Abordnung zu einem Ministerium
Moderator: Verwaltung
Abordnung zu einem Ministerium
Man kann sich als Richter zeitweise an ein Ministerium abordnen lassen. Kann jemand nähere Erfahrungen schildern. Vor allem besteht die Mögllichkeit dort zu bleiben, oder wechselt man automatisch wieder zurück?
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Re: Abordnung zu einem Ministerium
Das kam in verschiedenen "Einstieg in die Gerichtsbarket, etc"-Threads öfter mal zu Sprache. Ich meine, die Bundesländer gehen da teilweise sehr unterschiedlich vor.