Hallo,
ich möchte gern Staatsanwältin werden. Wie sind denn da gerade die formalen Einstellungsvoraussetzungen? Habe 2x VB (unter 10) und nur zweistellige Stations und AG-Noten. Vielleicht hat jemand bereits Erfahrungen mit einer Bewerbung. Ich weiß nur, dass die Noten "schlechter" als bei einer Einstellung als Richter sein können.
Einstellungsvoraussetzungen bei der Staatsanwaltschaft?
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Re: Einstellungsvoraussetzungen bei der Staatsanwaltschaft?
In welchem Bundesland?Martina1 hat geschrieben:ich möchte gern Staatsanwältin werden. Wie sind denn da gerade die formalen Einstellungsvoraussetzungen?
Das gilt - wenn schon - dann aber nur für jene Länder, in denen "getrennt" eingestellt wird (NRW z. B.). Überwiegend ist das nicht der Fall.Habe 2x VB (unter 10) und nur zweistellige Stations und AG-Noten. Vielleicht hat jemand bereits Erfahrungen mit einer Bewerbung. Ich weiß nur, dass die Noten "schlechter" als bei einer Einstellung als Richter sein können.
Informationen haben die jeweiligen Justizministerien auf ihren Webseiten, außerdem werden dort die Ansprechpartner genannt, an die man sich wenden kann.
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Re: Einstellungsvoraussetzungen bei der Staatsanwaltschaft?
Habe für Niedersachsen (allerdings nur gerüchteweise) gehört, daß für die Einstellung bei der StA zwar an sich die gleichen Kriterien gelten wie für eine Bewerbung als Richter (da auch in Niedersachsen nicht "getrennt" eingestellt wird), die Chancen aber mit nicht ganz so guten Examensergebnissen besser sind, wenn man bereit ist, zur StA zu gehen und dort zu bleiben, weil es wohl an Staatsanwälten fehlt.
Re: Einstellungsvoraussetzungen bei der Staatsanwaltschaft?
Ich denke da an die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg!
Re: Einstellungsvoraussetzungen bei der Staatsanwaltschaft?
In Berlin ist die Probezeit nicht getrennt. D.h. du wirst als Richter und als StA eingesetzt. Von daher sind die Eingangsvoraussetzungen gleich.
Für Niedersachsen gilt dasselbe...
Für Niedersachsen gilt dasselbe...
Re: Einstellungsvoraussetzungen bei der Staatsanwaltschaft?
Okay, vielen Dank für die Info!
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Re: Einstellungsvoraussetzungen bei der Staatsanwaltschaft?
Ich habe in Berlin Ref gemacht. Vor einem Jahr hat ein AG-Leiter erzählt, dass wegen dem hohen Bedarf bzw. der geringeren Attraktivität für eine Einstellung als Sozialrichter oder StA bereits 8 Punkte im Zweiten reichen. Trotz fehlender Trennung der Probezeit etc. scheint es doch intern eine Differenzierung zu geben, was m.E. ja auch Sinn macht. Zum aktuellen Stand weiß ich leider nichts. Viel Erfolg!