Ablehnung durch Richterwahlausschuss?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Ich
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Ablehnung durch Richterwahlausschuss?

Beitrag von Ich »

Hallo,

mich würde interessieren, ob von euch jemand Sachverhalte kennt, in denen eine Einstellung durch den Richterwahlausschuss letztendlich nicht vorgenommen wurde. Schreibt einfach alles, was ihr mal mitbekommen/ gehört habt. Das Bundesland ist erstmal egal.

Danke
Gelöschter Nutzer

Re: Ablehnung durch Richterwahlausschuss?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich hab nur gehört, dass dies sehr selten vorkommen soll und die Entscheidung des Richterwahlausschusses eher Formsache ist. Ich habe bisher von keinem Bewerber gehört, der zunächst eine Zusage der Personalreferentin erhielt und dann doch noch vom Richterwahlausschuss abgelehnt wurde. Bei einer Zusage ist es, meiner Meinung nach, so gut wie sicher auch eingestellt zu werden. Ausnahmen wird es sicher irgendwo geben.
Ich
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Re: Ablehnung durch Richterwahlausschuss?

Beitrag von Ich »

Ja das hört man immer. Aber warum gibt es den Richterwahlausschuss denn dann noch? Welche Kriterien legt dieser seiner Entscheidung zu Grunde, die nicht schon Grundlage der Entscheidung der Personaler waren?
Gelöschter Nutzer

Re: Ablehnung durch Richterwahlausschuss?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Gute Frage! Ich weiß es leider auch nicht. Der Ausschuss bekommt nur Deine Bewerbung und die Stellungnahme des Personalreferenten. Welche Ausschlussgründe es dann noch geben könnte, kann ich Dir nicht sagen. Man kann nur abwarten und das Beste hoffen. Viel Glück dabei!
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Einwendungsduschgriff
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Re: Ablehnung durch Richterwahlausschuss?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Es gibt auch nicht "den Richterwahlausschuß", welcher immer entscheiden muß. In Baden-Württemberg z. B. kommt dieser erst zum Zug, wenn der Präsidialrat die Ernennung ablehnt. MW gibt es in Nordrhein-Westfalen keinen Richterwahlausschuß.

Der Richterwahlausschuß dient der demokratischen Legitimation der neu zu ernennenden Richter, zudem kann die Unabhängigkeit der dritten Gewalt von der verwaltenden Justiz durch ein solches Verfahren aufgezeigt werden. Auf Bundesebene ist die Zusammensetzung durch Art. 95 Abs. 2 GG festgelegt. In den Ländern typischerweise in der Landesverfassung, im Landesrichtergesetz usw.

Übrigens würde ich es als Personalverantwortlicher für die Richtereinstellung schon sinnvoll finden, wenn die betreffenden Kandidaten mit der Institution Richterwahlausschuß etwas anfangen können und sie nicht auf eine bloße Hürde bzw. eben Nicht-Hürde zur Einstellung reduzieren. Solche Fragen können im Gespräch doch durchaus mal kommen, wenn man sich gerade im Abschnitt "Was ist denn ein Richter?" befindet ;)
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Re: Ablehnung durch Richterwahlausschuss?

Beitrag von Ich »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Es gibt auch nicht "den Richterwahlausschuß", welcher immer entscheiden muß. In Baden-Württemberg z. B. kommt dieser erst zum Zug, wenn der Präsidialrat die Ernennung ablehnt. MW gibt es in Nordrhein-Westfalen keinen Richterwahlausschuß.

Der Richterwahlausschuß dient der demokratischen Legitimation der neu zu ernennenden Richter, zudem kann die Unabhängigkeit der dritten Gewalt von der verwaltenden Justiz durch ein solches Verfahren aufgezeigt werden. Auf Bundesebene ist die Zusammensetzung durch Art. 95 Abs. 2 GG festgelegt. In den Ländern typischerweise in der Landesverfassung, im Landesrichtergesetz usw.

Übrigens würde ich es als Personalverantwortlicher für die Richtereinstellung schon sinnvoll finden, wenn die betreffenden Kandidaten mit der Institution Richterwahlausschuß etwas anfangen können und sie nicht auf eine bloße Hürde bzw. eben Nicht-Hürde zur Einstellung reduzieren. Solche Fragen können im Gespräch doch durchaus mal kommen, wenn man sich gerade im Abschnitt "Was ist denn ein Richter?" befindet ;)

Das stand alles gar nicht in Frage.

Ich habe mich sehr wohl mit dem Richtergesetz des betreffenden Landes beschäftigt. Daher ist es ja fraglich, nach welchen Kriterien der Richterwahlausschuss noch auschließen kann. Ich denke, es ist auch offensichtlich, dass sich meine Frage lediglich auf Länder bezieht, in denen die Bewerbung vor der Einstellung tatsächlich noch diesem Ausschuss vorgelegt werden muss. Daher ist es völlig unwichtig, ob NRW einen Auschuss hat oder nicht. Dort kommt das Problem dann eben nicht vor.
Mich interessieren einzig und allein Sachverhalte, welche in der Vergangenheit zu einer Ablehnung der Einstellung geführt haben. Die gesetzlichen Voraussetzungen in den Lädern, welche so ein Verfahren haben, sind nicht wesentlich verschieden.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Ablehnung durch Richterwahlausschuss?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Deine Frage, warum es diesen Ausschuß dann überhaupt noch gebe, zeugte eben nicht von Kenntnis. Aber da Du gut informiert bist: nur zu.
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Ich
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Re: Ablehnung durch Richterwahlausschuss?

Beitrag von Ich »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Deine Frage, warum es diesen Ausschuß dann überhaupt noch gebe, zeugte eben nicht von Kenntnis. Aber da Du gut informiert bist: nur zu.

Hast Du noch was Konstruktives zur Ausgangsfrage beizutragen?
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Einwendungsduschgriff
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Re: Ablehnung durch Richterwahlausschuss?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Nö. Ich spamme nur :woohoo
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