Hallo liebe Freunde der Verwaltung. Der Einstieg ist geschafft, es ist alles gut und schön und plötzlich fragt man sich wie geht's weiter. Der nächste statusrechtliche Schritt ist die Beförderung zum Oberrat. Die Wege dorthin sind intransparent. Aber das muss nicht sein. Deshalb möchte ich hier einen Vergleich beginnen:
Rheinland-Pfalz, nachgeordneter Bereich zum Ministerium des Innern und für Sport, Beförderung zum Oberrat: Alle bei Beförderungseignung, die zum Stichtag 18.5. mindestens 4 Jahre und 10 Monate im höheren Dienst beschäftigt sind. (d. h. Probezeit wird angerechnet, Stand: Oktober 2009)
Kommt Zeit kommt Rat, kommt noch mehr Zeit, kommt Oberrat
Moderator: Verwaltung
- Christian aus Mainz
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Kommt Zeit kommt Rat, kommt noch mehr Zeit, kommt Oberrat
das leben gibt es auch nicht in light.