§ 14 II TzBfG

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

§ 14 II TzBfG

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,
ich weiß nicht, ob mein Ebitrag hier passt oder eher zu Bewerbung/ Berufseinstieg gehört, imZweifel die Bitte an den Moderator, einfach entsprechend verschieben.
Vielleicht kennt jemand von Euch auch das Problem und man kann sich austauschen. Ich will natürlich keine Rechtsberatung, sondern hoffe eher auf Erfahrungsberichte.
In § 14 II TzBfG steht sinngemäß, dass wer schon mal für einen Arbeitgeber hat, das mit befristetem Vertrag ohne Sachgrund nicht nochmal darf. Meines Wissens sollten damit ursprünglich mal Kettenverträge vermieden werden. Grundstzlich ja auch eine gute Idee, wirft für mich aber das folgende Problem auf:
Ich bin z Zt mit 1. Examen bei einer ARGE angestellt in Niedersachsen. Das entspricht dem gehobenen Dienst. Damit bin ich für den Moment auch sehr zufrieden. Die Frage nach dem höheren Dienst stellt sich mir ja auch gar nicht. Da ich aber in Bremen wohne, würde ich langfristig gerne mal nach Bremen wechseln (kürzere Fahrzeit jeden Morgen) und es muss dann auch nicht unbedingt das Arbeitsamt/ bzw die Arge/ Bagis sein, sondern gerne ein anderes Amt, bzw ein "richtiges Amt". Das Arbeitsamt hat da ja immer eine Sonderstellung. Der ÖD vergibt im gehobenen Dienst aber für den Einstieg nur befristete Verträge, oft auch ohne Sachgrund befristet. Nun habe ich während meines Studiums und danach an der Uni gearbeitet. Diese Verträge nennen teilweise die Freie Hansestadt Bremen als Arbeitgeber. Und da kommt mir § 14 II TzBfG in die Quere. Ich bin schon mehrfach deswegen abgelehnt worden, obwohl meine Qualifikationen sonst gepasst hätten. Die nehmen diesen § leider sehr genau. Ich hab zwar entsprechende Literatur gefunden, die sagt, dass das nicht für Zeiten der Ausbildung gilt etc, könnte das also juristisch erklären und wenn man wollte, dürfte man mich einstellen.
Nur: wie schreibt man das in einer Bewerbung? Hat das jemand schon mal gemacht oder hat vielleicht gerade dasselbe Problem? Ich möchte nicht unbedingt einen Extrabogen mit Literaturangaben beilegen. Vielleicht die Anstellungsart "stud. Hilfskratf" in den Lebenlauf schreiben? Wie habt Ihr einem potentiellen AG schon in der Bewerbung kurz und knapp erklärt, dass das geht, ohne besserwisserisch zu klingen oder den Rahmen zu sprengen? Für Erfahrungsaustausch wäre ich dankbar.
urlauberin
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Re: § 14 II TzBfG

Beitrag von urlauberin »

Würde bei in der Ausschreibung angegebenem Ansprechpartner anrufen und fragen -soweit das nicht aus Ausschreibung ersichtlich, etwa bei Elternzeitvertretung wird das ja oft mit in Ausschreibung schon erwähnt - ob eine Befristung mit Sachgrund geplant ist bzw ob eine Bewerbung Deinerseits überhaupt berücksihtigt wird, falls nicht.
(In der Lage wird s darauf ankommen, dass Du eine Stelle findest, in der MIT Grund befristet wird. Sonst wirds nicht gehen - Du warst ja schließlich nicht ZUR Ausbildung an der Uni beschäftigt.Also jdf. dürfte HiWi-Tätigkeit nicht mir einer Ausbildung im eigentlichen Sinne gleichzusetzen sein.)
Das ist keine Generalprobe.
Gelöschter Nutzer

Re: § 14 II TzBfG

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja,so geh ich im Moment auch vor, höre aber gelegentlich, dass eine Bewerbung selbstverständlich möglich ist, um dann kurz danach einen Anruf oder eine Mail zu bekommen, in der es heißt, ach, das geht wohl doch nicht.
Stimmt schon, ein Hilfskraft- Job ist natürlich nicht ZUR Ausbildung, sondern WÄHREND der Ausbildung. Aber eine Mindermeinung entsteht ja auch dadurch, dass der erste mal eine Meinung hat und einfach etwas behauptet ;-) Besonders erfolgreich war ich leider mit meiner Mindermeinung noch nicht.
Ich finde es so ärgerlich, dass etwas, das man mal in guter Absicht gemacht hat, also an der Uni zu arbeiten, einem jetzt von vornherein die Chancen verbaut. An der HS kann man sogar Verwaltung studieren und wenn da mal einer als Hiwi arbeitet, ist es ja scheinbar für ihn schwieriger, hinterher in der Verwaltung unterzukommen, als wenn er gekellnert hätte. Irgendwie passt das nicht.
Danke fürs Gedanken machen, Urlauberin. Hat vielleicht noch jemand eine Idee?
Grimster
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Re: § 14 II TzBfG

Beitrag von Grimster »

Also erstmal bin ich etwas erstaunt, dass in den früheren Arbeitsverträgen nicht die Universität als Arbeitgeber auftritt. Wenn aber tatsächlich die Stadt Bremen explizit als Arbeitgeber genannt ist, kommt man daran natürlich nicht vorbei..
Der studentische Hilfsjob ist natürlich ein Arbeitsverhältnis (i.S.d. § 14 II TzBfG).

Ich würde bei Bewerbungen bei der Stadt Bremen die früheren Beschäftigungsverhältnisse nicht angeben. Finde ich sowieso eher ungewöhnlich, dass man mit Berufserfahrung in der Bewerbung noch studentische Hilfsjobs angibt. Kann mir nicht vorstellen, dass die eine zentrale Kartei o.ä. führen. Eine Pflicht dies anzugeben kann ich auch nicht erkennen.
Diese manchmal zu lesenden Klauseln, dass sich nur Leute bewerben sollen, mit denen noch nie ein Arbeitsverhältnis bestand, halte ich für Kokolores. Das ist das Risiko des Arbeitgebers. Der will ja (ohne Sachgrund) befristen und kann genauso gut wissen, mit wem er bereits Verträge abgeschlossen hat. Ein Anfechtungsrecht wird sich aus einer unterlassenen Angabe jedenfalls nicht ergeben. Wenn man auf konkrete Nachfrage lügt, könnte es kritischer sein. Aber auch hier sehe ich eine Anfechtung keineswegs problemlos durchgehen. Außerdem ist es das Risiko wert, bevor man den Job überhaupt nicht bekommt.
Viel Glück.
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Kiesela
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Re: § 14 II TzBfG

Beitrag von Kiesela »

Grimster hat geschrieben:Also erstmal bin ich etwas erstaunt, dass in den früheren Arbeitsverträgen nicht die Universität als Arbeitgeber auftritt.
Meine Hiwi-Verträge bestanden auch immer mit dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Uni HD.
Nur noch Schnösel und Spießer.
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Re: § 14 II TzBfG

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ja, besonders schön:

"Dienstvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, dieses vertreten durch die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br., und XY"
Kann mir nicht vorstellen, dass die eine zentrale Kartei o.ä. führen.
Wer das aber mW üblicherweise macht, ist das jeweilige Landesbesoldungsamt. Mit selbigem wird ja eigentlich immer Rücksprache gehalten, wenn eine Einstellung ansteht.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Gelöschter Nutzer

Re: § 14 II TzBfG

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, so steht es bei mir auch. Natürlich mit Bremen und nicht mit Baden- Württemberg, aber eben "angestellt durch.."
Für zukünftige Bewerbungen werde ich das wohl auch nicht mehr angeben, wenigstens nicht die studentischen Jobs. Bisher waren das direkt nach Uni und Referendariat immer noch ganz nette Referenzen mit guten Zeugnissen. Ich hab halt nicht nur einem Prof zugearbeitet, kopiert, vorbereitet etc, sondern AGs und Tutorien geleitet. Das sieht natürlich ganz gut aus. Ich werde das jetzt aber auf die beschränken,die nach dem Examen waren und da war der AG auch die Uni. Das ist vielleicht wirklich die einfachste Lösung. Aber wie Du richtig sagst: irgendwo ist das bestimmt gespeichert und dann sag ich es lieber vorher und stell auch gleich klar, dass die mich trotzdem nehmen können.
Danke Euch für die Gedanken.
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Christian aus Mainz
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Re: § 14 II TzBfG

Beitrag von Christian aus Mainz »

wenn du eine mindermeinung willst, dann würde ich anfangen das land als arbeitsgeber zu splitten. mindestens nach ressorts.
das leben gibt es auch nicht in light.
Hari-Bert
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Re: § 14 II TzBfG

Beitrag von Hari-Bert »

Bisher waren das direkt nach Uni und Referendariat immer noch ganz nette Referenzen mit guten Zeugnissen.
Oben hast Du doch geschrieben, dass Du mit dem 1.Examen angestellt bist. Hast Du also auch Ref gemacht? Sollte dann ja wohl kein Problem sein, in den gehobenen! Dienst nach Bremen zu wechseln.
Gelöschter Nutzer

Re: § 14 II TzBfG

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Referendariat (+)
2. Examen (-)
Deswegen ja gehobener und nicht höherer Dienst.
Und bevor jetzt jemand denkt, dass es ausschließlich am nichtvorhandenen 2. lag: ich bin ein angerufen bzw angeschrieben worden mit der Frage nach den vorherigen Vertragspartnern und dann kam beide Male noch im Gespräch bzw schnell per Post die Absage mit Bezug auf § 14.
Die Idee des Splittens nach Resorts finde ich gut. Das probier ich auch mal.
Jetzt gab es tatsächlich mal eine unbefristete Ausschreibung, Jura passt nur bedingt, aber probieren kann man es ja.
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