Hallo allerseits,
ich habe von einer Bekannten gehört, sie glaube, dass in Baden-Württemberg bei Einstellungen von Richtern die Regel gelte, dass bei Bewerbern das zweite Staatsexamen keinesfalls länger als 5 Jahre zurückliegen dürfe.
Auf der Seite des Justizministeriums habe ich keinen Hinweis hierauf gefunden, die Rede ist lediglich vom Höchstalter 35.
Hat jemand von Euch zu der 5-Jahres-Frist nähere Informationen?
Besten Dank im voraus,
Fritz
Richterbewerbung Baden-Württemberg - 5-Jahres-Frist?
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Re: Richterbewerbung Baden-Württemberg - 5-Jahres-Frist?
So wurde es uns auf einer Informationsveranstaltung des Justizministeriums (oder OLG, weiß ich nicht mehr genau) auch gesagt: maximal 5 Jahre dürfen seit dem Assessorexamen verstrichen sein. Eine öffentlich zugängliche Quelle ist mir nicht bekannt.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Re: Richterbewerbung Baden-Württemberg - 5-Jahres-Frist?
Vielen Dank.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:So wurde es uns auf einer Informationsveranstaltung des Justizministeriums (oder OLG, weiß ich nicht mehr genau) auch gesagt: maximal 5 Jahre dürfen seit dem Assessorexamen verstrichen sein. Eine öffentlich zugängliche Quelle ist mir nicht bekannt.
Wisst Ihr, ob es in anderen Bundesländern ähnliche Fristen gibt? Mir ist nur Bayern bekannt (3 Jahre).