Sounds good.batman hat geschrieben:Die Zeiten von Formblättern oder seitenlangen handschriftlichen Verfügungen sind jedenfalls vorbei.
Literatur für Proberichter
Moderator: Verwaltung
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Re: Literatur für Proberichter
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Re: Literatur für Proberichter
Aus gegebenem Anlass will ich diesen Thread mal wieder hervorkramen. Nächste Woche beginne ich als Proberichter und frage mich, ob ich neben der in NRW obligatorischen Richterfibel und dem Zivilrichter-Leitfaden von Schober (habe ich mir letzte Woche gekauft, ein wenig drin gelesen und das Buch macht einen sehr guten Eindruck auf mich) noch weitere Literatur zum richterlichen (Landgericht / Zivilkammer) Berufsalltag benötige.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
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- batman
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Re: Literatur für Proberichter
Ich hoffe mal, Dein Schreibtisch wird mit einem aktuellen Palandt und Zöller ausgetattet sein und über ein Zugang zu einem vernünftigen Beck-Online-Modul verfügen. Mehr brauchst Du für den Anfang nicht. Eventuell bietet sich Einsteigerliteratur zu dem Rechtsgebiet an, in dem Deine Kammer schwerpunktmäßig tätig ist.
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Re: Literatur für Proberichter
Meinst Du Formulare mit handschriftlichen Vorverfügungen seitens der Geschäftsstelle? Falls ja: hier absoluter Usus.batman hat geschrieben:Formblättern
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- batman
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Re: Literatur für Proberichter
Nein, ich meine dienstlich gelieferte Vordrucke für die wichtigsten Verfügungen, die der Richter in Wesentlichen nur noch anzukreuzen und zu unterschreiben hatte.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Meinst Du Formulare mit handschriftlichen Vorverfügungen seitens der Geschäftsstelle? Falls ja: hier absoluter Usus.batman hat geschrieben:Formblättern
- Einwendungsduschgriff
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Re: Literatur für Proberichter
Ja, gibt es hier in großem Umfang. Eigentlich ausschließlich. Geht halt schön fix. Der Vordruck ist in unserem Fachprogramm hinterlegt und wird ausgedruckt, sodann angekreuzt. Zum Beispiel jede Eingangsverfügung, aber mir fällt nichts ein, für was es keinen Vordruck gibt. Bei den Geschäftsstellen liegen von den üblichen Verdächtigen dann auch ganze Stapel.
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- thh
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Re: Literatur für Proberichter
Und warum wird stattdessen nicht im Fachprogramm direkt verfügt, statt auszudrucken, anzukreuzen und dass dann wieder einzugeben?Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Ja, gibt es hier in großem Umfang. Eigentlich ausschließlich. Geht halt schön fix. Der Vordruck ist in unserem Fachprogramm hinterlegt und wird ausgedruckt, sodann angekreuzt.
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Re: Literatur für Proberichter
Der Kollege sitzt am VG.thh hat geschrieben:Und warum wird stattdessen nicht im Fachprogramm direkt verfügt, statt auszudrucken, anzukreuzen und dass dann wieder einzugeben?Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Ja, gibt es hier in großem Umfang. Eigentlich ausschließlich. Geht halt schön fix. Der Vordruck ist in unserem Fachprogramm hinterlegt und wird ausgedruckt, sodann angekreuzt.
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Re: Literatur für Proberichter
Weil die Verfügung - jedenfalls zur Zeit noch - unterschrieben in die Akte muss? Und ich bin mir nicht einmal sicher, ob unser Fachprogramm überhaupt die Möglichkeit hat, dass ich dort direkt verfüge. Die Geschäftsstelle muss die Akte sowieso anlegen und die Post vorlegen. Hierbei legt sie mir in aller Regel die fertige Verfügung vor und ich prüfe kurz und unterschreibe dann. Das ist für mich regelmäßig schneller. Und die Geschäftsstelle fertigt dann das Schreiben.thh hat geschrieben:Und warum wird stattdessen nicht im Fachprogramm direkt verfügt, statt auszudrucken, anzukreuzen und dass dann wieder einzugeben?Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Ja, gibt es hier in großem Umfang. Eigentlich ausschließlich. Geht halt schön fix. Der Vordruck ist in unserem Fachprogramm hinterlegt und wird ausgedruckt, sodann angekreuzt.
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Re: Literatur für Proberichter
Natürlich kann ein Richter selbst Kurzschreiben machen etc und muss sie nicht nur verfügen, oftmals ist das aber Personalpolitik: Denn wo sollte man denn Geschäftsstellenmitarbeiterinnen im Alter von 45-60 Jahren mit rudimentären Computerkenntnissen sonst in der Justitz einsetzen? Kündigen? Fortbilden? Versetzen?thh hat geschrieben:Und warum wird stattdessen nicht im Fachprogramm direkt verfügt, statt auszudrucken, anzukreuzen und dass dann wieder einzugeben?Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Ja, gibt es hier in großem Umfang. Eigentlich ausschließlich. Geht halt schön fix. Der Vordruck ist in unserem Fachprogramm hinterlegt und wird ausgedruckt, sodann angekreuzt.
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