Nebenjob als Richter

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Achim
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Nebenjob als Richter

Beitrag von Achim »

Hat jmd. Erfahrungen mit der Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung. Würde über kurz oder lang gerne am WE als Repetitor arbeiten, so dass eigentlich kein Konfliktpotential mit der Arbeit als Richter unter der Woche besteht. Allerdings bin ich noch in der Probezeit und ich weiß nur von ganz wenigen Leuten, dass eine Nebentätigkeit in dieser Zeit anstandslos genehmigt wurde.

Sollte man es riskieren nachzufragen oder eher noch etwas warten (habe vor einem knappen halben Jahr erst angefangen)?
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xnedex
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Re: Nebenjob als Richter

Beitrag von xnedex »

Ich habe damit leider keine Erfahrung, aber käme denn eine interne "Nebentätigkeit" in Frage?

Bei der Ref-Ausbildung sind doch viele (junge) Richter nebenamtlich tätig, korrigieren und besprechen Klausuren und machen auch mal Unterricht. Das wird meines Wissens extra (auch ganz ordentlich) vergütet. Ich denke, dass so was eher genehmigt wird. Da würde ich dann einfach mal bei den Ausbildern nachfragen, sofern du an einem ausbildenen Gericht bist.

Frag doch einfach mal einen Kollegen oder deinen Tutor, der kann dir da sicher weiterhelfen. Du wirst ja hoffentlich nicht gleich ans Insolvenzgericht strafversetzt werden, nur weil du mal nachfragst. Ich denke auch, dass das eine völlig legitime Frage ist und du dich damit nicht als geldgeiler Raffzahn, der sich für die Justiz eigentlich nicht interessiert, outest.
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thh
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Re: Nebenjob als Richter

Beitrag von thh »

Achim hat geschrieben:Hat jmd. Erfahrungen mit der Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung. Würde über kurz oder lang gerne am WE als Repetitor arbeiten, so dass eigentlich kein Konfliktpotential mit der Arbeit als Richter unter der Woche besteht.
Wo soll das Problem liegen?
Achim hat geschrieben:Allerdings bin ich noch in der Probezeit und ich weiß nur von ganz wenigen Leuten, dass eine Nebentätigkeit in dieser Zeit anstandslos genehmigt wurde.
Gab es tatsächlich Ablehnungen von entsprechenden Anträgen? Das würde mich überraschen. Wie wurden diese denn begründet?

Und ist eine Tätigkeit als Repetitor anzeige- oder genehmigungspflichtig?
Achim hat geschrieben:Sollte man es riskieren nachzufragen oder eher noch etwas warten (habe vor einem knappen halben Jahr erst angefangen)?
Gründe für eine Ablehnung können ja wohl nur Interessenkonflikte oder eine Beeinträchtigung des "Hauptberufs" sein. Letzteres dürfte sicherlich auch vom Umfang der Nebentätigkeit abhängen; wer jedes Wochenende zwei Tage als Repetitor arbeitet, mag sich möglicherweise nicht mit der nötigen vollen Hingabe seiner richterlichen Tätigkeit widmen können, vor allem, wenn ihm dabei gleichfalls noch Routine fehlt ...

Im Zweifelsfall würde ich mich bei (älteren) Kollegen erkundigen.

-thh
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Olli
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Re: Nebenjob als Richter

Beitrag von Olli »

Ich würde mich im Rahmen der Ausbildung nach einer Nebentätigkeit umsehen (also AG-Leiter, Korrektor, Leiter von Klausurenkursen, evtl. Dozententätigkeit an der Uni) und mit solchen Sachen wie Repetitorium noch warten, bis die Probezeit vorüber ist ;-)
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Achim
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Re: Nebenjob als Richter

Beitrag von Achim »

Ja, an AG-Leiter habe ich auch schon gedacht und eigentlich auch geplant. Ist ja letzlich die gleiche Tätigkeit. Weiß jmd. was man da als "Honorar" bekommt?
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xnedex
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Re: Nebenjob als Richter

Beitrag von xnedex »

ich weiß nicht was man als nebenamtlicher Richter am Gericht bekommt, aber mein AG-Leiter hatte für die Anwälte in dem komischen Anwaltschaftseinführungslehrgang mal die Summe von 200 €/Tag in den Mund genommen; und unsere AGs gingen im ELG Anwaltschaft nen halben Tag...so direkt unterbezahlt ist man da also nicht.

..fand ich ich bei den Pfeifen, die wir damals hatten, ja fast schon sittenwidrig, aber das is ne andere Sache.

Als Richter wirst du sicher etwas weniger bekommen, aber der grobe Rahmen sollte schon ähnlich sein...Und es ist offenbar so, dass man bei entsprechend guter nebenamtlicher Tätigkeit (auch auf Nachfrage bei den Refs) gerne mal als Nachfolger für den Hauptamtler vorgeschlagen wird!

An der Uni, sofern eine in deiner Nähe ist, kannst du dich ja evtl. auch mal bewerben. Die Korrekturen sind zwar umfangreich, wenn man es gut macht, aber der Lohn ist m.E. angemessen. (und steuerfrei bis 2.100€ p.a. !!!!!!!!!)

Was sagen denn deine Kollegen?
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Re: Nebenjob als Richter

Beitrag von Djampapua »

xnedex hat geschrieben:ich weiß nicht was man als nebenamtlicher Richter am Gericht bekommt, aber mein AG-Leiter hatte für die Anwälte in dem komischen Anwaltschaftseinführungslehrgang mal die Summe von 200 €/Tag in den Mund genommen; und unsere AGs gingen im ELG Anwaltschaft nen halben Tag...so direkt unterbezahlt ist man da also nicht.

..fand ich ich bei den Pfeifen, die wir damals hatten, ja fast schon sittenwidrig, aber das is ne andere Sache.

Als Richter wirst du sicher etwas weniger bekommen, aber der grobe Rahmen sollte schon ähnlich sein...Und es ist offenbar so, dass man bei entsprechend guter nebenamtlicher Tätigkeit (auch auf Nachfrage bei den Refs) gerne mal als Nachfolger für den Hauptamtler vorgeschlagen wird!

An der Uni, sofern eine in deiner Nähe ist, kannst du dich ja evtl. auch mal bewerben. Die Korrekturen sind zwar umfangreich, wenn man es gut macht, aber der Lohn ist m.E. angemessen. (und steuerfrei bis 2.100€ p.a. !!!!!!!!!)

Was sagen denn deine Kollegen?

200 EUR/Tag sind nicht viel, wenn man als RA halbwegs etabliert ist. In Nds wurde die AG-Tätigkeit, glaube ich, bei Richtern auf das Pensum angerechnet. Die Verwaltungsjuristen mussten schlicht mehr arbeiten. Und was für eine AG (im Ref) soll ein Sozialrichter denn halten?

Ich würde Klausuren korrigieren (Uni/AG/Examen), aus eigenem Interesse würde ich auch mündlich prüfen wollen. Das ist (in Nds) für Richter zumindest recht schnell möglich. Ich bezweifel aber, dass sich das finanziell lohnt.
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Olli
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Re: Nebenjob als Richter

Beitrag von Olli »

Djampapua hat geschrieben:Und was für eine AG (im Ref) soll ein Sozialrichter denn halten?
Verwaltungsrecht!
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Re: Nebenjob als Richter

Beitrag von Hari-Bert »

Richterkollege von mir meinte um die 50 Euro, lohnt sich doch schon deshalb, weil die ersten 2000 Euro nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei sind.
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Re: Nebenjob als Richter

Beitrag von Djampapua »

Olli hat geschrieben:
Djampapua hat geschrieben:Und was für eine AG (im Ref) soll ein Sozialrichter denn halten?
Verwaltungsrecht!
Klar. War auf Nds. fixiert. Dort kommen die AG-Leiter aus dem Ministerium/Landesverwaltung.
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Re: Nebenjob als Richter

Beitrag von Olli »

Sozialrecht unterscheidet sich in den Grundzügen gar nicht so stark vom Verwaltungsrecht, da bietet sich so eine AG durchaus an.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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Re: Nebenjob als Richter

Beitrag von Achim »

Sozialrecht IST Teil des Verwaltungsrecht ;D

Vielen Dank für die Antworten. Werde glaube ich zunächst den Schritt über den AG-Leiter gehen. Das wird - glaube ich - gerne gesehen und macht auch Spaß. Der Job als Repetitor oder als nebenamtlicher Prüfer im SE braucht wahrscheinlich etwas Zeit und Erfahrung beim Umgang mit lehrenden Tätigkeiten.
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Re: Nebenjob als Richter

Beitrag von Olli »

Jaja, Strafrecht ist auch ein Teil des Öffentlichen Rechts ;-)
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Re: Nebenjob als Richter

Beitrag von xnedex »

na dann viel Erfolg und alles Gute!
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Re: Nebenjob als Richter

Beitrag von Achim »

xnedex hat geschrieben:na dann viel Erfolg und alles Gute!
Danke. Dir auch!
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