Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Zauberberg
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Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Beitrag von Zauberberg »

Hallo,
parallel zu dem aktuellen Thread zu den Einstellungsvoraussetzungen bei der StA in NRW möchte ich hier mal die Frage stellen, wie es denn in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ausschaut. Klar, die Oberlandesgerichte schreiben auf ihre Seite zur Zeit gerne, dass das zweite Examen im Prädikatsbereich sein soll, dass erste Examen darf ruhig im befriedigenden Bereich sein. Aber wie sieht es tatsächlich aus? Wer im Forum hat sich in letzter Zeit beworben (deutschlandweit) und ist zum Vorstellungsgespräch/AC eingeladen worden, wer hat eine Absage bekommen? Und was habt ihr für Noten mitgebracht.
Würde mich über zahlreiche Antworten freuen.
Beste Grüße
Strafi
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Beitrag von Strafi »

Hallo,

also ich habe in Baden-Württemberg eine Absage erhalten, wurde also gar nicht erst eingeladen.
Was habe ich mitgebracht?!:

8,34 nach 8 Semestern im 1.StaEx
8,01 im 2. StaEx

Liebe Grüße und viel Erfolg.
Tequila
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Beitrag von Tequila »

@Strafi: Und was machst du heute? Die Noten sind doch schon ziemlich gut.
Strafi
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Beitrag von Strafi »

@ Björn:

Jaa, ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich noch immer suche.
(mündliche Prüfung des 2. StaEx war am 18.04.08 in Stuttgart)
Es kamen bisher nur Absagen oder keine Reaktion..........Vorstellungsgespräch hatte ich erst eines....es ist wie verhext!!!

Liebe Grüße
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Baron
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Beitrag von Baron »

Bayern: einheitliche bewerbung bei StA/ordentliche Gerichtsbarkeit.

Ein Freund von mir wurde mit 9,5 und 9,2 ohne Probleme genommen (als StA). Allerdings wollten sie ihn nach Traunstein schicken, nachdem er aber mit einer Absage gedroht hat, wurde ihm ein Platz in München angeboten.
Zauberberg
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Beitrag von Zauberberg »

@igor
Scheint ja ne ganz gute Ausgangssituation zu sein, wenn man der Justiz schon mit Absage drohen kann... =D>

@strafi: Das ist ja echt krass, da deine Noten gut sind. Ich frage mich langsam wirklich, woher die Leute alle ihre Prädikatsjuristen herbekommen wollen, wenn man sich mal beim beck-stellenmarkt so umschaut. Kleinstkanzleien erwarten da doppel-vb... Es ist echt verrückt!
Hast Du dich auch mal bei Behörden beworben?
Beim Innenministerium in NRW sind die offiziellen Notenanforderungen zwei mal befriedigend. Kann mir kaum vorstellen, dass das tatsächlich dann auch reichen soll. Aber ein Versuch ist es ja wert...
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Beitrag von U-Turn »

Nach Aussage meines Ausbilders in der Strafstation der noch in der Probezeit war (seit ca. 1 Jahr) in Hamburg zur Zeit zweimal mindestens 10,xx.
Gelöschter Nutzer

Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Meine Kenntnis ist, dass es je nach Bundesland für Richter-Tätigkeit schon insgesamt über 20 Punkte sein sollten, für Staatsanwalt reichen wohl auch 17/18 Punkte aus beiden Examina.
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Beitrag von bernerah »

Einige reden in HH auch voim doppel-gut.
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Moment, das muss ich umrechnen. :D :drinking:
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Olli
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Beitrag von Olli »

bernerah hat geschrieben:Einige reden in HH auch voim doppel-gut.
Aber m.W.n. nur für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Beitrag von TopLawyer »

Einige reden in HH auch voim doppel-gut.
Schwachsinn. Aber umso besser, wenn möglichst viele solche Mythen glauben. Dann kommen wengier Bewerber auf eine Stelle.
bernerah
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Beitrag von bernerah »

jo schwachsinn der auf der offiziellen seite stand.
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Beitrag von TopLawyer »

jo schwachsinn der auf der offiziellen seite stand.
Komisch, auf meiner offiziellen Seite (http://www.hamburg.de/arbeiten-in-hh-justiz/166738/start.html (Verwaister Link automatisch entfernt)) steht was anderes:

"Die Hamburger Justiz sucht ständig qualifizierte Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Angesichts der aktuellen Stellensituation können nur solche Bewerber Berücksichtigung finden, die beide juristischen Staatsexamina mindestens mit der Note "vollbefriedigend" oder der Notenkombination "befriedigend/gut" bzw. "gut/befriedigend" abgeschlossen haben."

"Doppelgut", also, ja? :^o
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Re: Notenanforderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Beitrag von bernerah »

ich weiss nicht wies bei dir aussieht, aber ich schrieb "stand".
unter kusch wars so, jetzt is es nichtmehr so, ob man mit den von dir genannten noten genommen wird, is im übrigen ne andere frage.
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