im 1. und 9,... im 2. Examen. Hab dann nach zwei Wochen ne Absage bekommen, da es zur Zeit nur wenige Stellen gäbe und ich nicht die Eignung hätte um vorgemerkt zu werden.
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Ich weiß das definitiv aus allererster Hand! Aus meiner AG sind vier Leute im OLG-Bezrik Köln mit VB Richter geworden, die "schlechteste" hatte im 2. Examen 9,00.weisst du das aus erster Hand oder "vom Hören sagen"? OLG Köln kann ich mir nämlich kaum vorstellen, dass hier "blop" ein vb im Zweiten ausreichend sein soll, da relativ kleiner Gerichtsbezirk, attraktive Stadt, jur. Fakultät usw.
@ non-liquet
Ups, jetzt geht aber einiges durcheinander. Der von Dir zitierte Bericht bezieht sich auf die StA, die tatsächlich geringeren Bedarf hat. In NRW sind die Bewerbungsverfahren für Richter und Staatsanwälte vollständig getrennt.Zumal mir dann dieser Bericht über einen Bewerbungsversuch in NRW nicht so recht erklärbar ist:
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
PS: Wieviel Bedarf im Moment da ist, kann man m.E. auch daran ablesen, dass das OLG Köln im Moment zweimal (!) pro Monat ein Assessment-Center durchführt und dabei oftmals nicht mal alle Plätze voll bekommt...
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Bei Kusch waren die Anforderungen noch geringer: einmal vb, einmal b.bernerah hat geschrieben:ich weiss nicht wies bei dir aussieht, aber ich schrieb "stand".
unter kusch wars so, jetzt is es nichtmehr so, ob man mit den von dir genannten noten genommen wird, is im übrigen ne andere frage.
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Und das blinde Zerlegen und Zusammensetzen einer Selbsttötungsmaschine.Olli hat geschrieben:Bei Kusch waren die Anforderungen noch geringer: einmal vb, einmal b.bernerah hat geschrieben:ich weiss nicht wies bei dir aussieht, aber ich schrieb "stand".
unter kusch wars so, jetzt is es nichtmehr so, ob man mit den von dir genannten noten genommen wird, is im übrigen ne andere frage.
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Nee, die gab's damals noch nicht. Die hat er erst später gebaut. Damals hat er sich noch intensiv mit der Abschaffung des Jugendstrafrechts auseinander gesetzt
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Da bietet sich die Maschine ja nun auch an, nech?Olli hat geschrieben:Nee, die gab's damals noch nicht. Die hat er erst später gebaut. Damals hat er sich noch intensiv mit der Abschaffung des Jugendstrafrechts auseinander gesetzt
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Obwohl die offiziellen Verlautbarungen der Ausbildungsleiter Anfang des Jahres deutlich waren: "Mit zweimal Acht sollte man sich ruhig bewerben." Klar, wer dann genommen wird, ist eine andere Frage, aber zumindest eine Einladung zum Bewerbungsgespräch sollte nicht völlig unwahrscheinlich sein.Strafi hat geschrieben:Hallo,
also ich habe in Baden-Württemberg eine Absage erhalten, wurde also gar nicht erst eingeladen.
Was habe ich mitgebracht?!:
8,34 nach 8 Semestern im 1.StaEx
8,01 im 2. StaEx
Liebe Grüße und viel Erfolg.
Suchst Du sonst in Stuttgart oder in einem anderen Teil des Bundeslandes? Meine bescheidenden Kenntnisse für den Stuttgarter Raum sind eher dahingehend, daß man sich mit zweimal Acht durchaus viel rausnehmen kann.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
In Berlin sehen die Tarife zur Zeit wohl so aus:
Richter: 2x vb
Sozialrichter: 1x vb 1x bf
Staatsanwalt 1x vb 1xbf
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Ich hätte hier noch eine Frage. Gibt es eigentlich eine Grenze, in wie vielen OLG- Bezirken und Bundesländern man sich gleichzeitig bewerben kann?
Und: Heißt befriedigend wirklich nur befriedigend oder müssen es acht Punkte sein? (ich kenne jemanden mit sieben im Ersten und zehn im Zweiten).
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- non-liquet
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Nein.Samson hat geschrieben:Ich hätte hier noch eine Frage. Gibt es eigentlich eine Grenze, in wie vielen OLG- Bezirken und Bundesländern man sich gleichzeitig bewerben kann?
Befriedigend heißt in diesem Zusammenhang mindestens 8, eher schon 8,5 Punkte. Darunter läuft - völlig verrückte Ausnahmesituationen mal außen vor gelassen - sicher nichts. Übrigens hat in diesem Fall das Zweite einen wesentlich größeren Stellenwert als das Erste, deshalb dürfte der von Dir genannte Kollege durchaus Chancen haben.Und: Heißt befriedigend wirklich nur befriedigend oder müssen es acht Punkte sein? (ich kenne jemanden mit sieben im Ersten und zehn im Zweiten).