Barett?
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- Phaidros
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Barett?
Nach all den Robenfragen hier ...
Der Herr Bundespräsident hat für die Bundesrichter (und die Anwälte am Bundespatentgericht) eine Amtstracht mit Robe und Barett angeordnet. Auf alten Bildern in NRW ist ähnliches zu sehen, jedenfalls in der aktuellen Anordnung über die Amtstracht aber nicht mehr aufgeführt. Ist das Richterbarett unterhalb der Bundesgerichte generell abgeschafft?
Der Herr Bundespräsident hat für die Bundesrichter (und die Anwälte am Bundespatentgericht) eine Amtstracht mit Robe und Barett angeordnet. Auf alten Bildern in NRW ist ähnliches zu sehen, jedenfalls in der aktuellen Anordnung über die Amtstracht aber nicht mehr aufgeführt. Ist das Richterbarett unterhalb der Bundesgerichte generell abgeschafft?
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Re: Barett?
Wann tragen die Bundesrichter denn Barett? Habe das noch nie gesehen.
Btw: Bundesrichter gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch Richter am Bundesgerichtshof.
Btw: Bundesrichter gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch Richter am Bundesgerichtshof.
- dionysos
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Re: Barett?
Wieso das denn? Bundesrichter sind eben Richter an Gerichten des Bundes, d.h. neben denen am BGH die am BVerwG, BFH, BAG, BSG, BPatG und BVerfG.Swann hat geschrieben:Btw: Bundesrichter gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch Richter am Bundesgerichtshof.
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Re: Barett?
Ich habe "Bundesrichter" als Oberbegriff für Richter an Gerichtshöfen des Bundes noch nie gehört, mir war der Begriff nur als alte Amtsbezeichnung vor der Reform bekannt. Aber ich mag mich auch irren und du hast den Wortlaut des Grundgesetzes auf deiner Seite.dionysos hat geschrieben:Wieso das denn? Bundesrichter sind eben Richter an Gerichten des Bundes, d.h. neben denen am BGH die am BVerwG, BFH, BAG, BSG, BPatG und BVerfG.Swann hat geschrieben:Btw: Bundesrichter gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch Richter am Bundesgerichtshof.
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Re: Barett?
Also ich habe den Begriff der "Bundesrichter" zumindest auch aus den Nachrichten als Bezeichnung für die Richter am BGH insbesondere, aber auch für die Richter am BAG, BVerwG und BSG in Erinnerung Wie juristisch korrekt das ist, sei dahingestelltSwann hat geschrieben:Ich habe "Bundesrichter" als Oberbegriff für Richter an Gerichtshöfen des Bundes noch nie gehört, mir war der Begriff nur als alte Amtsbezeichnung vor der Reform bekannt. Aber ich mag mich auch irren und du hast den Wortlaut des Grundgesetzes auf deiner Seite.dionysos hat geschrieben:Wieso das denn? Bundesrichter sind eben Richter an Gerichten des Bundes, d.h. neben denen am BGH die am BVerwG, BFH, BAG, BSG, BPatG und BVerfG.Swann hat geschrieben:Btw: Bundesrichter gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch Richter am Bundesgerichtshof.
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- Phaidros
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Re: Barett?
Eine entsprechende Anordnung hier, Beispiel für das Barett am BVerfG hier (Verwaister Link http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/296162/poster/9186/Verfassungsrecht.jpg;jsessionid=B708B381137825B7F640D83B8C84D7C0 automatisch entfernt) bzw. hier (Verwaister Link http://pix.sueddeutsche.de/politik/353/426110/image_fmbg_0_10-1196440174.jpg automatisch entfernt).Swann hat geschrieben:Wann tragen die Bundesrichter denn Barett? Habe das noch nie gesehen.
Für Hessen habe ich inzwischen diese Hinweise (Verwaister Link http://www.lg-wiesbaden.justiz.hessen.de/irj/LG_Wiesbaden_Internet?cid=b0153a91d806e86b67fe7f8ea8761350 automatisch entfernt) gefunden, demnach gibt es da inzwischen kein Barett mehr (interessant: früher auch Barettzwang für Anwälte).
Jedenfalls kennen das BMJ (Verwaister Link http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BMJ/2008/03/2008-03-13-neue-bundesrichter-gewaehlt.html automatisch entfernt) und (wichtiger) § 10 RiWG den Begriff auch.Swann hat geschrieben:Btw: Bundesrichter gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch Richter am Bundesgerichtshof.
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Re: Barett?
Aufschluß über die korrekte Amtsbezeichnung bietet
§ 19a Deutsches RIchtergesetz
(1) Amtsbezeichnungen der Richter auf Lebenszeit und der Richter auf Zeit sind "Richter", "Vorsitzender Richter", "Direktor", "Vizepräsident" oder "Präsident" mit einem das Gericht bezeichnenden Zusatz ("Richter am ...", "Vorsitzender Richter am ...", "Direktor des ...", "Vizepräsident des ...", "Präsident des ...").
(2) Richter kraft Auftrags führen im Dienst die Bezeichnung "Richter" mit einem das Gericht bezeichnenden Zusatz ("Richter am ...").
(3) Richter auf Probe führen die Bezeichnung "Richter", im staatsanwaltschaftlichen Dienst die Bezeichnung "Staatsanwalt".
und dann kann man noch in die BBesO R reinschauen.
§ 19a Deutsches RIchtergesetz
(1) Amtsbezeichnungen der Richter auf Lebenszeit und der Richter auf Zeit sind "Richter", "Vorsitzender Richter", "Direktor", "Vizepräsident" oder "Präsident" mit einem das Gericht bezeichnenden Zusatz ("Richter am ...", "Vorsitzender Richter am ...", "Direktor des ...", "Vizepräsident des ...", "Präsident des ...").
(2) Richter kraft Auftrags führen im Dienst die Bezeichnung "Richter" mit einem das Gericht bezeichnenden Zusatz ("Richter am ...").
(3) Richter auf Probe führen die Bezeichnung "Richter", im staatsanwaltschaftlichen Dienst die Bezeichnung "Staatsanwalt".
und dann kann man noch in die BBesO R reinschauen.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
j 20.07.07
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Re: Barett?
Die Anordnung kenne ich. Ich war nur noch nie in einer Verhandlung vor dem BGH, bei dem der Senat Barett getragen hat.Phaidros hat geschrieben:Eine entsprechende Anordnung
- Kiesela
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Re: Barett?
Nicht regelmäßig.Kiesela hat geschrieben:Bist du denn überhaupt regelmäßig in BGH-Verhandlungen?