Literatur für Proberichter

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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day_off
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Re: Literatur für Proberichter

Beitrag von day_off »

batman hat geschrieben:Die Zeiten von Formblättern oder seitenlangen handschriftlichen Verfügungen sind jedenfalls vorbei.
Sounds good. :)
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Infinit-E
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Re: Literatur für Proberichter

Beitrag von Infinit-E »

Aus gegebenem Anlass will ich diesen Thread mal wieder hervorkramen. Nächste Woche beginne ich als Proberichter und frage mich, ob ich neben der in NRW obligatorischen Richterfibel und dem Zivilrichter-Leitfaden von Schober (habe ich mir letzte Woche gekauft, ein wenig drin gelesen und das Buch macht einen sehr guten Eindruck auf mich) noch weitere Literatur zum richterlichen (Landgericht / Zivilkammer) Berufsalltag benötige.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
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batman
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Re: Literatur für Proberichter

Beitrag von batman »

Ich hoffe mal, Dein Schreibtisch wird mit einem aktuellen Palandt und Zöller ausgetattet sein und über ein Zugang zu einem vernünftigen Beck-Online-Modul verfügen. Mehr brauchst Du für den Anfang nicht. Eventuell bietet sich Einsteigerliteratur zu dem Rechtsgebiet an, in dem Deine Kammer schwerpunktmäßig tätig ist.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Literatur für Proberichter

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

batman hat geschrieben:Formblättern
Meinst Du Formulare mit handschriftlichen Vorverfügungen seitens der Geschäftsstelle? Falls ja: hier absoluter Usus.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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batman
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Re: Literatur für Proberichter

Beitrag von batman »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
batman hat geschrieben:Formblättern
Meinst Du Formulare mit handschriftlichen Vorverfügungen seitens der Geschäftsstelle? Falls ja: hier absoluter Usus.
Nein, ich meine dienstlich gelieferte Vordrucke für die wichtigsten Verfügungen, die der Richter in Wesentlichen nur noch anzukreuzen und zu unterschreiben hatte.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Literatur für Proberichter

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ja, gibt es hier in großem Umfang. Eigentlich ausschließlich. Geht halt schön fix. Der Vordruck ist in unserem Fachprogramm hinterlegt und wird ausgedruckt, sodann angekreuzt. Zum Beispiel jede Eingangsverfügung, aber mir fällt nichts ein, für was es keinen Vordruck gibt. Bei den Geschäftsstellen liegen von den üblichen Verdächtigen dann auch ganze Stapel.
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thh
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Re: Literatur für Proberichter

Beitrag von thh »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Ja, gibt es hier in großem Umfang. Eigentlich ausschließlich. Geht halt schön fix. Der Vordruck ist in unserem Fachprogramm hinterlegt und wird ausgedruckt, sodann angekreuzt.
Und warum wird stattdessen nicht im Fachprogramm direkt verfügt, statt auszudrucken, anzukreuzen und dass dann wieder einzugeben?
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Literatur für Proberichter

Beitrag von OJ1988 »

thh hat geschrieben:
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Ja, gibt es hier in großem Umfang. Eigentlich ausschließlich. Geht halt schön fix. Der Vordruck ist in unserem Fachprogramm hinterlegt und wird ausgedruckt, sodann angekreuzt.
Und warum wird stattdessen nicht im Fachprogramm direkt verfügt, statt auszudrucken, anzukreuzen und dass dann wieder einzugeben?
Der Kollege sitzt am VG.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Literatur für Proberichter

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

thh hat geschrieben:
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Ja, gibt es hier in großem Umfang. Eigentlich ausschließlich. Geht halt schön fix. Der Vordruck ist in unserem Fachprogramm hinterlegt und wird ausgedruckt, sodann angekreuzt.
Und warum wird stattdessen nicht im Fachprogramm direkt verfügt, statt auszudrucken, anzukreuzen und dass dann wieder einzugeben?
Weil die Verfügung - jedenfalls zur Zeit noch - unterschrieben in die Akte muss? Und ich bin mir nicht einmal sicher, ob unser Fachprogramm überhaupt die Möglichkeit hat, dass ich dort direkt verfüge. Die Geschäftsstelle muss die Akte sowieso anlegen und die Post vorlegen. Hierbei legt sie mir in aller Regel die fertige Verfügung vor und ich prüfe kurz und unterschreibe dann. Das ist für mich regelmäßig schneller. Und die Geschäftsstelle fertigt dann das Schreiben.
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Tibor
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Re: Literatur für Proberichter

Beitrag von Tibor »

thh hat geschrieben:
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Ja, gibt es hier in großem Umfang. Eigentlich ausschließlich. Geht halt schön fix. Der Vordruck ist in unserem Fachprogramm hinterlegt und wird ausgedruckt, sodann angekreuzt.
Und warum wird stattdessen nicht im Fachprogramm direkt verfügt, statt auszudrucken, anzukreuzen und dass dann wieder einzugeben?
Natürlich kann ein Richter selbst Kurzschreiben machen etc und muss sie nicht nur verfügen, oftmals ist das aber Personalpolitik: Denn wo sollte man denn Geschäftsstellenmitarbeiterinnen im Alter von 45-60 Jahren mit rudimentären Computerkenntnissen sonst in der Justitz einsetzen? Kündigen? Fortbilden? Versetzen?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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