hallo ihr,
ist hier vielleicht ein arbeitsrichter oder einer, der einen kennt, anwesend...?
mich würde interessieren, was so das täglich brot am arbeitsgericht ist...?
hab schon gelesen: kündigungsschutzprozesse, die häufig im vergleich enden.
das klingt ja noch ganz gut. aber mir graut vor dingen wie "bürgerliche rechtsstreitigkeiten zwischen tarifvertragsparteien", angelegenheiten aus betriebsverfassungsgesetz, mitbestimmungsgesetz... ist das weniger häufig oder kann man auch ein dezernat erwischen, wo man täglich derlei dinge bearbeitet?
danke für eure infos...
Tätigkeit am Arbeitsgericht
Moderator: Verwaltung
- Tikka
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Re: Tätigkeit am Arbeitsgericht
Also ich bin kein Arbeitsrichter kenne aber welche... Nebenbei bin ich aber auch Organ der Rechtspflege ( ) ganz überwiegend in dem Rechtsbereicht.
Die Aufgabenverteilung folgt auch bei Arbeitsgerichten nach dem guten alten Geschäftsverteilungsplan. Deshalb lässt sich deine Frage pauschal kaum beantworten. Je nach dem was in dem drin steht kann es Dir schon häufiger passieren auch mit solchen Fragen konfrontiert zu werden.
Die Frage ist eher und das ist nicht pflaumig gemeint, ob du wirklich ans Arbeitsgericht möchtest, wenn Dir vor kollektivem Arbeitsrecht (Das nebenbei bemerkt sehr spannend ist - imho viel spannender als Individualarbeitsrecht) so graut.
Ach und noch etwas
ABER Die Art und Weise wie Arbeitsrichter die Parteien momentan zum Vergleich prügeln, nur um die momentane Arbeitsüberlastung zu minimieren ist nicht feierlich und einem rechtsstaatlichen Verfahren teilweise nur noch begrenzt angemessen.
Deshalb. Solltest Du da anfangen... gewöhne es Dir bitte nicht an.
Die Aufgabenverteilung folgt auch bei Arbeitsgerichten nach dem guten alten Geschäftsverteilungsplan. Deshalb lässt sich deine Frage pauschal kaum beantworten. Je nach dem was in dem drin steht kann es Dir schon häufiger passieren auch mit solchen Fragen konfrontiert zu werden.
Die Frage ist eher und das ist nicht pflaumig gemeint, ob du wirklich ans Arbeitsgericht möchtest, wenn Dir vor kollektivem Arbeitsrecht (Das nebenbei bemerkt sehr spannend ist - imho viel spannender als Individualarbeitsrecht) so graut.
Ach und noch etwas
. Ja das ist ja im Prinzip nicht falsch und ja eine gütliche Einigung ist -auch- Ziel des ArbGG.die häufig im vergleich enden
ABER Die Art und Weise wie Arbeitsrichter die Parteien momentan zum Vergleich prügeln, nur um die momentane Arbeitsüberlastung zu minimieren ist nicht feierlich und einem rechtsstaatlichen Verfahren teilweise nur noch begrenzt angemessen.
Deshalb. Solltest Du da anfangen... gewöhne es Dir bitte nicht an.
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