Richter/Beamter a. Probe: Amtsärztliches Gesundheitszeugnis

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Richter/Beamter a. Probe: Amtsärztliches Gesundheitszeugnis

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Aus reinem Interesse:
Ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis muss ja vor der Einstellung als Richter/ Beamter auf Probe vorgelegt werden. Wie geht es dann in dieser Hinsicht weiter:

1. Muss NACH der Probezeit vor der Ernennung auf Lebenszeit erneut ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden?

2. Was ist, wenn während der Probezeit auf einmal irgendeine Krankheit (z.B. Erhöhung der Bluttfettwerte oder des Blutdrucks - durch Stress :D - o.ä.) auftritt. Ist man dann raus und kann die Ernennung auf Lebenszeit vergessen?
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schlafkatze
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Re: Richter/Beamter a. Probe: Amtsärztliches Gesundheitszeugnis

Beitrag von schlafkatze »

ad 1: bei keinen auffälligkeiten (z. B. längere Krankheit, extrem gehäuft auftretende Kurzkrankheit) nein.
ad 2: es gibt immer noch die möglichkeit der verlängerung der probezeit; hohen blutdruck kann man ja auch wieder wegbekommen. ist also noch nicht aller tage abend.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Re: Richter/Beamter a. Probe: Amtsärztliches Gesundheitszeugnis

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

schlafkatze hat geschrieben:ad 1: bei keinen auffälligkeiten (z. B. längere Krankheit, extrem gehäuft auftretende Kurzkrankheit) nein.
ad 2: es gibt immer noch die möglichkeit der verlängerung der probezeit; hohen blutdruck kann man ja auch wieder wegbekommen. ist also noch nicht aller tage abend.
Wenn aber doch - ad 1 - kein zweites Gesundheitszeugnis vorgelegt werden muss, wie sollen dann z.B. erhöhte Blutdruck/ Blutfett-Werte - ad 2 - zu einer Verlängerung der Probezeit führen? In der Krankenakte steht doch nicht alles, was der Arzt weiß und Krankheiten dieser Art führen ja erst spät zu akuten Krankheitszuständen, die sich in Krankmeldungen niederschlagen könnten. Oder bin ich da über Inhalt der Krankenakte und Einsichtsrechte des Dienstherrn in diese falsch informiert?

Und - ad 2 - klar, die beiden genannten Krankheitsbilder (ich habe sie deshalb gewählt, weil sie so weit verbreitet sind) kann man in den meisten Fällen durch dauerhafte Einnahme von Medikamenten beseitigen: aber stellt das die gesundheitliche Eignung iSd Beamtenrechts her?
Gelöschter Nutzer

Re: Richter/Beamter a. Probe: Amtsärztliches Gesundheitszeugnis

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das kommt ganz darauf an..... in welcher Behörde man arbeitet.
Ich kenne Fälle, in denen bei der Lebenszeitverbeamtung kein erneuter Besuch beim Amtsarzt fällig war, weil während der Probezeit keine längere Erkrankung vorlag.

Es gibt aber auch das Verfahren, dass alle Probebeamten noch mal vorstellig werden müssen. Bei mir selbst war dies auch der Fall. Das verlief aber vollkommen unproblematisch und es wurde viel weniger genau hingeschaut als bei der Untersuchung vor der Einstellung. Allerdings war dies auch ein anderer Arzt in einer anderen Stadt.
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schlafkatze
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Re: Richter/Beamter a. Probe: Amtsärztliches Gesundheitszeugnis

Beitrag von schlafkatze »

Neopallium hat geschrieben:
Wenn aber doch - ad 1 - kein zweites Gesundheitszeugnis vorgelegt werden muss, wie sollen dann z.B. erhöhte Blutdruck/ Blutfett-Werte - ad 2 - zu einer Verlängerung der Probezeit führen? In der Krankenakte steht doch nicht alles, was der Arzt weiß und Krankheiten dieser Art führen ja erst spät zu akuten Krankheitszuständen, die sich in Krankmeldungen niederschlagen könnten. Oder bin ich da über Inhalt der Krankenakte und Einsichtsrechte des Dienstherrn in diese falsch informiert?
ich bin bei der aussage natürlich davon ausgegangen, daß der dienstherr das auf einem regulären weg erfahren hat (dh eigene mitteilung oder so). MIR ist von derartigen einsichtsrechten nichts bekannt (das heißt aber nicht so viel) und auf einer krankschreibung wird's ja auch nicht mitgeteilt.
Neopallium hat geschrieben: Und - ad 2 - klar, die beiden genannten Krankheitsbilder (ich habe sie deshalb gewählt, weil sie so weit verbreitet sind) kann man in den meisten Fällen durch dauerhafte Einnahme von Medikamenten beseitigen: aber stellt das die gesundheitliche Eignung iSd Beamtenrechts her?
imagine: du kannst diese krankheitsbilder auch ohne medikamente beseitigen. zweitens heißt dauerhafte medikameneinnahme nicht automatsuch nicheignung. z. b. fall der erbliche diabetes --> trotzdem verbeamtung möglich.

wenn du im staatsdienst schon bist und du etwas genauer wissen willst ohne daß deine personalverwaltende stelle was daovn erfährt, dann wende dich doch einfach an deinen personalrat. der ist zwar zu wenig, aber dazu allemal nutze. alles gute.
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j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Re: Richter/Beamter a. Probe: Amtsärztliches Gesundheitszeugnis

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

schlafkatze hat geschrieben: wenn du im staatsdienst schon bist und du etwas genauer wissen willst ohne daß deine personalverwaltende stelle was daovn erfährt, dann wende dich doch einfach an deinen personalrat. der ist zwar zu wenig, aber dazu allemal nutze. alles gute.
Ich bin (noch) nicht im Staatsdienst und habe auch (noch) keine Krankheit :D . Aber angesichts von 3 Jahren Probezeit drängte sich mir die Frage auf: was ist, wenn sich in der Zwischenzeit etwas ändert, was man nicht (anders als z.B. Leistung) wirklich beeinflussen kann.

Jaja, man kann manche Krankheiten sicher durch Verhalten beeinflussen. Aber eben nicht alle.
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schlafkatze
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Re: Richter/Beamter a. Probe: Amtsärztliches Gesundheitszeugnis

Beitrag von schlafkatze »

man kann nie wissen, was einem im leben noch so zustoßen kann. aber wieso sollte der staat dafür eine größere garantie übernehmen als es alle anderen auch tun? und überleg mal, was dir in den letzten schätzungsweise 27,657 Jahren Deines Lebens zugestossen ist und wage eine Prognose :alright
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j 20.07.07
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