Noten für die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Noten für die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie sieht es denn zur Zeit so aus?

Habe in letzter Zeit recht wirre Infos erhalten:

1) Kollege in BW wurde nach 3 Jahren als Anwalt mit 9,2 im 1. und definitiv 8,x im 2. eingestellt.

2) Bekannter in BW ohne Berufserfahrung mit 9,5 im 1. und 9,2 im 2. nicht eingestellt

3) In Berlin und Hamburg wurde eine Bekannte mit Promotion mit 9,8 im 1. und 9,0 im 2. abgeleht.
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non-liquet
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Re: Noten für die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Beitrag von non-liquet »

RexGildo hat geschrieben:Wie sieht es denn zur Zeit so aus?

Habe in letzter Zeit recht wirre Infos erhalten:

1) Kollege in BW wurde nach 3 Jahren als Anwalt mit 9,2 im 1. und definitiv 8,x im 2. eingestellt.

2) Bekannter in BW ohne Berufserfahrung mit 9,5 im 1. und 9,2 im 2. nicht eingestellt.
Für BaWü ist das weniger wirr als es zunächst den Anschein haben mag. Die Notengrenze für eine Bewerbung liegt bei 1x vb und 1x mindestens 8.

Wichtig ist allerdings, dass das nur eine erste Schwelle ist. Wenn man die überwunden hat, zählen auch andere Punkte. Hier ist zum Beispiel die vorherige Anwaltstätigkeit von Belang, die hier bei Bewerbern sehr gerne gesehen wird. Ein weiteres Kriterium sind z. B. die Leistungen im Referendariat. Ich hatte hier schon einmal geschrieben, dass - jedenfalls, wenn der Vorbereitungsdienst in BaWü absolviert wurde - Ausbildungsleiter und auch einzelne Stationsausbilder um eine Stellungnahme gebeten werden.

Da in BaWü laufend eingestellt wird und nicht nur zu bestimmten Stichtagen, ist dann auch immer noch wichtig, wofür sich jemand interessiert (z. B.: Will jemand einzig zum VG oder zur StA), ob gerade dringend jemand gesucht wird oder ob nur die Warteliste befüllt wird. Da können zwei Wochen Zeitversatz schon einen deutlichen Unterschied machen.

Aus all diesen Gründen kann man allein anhand der Noten keine Aussage darüber treffen, ob jemand sicher drin ist.
Gelöschter Nutzer

Re: Noten für die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich werde wohl mit zwei Mal 9 Punkten ohne Berufserfahrung und ohne Diss in Hessen eingestellt.
Hier suchen sie zur Zeit sehr stark.
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Kiesela
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Re: Noten für die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Beitrag von Kiesela »

Und wie großen Einfluß hattest du drauf, wo du hinkommst?
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Ropebridgecrossing
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Re: Noten für die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Beitrag von Ropebridgecrossing »

waterkantdirn hat geschrieben:Ich werde wohl mit zwei Mal 9 Punkten ohne Berufserfahrung und ohne Diss in Hessen eingestellt.
Hier suchen sie zur Zeit sehr stark.
Guter Freund von mir wurde letzte Woche in Hessen eingestellt. Er hatte 9 im ersten und 8 im zweiten. Er konnte mit seinem zuständigen Sachbearbeiter über den Einstellungsort sprechen und hat auch erst den zweiten Vorschlag (seine Stammdienststelle aus dem Referendariat) angenommen.
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Re: Noten für die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Beitrag von Kiesela »

Was sind denn in Hessen die beliebtesten Landgerichte? Vermutlich der Süden - Darmstadt, Frankfurt, Wiesbaden -, oder?
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Re: Noten für die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Beitrag von Ropebridgecrossing »

Kiesela hat geschrieben:Was sind denn in Hessen die beliebtesten Landgerichte? Vermutlich der Süden - Darmstadt, Frankfurt, Wiesbaden -, oder?
Ja, Hanau würde ich in diese Aufzählung noch mit reinnehmen, wegen der Nähe zu Frankfurt. Unbeliebt sind eher so Orte wie Limburg, Marburg, Gießen. Und natürlich Fulda, Kassel und das ganze nordhessische Niemandsland. :D
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Re: Noten für die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Beitrag von Ich »

Ropebridgecrossing hat geschrieben:
Kiesela hat geschrieben:Was sind denn in Hessen die beliebtesten Landgerichte? Vermutlich der Süden - Darmstadt, Frankfurt, Wiesbaden -, oder?
Ja, Hanau würde ich in diese Aufzählung noch mit reinnehmen, wegen der Nähe zu Frankfurt. Unbeliebt sind eher so Orte wie Limburg, Marburg, Gießen. Und natürlich Fulda, Kassel und das ganze nordhessische Niemandsland. :D


Ich kenne mich in Hessen nicht aus, habe mich aber beworben. Am Telefon wurde gefragt, ob ich auch nach Marburg oder Kassel gehen würde. Diese Frage erklärt sich, wenn du sagst, dass dort niemand hin will. Aber warum ist das so?
Zuletzt geändert von Ich am Mittwoch 12. August 2009, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Noten für die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Beitrag von Ropebridgecrossing »

Ich hat geschrieben: Ich kenne mich in Hessen nicht aus, habe mich aber bewoben. Am Telefon wurde gefragt, ob ich auch nach Marburg oder Kassel gehen würde. Diese Frage erklärt sich, wenn du sagst, dass dort niemand hin will. Aber warum ist das so?
Nu ja, die Städte an sich sind halt nicht so attraktiv. Das ist dort halt weder so richtig Stadt noch Land. Für junge Leute von den Möglichkeiten her auch nicht so der Knaller. Und an derartigen Gerichten kommt man halt auch eher mit provinzielleren Fällen in Berührung als in Frankfurt, Darmstadt oder Wiesbaden (ich erinnere mich da an zahlreiche, ermüdende Nachbarschaftsstreitigkeiten in der hessischen Provinz à la: "Der hätt mir mei beste Zuchthenn mit dem Trecker überfoahrn. Des war mei beste Zuchthenn!"). Aber in Hessen ist ja doch irgendwie alles einigermaßen in Pendelnähe, so dass Du problemlos woanders (Frankfurt?) wohnen kannst, wenn Dich ein potentiell längerer Arbeitsweg nicht abschreckt.
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Re: Noten für die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Beitrag von Ich »

Aber Frankfurt und Umland ist sicherlich teurer. Inbesondere was Miete angeht, oder?
Ich habe nämlich Familie und da kann so ein R1- Gehalt schonmal knapp werden.
mit18
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Re: Noten für die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Beitrag von mit18 »

RexGildo hat geschrieben:Hamburg wurde eine Bekannte mit Promotion mit 9,8 im 1. und 9,0 im 2. abgeleht.
HH kannst Du mit den Noten ziemlich sicher vergessen. Bekannter von mir bekam kürzlich mit 2 x 10,x, Promotion und 3 Jahren BE als GK-Anwalt die Ansage, er werde nichtmal auf die Warteliste genommen, da offensichtlich chancenlos...
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Re: Noten für die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Beitrag von Asche »

Ich hat geschrieben:Aber Frankfurt und Umland ist sicherlich teurer. Inbesondere was Miete angeht, oder?
Im Vergleich zu Kassel ist Frankfurt grob gesagt 2-3x so teuer (Miete), bei Eigentum vermutlich ähnlich.
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
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Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Re: Noten für die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Beitrag von graue Maus »

In welchen Bundesländern hat man denn mit der Kombi 7,9 (1. Examen) und 10,8 (2. Examen) eine realistische Chance. Oder ist die Note im ersten zu "schlecht"?
Hari-Bert
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Re: Noten für die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Beitrag von Hari-Bert »

Würde sagen in allen. In machen zählt das Erste gar nicht, in allen jedenfalls das Zweite deutlich mehr. In NRW jedenfalls müsste das locker reichen.
Gelöschter Nutzer

Re: Noten für die ordentliche Gerichtsbarkeit?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

[quote="graue Maus"]In welchen Bundesländern hat man denn mit der Kombi 7,9 (1. Examen) und 10,8 (2. Examen) eine realistische Chance. Oder ist die Note im ersten zu "schlecht"?[/quote]

In Bayern auf jeden Fall, es sei denn, du hast das 2. Ex. in einem anderen Bundesland gemacht, hattest 4 Punkte in den Klausuren, 17 mündlich und nach der bayerischen Umrechnung 7,5 insgesamt...
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