1.Stex: ausreichend; 2. vb- Chancen im Staatsdienst?
Moderator: Verwaltung
1.Stex: ausreichend; 2. vb- Chancen im Staatsdienst?
genau das ist mein Problem?
Kennt ihr jemanden, der mit diesen Noten in den Staatsdienst gekommen ist oder kann man Bewerbungen
gleich vergessen?
Herzlichen Dank!
Kennt ihr jemanden, der mit diesen Noten in den Staatsdienst gekommen ist oder kann man Bewerbungen
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- Achim
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Re: 1.Stex: ausreichend; 2. vb- Chancen im Staatsdienst?
Jup. Da hat man grds. Chancen bei der StA, was ich aus eigener Hand weiß. 1. Ex. 5,x 2. Ex. 8,x. Da waren aber Beziehungen im Spiel.
Mit VB kann ich mir aber gut vorstellen.
Mit VB kann ich mir aber gut vorstellen.
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren (Bertold Brecht)
Re: 1.Stex: ausreichend; 2. vb- Chancen im Staatsdienst?
Chancen auf jeden Fall. Es kommt halt auf den Bereich an, den Du machen willst. Bei der StA könnte es für eine Einladung reichen. Als Richter/in wird es sicher nicht ganz einfach. Zwar zählt natürlich auch hier das erste Examen weniger als das Zweite, bei einem ausreichend im ersten Examen dürfte es beim OLG auf jeden Fall Zweifler geben, im OLG Bezirk Düsseldorf insbesondere.
Aber das von Achim genannte Beispiel zeigt: Versuch macht klug. Du hast ja nichts zu verlieren dabei.
Falls Du mit Staatsdienst auch Verwaltung meinst: Das sollte auf jeden Fall gehen.
Respekt für Deine Verbesserung im Vergleich zum Ersten! Kommt glaube ich nicht so oft vor.
Viel Erfolg!
Aber das von Achim genannte Beispiel zeigt: Versuch macht klug. Du hast ja nichts zu verlieren dabei.
Falls Du mit Staatsdienst auch Verwaltung meinst: Das sollte auf jeden Fall gehen.
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- Einwendungsduschgriff
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Re: 1.Stex: ausreichend; 2. vb- Chancen im Staatsdienst?
Wobei auch - wie immer - gelten muß: in Bundesländern mit gemeinsamer Justizeinstellung wird es mit diesen Ergebnissen schon deutlich schwieriger. Ist denn das 1. Staatsexamen wenigstens nicht vollkommen weit weg von 6,5?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Re: 1.Stex: ausreichend; 2. vb- Chancen im Staatsdienst?
Naja, sind leider nur 5,9.
Wie ist es denn mit diesen ganzen Sozialpunkten, die angeblich nicht völlig außen vor gelassen werden.
War relativ lange ehrenamtlich in ner JVA tätig, wo ich vorher auch schon zwei Praktika gemacht habe.
Kommt sowas gut an? Zumindest könnte es doch für die StA nicht ganz belanglos sein,oder?
Kann immer schlecht einschätzen, was die an sozialen Kriterien gern hätten.Habt ihr da Erfahrungen/Vorstellungen?
Danke für eure Meinungen!!!
Wie ist es denn mit diesen ganzen Sozialpunkten, die angeblich nicht völlig außen vor gelassen werden.
War relativ lange ehrenamtlich in ner JVA tätig, wo ich vorher auch schon zwei Praktika gemacht habe.
Kommt sowas gut an? Zumindest könnte es doch für die StA nicht ganz belanglos sein,oder?
Kann immer schlecht einschätzen, was die an sozialen Kriterien gern hätten.Habt ihr da Erfahrungen/Vorstellungen?
Danke für eure Meinungen!!!
Re: 1.Stex: ausreichend; 2. vb- Chancen im Staatsdienst?
Zumindest in Bayern zählt nur das 2. Examen. Daher wäre das "vergeigte" 1. Examen dort kein Ausschlussgrund.
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Re: 1.Stex: ausreichend; 2. vb- Chancen im Staatsdienst?
Wie schon angesprochen, für StA könnte es klappen. Zumindest in NRW kann man nach einer gelungenen Probezeit dort, sich auf eine fest Richterstelle in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bewerben. Schätze mal, dass es in den meisten Ländern nicht anders ist, da beruflich eine enge Verpflechtung zwischen StA und dem Gerichtszweig besteht. Wie es mit den anderen Gerichtszweigen aussieht, weiß ich nicht.
Re: 1.Stex: ausreichend; 2. vb- Chancen im Staatsdienst?
@ doleron
Hast du dich mittlerweile beworben und Erfahrungen gesammelt. Bei mir sieht es notentechnisch nämlich ähnlich aus. Würd mich daher auch interessieren, wie die Chancen stehen
Hast du dich mittlerweile beworben und Erfahrungen gesammelt. Bei mir sieht es notentechnisch nämlich ähnlich aus. Würd mich daher auch interessieren, wie die Chancen stehen
Re: 1.Stex: ausreichend; 2. vb- Chancen im Staatsdienst?
von BL zu BL verschieden und selbst da von Termin zu Termin - leider ist das die Standardantwort, die man geben kann - probieren und hoffen, mehr kann man eh nicht machen selbst mit 2 x vb kann man scheitern, weil gerade ein "Schweinezyklus" war oder weil der Auswähler meinte das Zeugnis der StA-Station hört sich nach "Arbeitsverweigerer" an, oder oder oder.
Wenn man zum Vorstellungsgespräch geladen wird, ist bei den meisten die Note nur noch untergeordnet wichtig. Derzeit ist es wohl etwas härter, da sehr viele sich bewerben, die Hürden ins obere befriedigend gesenkt wurden und mehr und mehr Länder "Additionsnoten" (1+2 Examen; 2. Ex + 1/2 1. Ex., etc.) bilden.
aber ein Hinweis, den ein "Entscheider" einem guten Freund mit 1.=7,x und 2.=9-9,5 gab: Man sollte mit einem ausreichend und meist auch mit einem befriedigend nicht zu sehr auf ein Richteramt hoffen. Es aber sehr viel wahrscheinlicher, dass man bei der Staatsanwaltschaft nach der Probezeit landet. Denn die Justizverwaltungen schlagen (da nur 3 Jahre nach Einstellung) meist diese Kandidaten nicht für die Wahl auf die Richterstellen vor. Auch da gibt es aber Ausnahmen! Es ist oft eine Art Brauch, dass einige Richter-Kollegien einen leicht "elitären" Nimbus um sich aufbauen. Besonders VGs scheinen da anfällig zu sein
Wenn man zum Vorstellungsgespräch geladen wird, ist bei den meisten die Note nur noch untergeordnet wichtig. Derzeit ist es wohl etwas härter, da sehr viele sich bewerben, die Hürden ins obere befriedigend gesenkt wurden und mehr und mehr Länder "Additionsnoten" (1+2 Examen; 2. Ex + 1/2 1. Ex., etc.) bilden.
aber ein Hinweis, den ein "Entscheider" einem guten Freund mit 1.=7,x und 2.=9-9,5 gab: Man sollte mit einem ausreichend und meist auch mit einem befriedigend nicht zu sehr auf ein Richteramt hoffen. Es aber sehr viel wahrscheinlicher, dass man bei der Staatsanwaltschaft nach der Probezeit landet. Denn die Justizverwaltungen schlagen (da nur 3 Jahre nach Einstellung) meist diese Kandidaten nicht für die Wahl auf die Richterstellen vor. Auch da gibt es aber Ausnahmen! Es ist oft eine Art Brauch, dass einige Richter-Kollegien einen leicht "elitären" Nimbus um sich aufbauen. Besonders VGs scheinen da anfällig zu sein
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Re: 1.Stex: ausreichend; 2. vb- Chancen im Staatsdienst?
Wie ist das eigentlich, wenn man zur StA will... inwiefern zählen da auch die Zeugnisse der Pflichtstation bei der StA und ggf. der Wahlstation? Dass die keine zu schlechten Examensnoten ausgleichen können, ist klar, aber wenn man erstmal die Hürde der Examensnote genommen hat, wird dann als nächstes auf die Zeugnisse geschaut oder wonach wird weiter ausgewählt?
Und steigert es die Chancen wesentlich, wenn man die Wahlstation bei der StA gemacht hat?
Und steigert es die Chancen wesentlich, wenn man die Wahlstation bei der StA gemacht hat?
Re: 1.Stex: ausreichend; 2. vb- Chancen im Staatsdienst?
Hallo,
ich weiß, dass die Anforderungen für einen Einstieg bei der Staatsanwaltschaft etwas geringer sind. Habe 2 X VB (beide unter 10) und bin zum Auswahlgespräch in Berlin geladen worden. Ich kenne jemanden, der mit 10 im 1. Ex. und 8,X eingeladen und genommen wurde. Ich weiß leider nicht, wie wichtig die Stationszeugnisse sind. Ich denke aber, dass sie schon zweistellig sein sollten.
ich weiß, dass die Anforderungen für einen Einstieg bei der Staatsanwaltschaft etwas geringer sind. Habe 2 X VB (beide unter 10) und bin zum Auswahlgespräch in Berlin geladen worden. Ich kenne jemanden, der mit 10 im 1. Ex. und 8,X eingeladen und genommen wurde. Ich weiß leider nicht, wie wichtig die Stationszeugnisse sind. Ich denke aber, dass sie schon zweistellig sein sollten.
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Re: 1.Stex: ausreichend; 2. vb- Chancen im Staatsdienst?
"Zweistellig" dürfte bei den Stationsnoten kein außerordentlich geeignetes Ausschlußkriterium sein...Martina1 hat geschrieben:Ich weiß leider nicht, wie wichtig die Stationszeugnisse sind. Ich denke aber, dass sie schon zweistellig sein sollten.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Re: 1.Stex: ausreichend; 2. vb- Chancen im Staatsdienst?
Das stimmt sicherlich. Ich denke, dass der Gesamteindruck (Examensnoten, Zeugnisse ect.) entscheidet.
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Re: 1.Stex: ausreichend; 2. vb- Chancen im Staatsdienst?
Martina1 hat geschrieben:Das stimmt sicherlich. Ich denke, dass der Gesamteindruck (Examensnoten, Zeugnisse ect.) entscheidet.
Nö, bei den Stationsnoten kann man nur negativ auffallen. Zweistellige Noten sind dort wohl die Regeln. Nur wenn man mal einen krassen Ausrutscher nach unten hat, wird es interessant für den Personaler. Dann kann es schon mal sein, dass man sich eine Erklärung überlegen sollte. Die Stationsnoten sind schon deshalb kaum aussagekräftig, da sie ja sogar innerhalb eines Referendarjahrgangs keine Vergleichbarkeit ermöglichen. Die hängen derart von subjektiven Kriterien ab, dass es sich in der Regel erübrigt sie als Maßstab zu nutzen.
Ich bin nie auf meine AG- oder Stationszeugnisse angesprochen worden.
Re: 1.Stex: ausreichend; 2. vb- Chancen im Staatsdienst?
Im Staatsdienst wird darauf schon Wert gelegt. Jedenfalls sollte man, wie Du ja zu Recht angemerkt hast, keine Ausrutscher nach unten haben. Es werden (in Berlin) überdurchschnittliche Stationszeugnisse erwartet. In anderen Berufsfeldern (RA, Unternehmen) sind die Noten in der Tat unwichtig.