Richter kraft Auftrags, wie Abordnung durchsetzen?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Richter kraft Auftrags, wie Abordnung durchsetzen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich habe eine Stelle als Richter kraft Auftrags (§ 14 DRiG) am Sozialgericht angeboten bekommen. Ich bin Beamter desselben Landes. Meine Anstellungsbehörde will mich aber nicht gehen lassen, weil in der maximal zweijährigen Abordnungszeit (§ 16 DRiG) eine Wiederbesetzung meiner Planstelle nicht möglich ist. Zudem besteht derzeit Haushaltssperre, aber das ist nur ein Randproblem.

Ich suche nun händeringend nach Argumentationshilfen, um meine Abordnung gegenüber meinem Personalreferat "durchzusetzen".

Kurz zum Hintergrund: Wäre ich noch in der beamtenrechtlichen Probezeit, so wäre ein Wechsel relativ problemlos möglich. Als Lebenszeitbeamter verliert man zwar in der zweijährigen "Probezeit" nach § 16 DRiG seine Absicherung nicht, man ist aber hinsichtlich der Besoldung (bei mir A13 statt R1) schlechter gestellt als ein Proberichter und kann - wie sich nun herausstellt - ggf. überhaupt nicht wechseln.

Wäre schön, wenn jemand einen Tipp für mich hätte. Ich will unbedingt Richter werden - und verzweifle langsam ...
Flanke
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Re: Richter kraft Auftrags, wie Abordnung durchsetzen?

Beitrag von Flanke »

Wenn Du wirklich "unbedingt" Richter werden willst, könntest Du - nach Absprache mit dem Justizministerium -

- den Dienst quittieren,
- Dich als Richter anstellen lassen und
- Deine Erfahrung als Beamter auf die richterliche Probezeit anrechnen lassen (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 DRiG)

Dass dieser Weg Risiken birgt und außerdem Nachteile mit sich bringen kann (Pension!), liegt natürlich auf der Hand.
Gelöschter Nutzer

Re: Richter kraft Auftrags, wie Abordnung durchsetzen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke Flanke:
Daran habe ich auch schon gedacht. Die Schwierigkeit dabei ist (angeblich), das zwischen den Ressorts der Landesverwaltung eine Abrede dahingehend bestehen soll, keine "Aussteiger" wiedereinzustellen. Das allgemeine Risiko, also wegen Nichteignung als Richter entlassen zu werden, schätze ich als eher gering ein - wäre mir die Sache aber wert. Welche Nachteile könnten sich denn ggf. hinsichtlich der Pension ergeben, wenn ich mein Dienstverhältnis auf eigenen Wunsch beende und am gleichen Tag vom Justizministerium angestellt werde?

Da aber (theoretisch) der von Dir/Flanke aufgezeigte Weg besteht, muss es doch auch über die Abordnung klappen können. Ansonsten wären die entsprechenden Vorschriften des DRiG über den Richter kraft Auftrags doch nahezu bedeutungslos, außer für die Finanzgerichtsbarkeit und für den Fall, dass man bereits in der Justizverwaltung tätig ist bzw. die Fachgerichtsbarkeiten von den entsprechenden Fachressorts und nicht vom Justizministerium besetzt werden.

Vielleicht gibt es weitere Tipps oder sogar eigene Erfahrungen?!
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Christian aus Mainz
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Re: Richter kraft Auftrags, wie Abordnung durchsetzen?

Beitrag von Christian aus Mainz »

nach meiner erfahrung ist das kein rechtliches thema, sondern ein thema des wollens. für alles was man will, gibt es einen weg. also musst du die leute überzeugen. personalvertretung, ministerium und behördenleiter sind da die richtigen ansprechpartner. wenn du einen tauschpartner findest, ist es noch leichter.
das leben gibt es auch nicht in light.
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