Regierungsrat z.A.

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Regierungsrat z.A.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich habe eine Frage: Hat jemand hier Erfahrungen als Regierungsrat z.A. in einem Flächenstaat?

Ich habe nämlich gehört, dass man im Falle einer Einstellung unterschreiben muss, dass man uneingeschränkt versetzungswillig ist. Nun frage ich mich, was das genau bedeutet. Heißt das, dass man drei Jahre lang auf gepackten Koffern sitzt? Oder gibt es auch längere Einsatzphasen an einem Ort (nicht notwendigerweise in derselben Behörde)? Reicht es in so einem Fall mittels Auto mobil zu sein?

Ratlose Grüße,
Verwaltungsfan
Hari-Bert
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Re: Regierungsrat z.A.

Beitrag von Hari-Bert »

Ich schliesse mich mit einer Frage an: Bekommt man als Regierungsrat zA direkt A 13 und und erhält alle weiteren Vorzüge des Beamtendaseins: Beihilfe, Befreiung von der Rentenversicherung etc? Was würde ich, 27 JAhre, männlich, unverheiratet netto verdienen?
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Boris Die Klinge
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Re: Regierungsrat z.A.

Beitrag von Boris Die Klinge »

Kann zwar nicht alle Fragen vollständig beantworten, aber vielleicht reicht euch schon folgendes:

@ Hari-Bert: Ja, die RR z.A. Stellen die ich kenne (Finanzverwaltung) werden schon im ersten Jahr mit A 13 besoldet. Da man bis zum Ablauf der Probezeit ins Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird, gehe ich davon aus, dass man auch die sonst für Beamte auf Lebenszeit üblichen Vorzüge des Beamtendaseins genießt, genaues weiß ich allerdings auch nicht.
Bzgl. Nettoverdienst von Beamten, Richtern etc. gibt es eine ganz tolle Seite im Netz:
http://oeffentlicher-dienst.info/
Die Höhe der Besoldung variiert z.T. von Bundesland zu Bundesland sehr stark (vorausgesetzt, man wird Landesbeamter versteht sich) und die Bundesbeamten werden nochmal anders (idR sogar besser) besoldet. Kannst über die Seite aber quasi jede Spielart durchgehen. Als Bundesbeamter A 13 hättest du z.B. Stufe 4 (mit 27 Jahren) und unverheiratet ca. 2.972 € netto. Das ist schon sehr ordentlich, für ne 40-42h Woche.

@ Verwaltungsfan: kenne das nur aus der Finanzverwaltung. Im Einführungsjahr kann man noch sehr "heimatnah" eingesetzt werden. Anschließend folgt schon die erste Versetzung für 2 Jahre. In den ersten 10 -15 Jahren wird man wohl häufiger Versetzungsbereitschaft zeigen, insbesondere dann, wenn du in höhere Besoldungsstufen (A14-16) aufsteigen möchtest, z.B. als Behördenleiter. Ich denke, in den ersten Jahren kommt es alle 2-3 Jahre zu Versetzungen. Der Dienstherr nimmt dabei aber, dort wo er es kann, zunächst schonmal auf Wohnsitz usw. Rücksicht. Wenn du verheiratet bist (Familienwohnsitz), muss er es sogar.

Hoffe, geholfen zu haben

MfG
Sporti
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schlafkatze
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Re: Regierungsrat z.A.

Beitrag von schlafkatze »

1. Regierungsrat ist IMMER der BEsoldungsgruppe A 13 zugeordnet.
2. BEsoldung variiert von Land zu Land; Tabellen nur bedingt vergleichbar, da in manche das WEihnachtsgeld eingearbeitet ist (Bund, BW), in andere nicht (Bayern). GEsamtjahresbezüge (!) in BY am höchsten (wie soll es auch anders sein :D). DIe Tabellen sind üblicherweise bei den BEzügestellen des jeweiligen Landes im Netz abrufbar, mit www.abgabenrechner.de (Verwaister Link http://www.abgabenrechner.de automatisch entfernt) kann man dann sein Nettogehalt pro Monat errechnen.
3. RR z. A. = Beamter, damit alle "Vorteile" des BEamtendaseins, d. h keine SOzialversicherungspflicht, von Beginn an Beihilfeberechtigung.
4. uneingeschränkt versetzungsbereit = tatsächlich überall hin versetzbar, in einem Flächenland wie BY (oder auch NRW) von Berchtesgaden bis Aschaffenburg. Soziale KRiterien werden berücksichtigt. Längere Einsatzphasen sind selbstverständlich, für sechs Monate wird i. d. R. keiner quer über'S Land verschickt ohne seine Zustimmung.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Re: Regierungsrat z.A.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

meines Wissens kann man in der Probezeit durchaus gegen seinen Willen verschickt werden. Einem Bekannten ist das gerade passiert, er fristet sein Dasein nun in einem kleinen Örtchen fernab seiner "Heimat". Immerhin zahlt der Dienstherr die erforderliche Zweit-Wohnung...
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Sonntag 2. August 2009, 21:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Claudia
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Re: Regierungsrat z.A.

Beitrag von Claudia »

Ja, als RR z.A. bekommt man von Anfang an die Besoldung nach A 13 und hat auch sonst die gleichen Vorteile wie alle anderen Beamten, außer dass man noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet ist.

Was mir dazu allerdings noch einfällt: Seit dem DNeuG gibt es das "z.A." nicht mehr, so dass man jetzt gleich als RR eingestellt wird, halt immer noch unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Im Übrigen gelten für Einstellungen ab dem 1.7. die neuen Besoldungstabellen, so dass es für die Stufenzuordnung in der A 13 nicht mehr auf das Alter, sondern auf die Erfahrungszeiten ankommt.
"Die Tugend in der Mitte" sprach der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.
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Re: Regierungsrat z.A.

Beitrag von Susiboy »

In Niedersachsen wird man im Moment in der Probezeit fleißig durch die Gegend geschickt, z.B. erst nach Hannover, dann nach Osnabrück, dann nach Norden und zwischendurch mal nach Oldenburg (was zu "unterschreiben" gibt es dabei übrigens nicht, die freie Versetzbarkeit im gesamten Land gehört zu den "Vorteilen" des Berufsbeamtentums). Außerdem ist von den drei Jahren Probezeit eines bei einer Kommune (in der Regel einem Landkreis) abzuleisten (und das kann auch schon mal Wittmund oder Lüchow-Dannenberg sein). Soziale Gesichtspunkte werden dabei erfahrungsgemäß nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Probezeit wird man allerdings nur noch selten örtlich versetzt, außer man bewirbt sich darum.
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Re: Regierungsrat z.A.

Beitrag von schlafkatze »

Claudia hat geschrieben:
Im Übrigen gelten für Einstellungen ab dem 1.7. die neuen Besoldungstabellen, so dass es für die Stufenzuordnung in der A 13 nicht mehr auf das Alter, sondern auf die Erfahrungszeiten ankommt.
beachte bitte: beim Bund!!
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j 20.07.07
Hari-Bert
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Re: Regierungsrat z.A.

Beitrag von Hari-Bert »

Na das ist doch mal eine sinnvolle Sache. Früher wurde man ja noch dafür belohnt, dass mann langsam studiert hatte.
Gelöschter Nutzer

Re: Regierungsrat z.A.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Jetzt sehe ich ein bißchen klarer. :)

@anton1975 und Susiboy:

Über welchen zeitlichen Rahmen sprecht Ihr hier? Ist es so wie Schlafkatze geschrieben hat, dass man mindestens für sechs Monate irgendwo ist, oder handelt es sich hier um Versetzungen für kürzere Zeiträume? Die übrigen Antworten legen nahe, dass man auch in einem solchen Fall pendeln kann?!

Viele Grüße
Verwaltungsfan
Susiboy
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Re: Regierungsrat z.A.

Beitrag von Susiboy »

In Niedersachsen dauert die "Station" bei der Kommune ein Jahr. Früher waren auch die Zuweisungen zu anderen Behörden jeweils auf ein Jahr befristet, konnten aber auch länger dauern, wenn besonderer Bedarf bei der Behörde bestand. Ob das heute auch noch so ist, weiß ich nicht.
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Christian aus Mainz
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Re: Regierungsrat z.A.

Beitrag von Christian aus Mainz »

naja, ich mach das ganze jetzt 2 1/2 jahre und der erste wechsel steht an. soziale belange werden im rahmen des möglichen berücksichtigt. ich wechsel räumlich ca. 2 km. wechseln hat auch vorteile.
das leben gibt es auch nicht in light.
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