Sozialgericht-Einstellung--Wechsel andere Gerichtsbarkeiten?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Sozialgericht-Einstellung--Wechsel andere Gerichtsbarkeiten?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,
mal wieder das Thema Sozialgerichtsbarkeit...
In Bundesländern, wo ordentliche Gerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit getrennt einstellen - zB in NRW - wie ist es da mit dem Wechsel aus der Fach- in die ordentliche GErichtsbarkeit?
Hat da jemand Erfahrung, wie leicht/schwer/wahrscheinlich das ist?
Voraussetzungen?
Danke für Eure Infos.
Liebe Grüße,
girasole
Benutzeravatar
Achim
Power User
Power User
Beiträge: 333
Registriert: Montag 26. Mai 2008, 17:20
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Sozialgericht-Einstellung--Wechsel andere Gerichtsbarkeiten?

Beitrag von Achim »

Da musst Du dich nach meinen Erfahrungen nochmal neu bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit bewerben oder - wahrscheinlich taktisch sinnvoller - erstmal (mit der Möglichkeit der dauerhaften Versetzung) abordnen lassen. Ich wäre gerne in die Arbeitsgerichtsbarkeit gegangen, aber zum Zeitpunkt der Einstellung gab es keine Stellen. Jetzt gibt es welche und mir gefällt es in der Sozialgerichtsbarkeit sehr gut, so dass ich - auch aus Gründen der Fairness - einen Wechsel erstmal ausgeschlossen habe.

Grundsätzlich geht das also. Würde Dir raten, aber erstmal locker zu bleiben. Verwaltungsrecht ist super! ;D :drinking:
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren (Bertold Brecht)
Antworten