Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Bino
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Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW

Beitrag von Bino »

Wie lang dauert es denn, bis man eingeladen wird in NRW? Hängt dies auch von den Noten ab? Speziell OLG Hamm würde mich interessieren!
Gelöschter Nutzer

Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bei mir hat es nur eine Woche bis zur Einladung gedauert. Erst habe ich einen Brief bekommen, dass nicht sicher ist, ob ich überhaupt und wann berücksichtigt werden kann und zwei Tage später habe ich die Einladung bekommen. Wonach die sortieren, weiss ich nicht - wahrscheinlich zuvorderst nach der Note.
Gelöschter Nutzer

Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

welche note hast du denn, um so schnell eingeladen worden zu sein??
Bino
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Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW

Beitrag von Bino »

gbaelstaplerx hat geschrieben:Bei mir hat es nur eine Woche bis zur Einladung gedauert. Erst habe ich einen Brief bekommen, dass nicht sicher ist, ob ich überhaupt und wann berücksichtigt werden kann und zwei Tage später habe ich die Einladung bekommen. Wonach die sortieren, weiss ich nicht - wahrscheinlich zuvorderst nach der Note.
War das beim OLG Hamm? Wurdest du genommen, wenn ich fragen darf? Wenn ja, wird man beim OLG Hamm in der Probezeit LG-übergreifend eingesetzt oder eher in einem LG-Bezirk auf Reisen geschickt? Ersteres wäre ja angesichts der flächenmäßigen Größe des Bezirks echt übel:)
Gelöschter Nutzer

Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hab ein mittleres vb im 2., und das war in ddorf - in hamm hab ich mich auch beworben und der zuständige beamte klang recht optimistisch für mich am telefon, aber ddorf war schneller - auswahlgespräch kommt noch...
Bino
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Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW

Beitrag von Bino »

Vielen Dank erstmal für die Info und viel Erfolg weiterhin. Kannst ja mal berichten, ob es geklappt hat!

Alle anderen dürfen Ihre Erfahrungen auch gerne mal schildern!
Gelöschter Nutzer

Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nach welchen Kriterien die OLG's die Stapel der Bewerbungen ordnen und dann einladen, scheint ein großes Geheimnis zu sein. Aus den Berichten von Assessorenkolleg(inn)en würde ich aber schließen, dass es nicht nur auf die Note ankommt, obwohl die natürlich kein unerhebliches Kriterium sein dürfte... Wenn man aber ohnehin schon zwei mal um die 9,0 hat, dürfte der restliche Lebenslauf nicht unwichtig sein, da der Richterberuf ja auch mehr verlangt als bloße Rechtsanwendung...
Bino
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Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW

Beitrag von Bino »

Weis einer von euch, was hiermit gemeint ist. Habe ich auf der Homepage des OLG Hamm gefunden:

"Besonderheiten für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Die in der Vergangenheit für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm aufgestellten zusätzlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme am Auswahlverfahren sind bis auf weiteres ausgesetzt.

Es werden jedoch vorrangig solche Bewerber geladen, die das 2. Staatsexamen mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ und das 1. Staatsexamen mindestens mit der Note „befriedigend“ abgelegt haben."

Was waren denn die besonderen zusätzlichen Voraussetzungen?
aeaeae
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Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW

Beitrag von aeaeae »

Man musste früher insgesamt 15 Punkte aufweisen, wobei das 1. Examen nur Halb zählte, also zB 10 Punkte in beiden Examina.
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Achim
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Re: Auswahlgespräch Richter ordentliche Gerichtsbarkeit NRW

Beitrag von Achim »

aeaeae hat geschrieben:Man musste früher insgesamt 15 Punkte aufweisen, wobei das 1. Examen nur Halb zählte, also zB 10 Punkte in beiden Examina.
Oder 13,5 in bestimmten Ausnahmefällen. Also 9 Punkte in beiden Ex, oder 8,7 und 9,3....

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