Verbindliche Einstellungszusage

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Verbindliche Einstellungszusage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,

ich habe ein luxoriöses Problem folgender Art:
Ich habe von Bundesland A eine Zusage für die Verwaltung bekommen. Nun würde ich aber lieber in Bundesland B arbeiten.
Dort habe ich mich auch beworben, das Auswahlverfahren entscheidet sich aber erst in einigen Wochen.
Jetzt hat mir aber Bundesland A mitgeteilt, ich müsste eine verbindliche Zusageeerklärung unterschreiben.
Bisher dachte ich immer, dass man erst mit der Ernennung offiziell "gebunden" ist und vorher relativ problemlos wieder absagen kann (dass das dann nicht so angenehm und auch nicht die feinste Art ist, ist klar, aber eben möglich).
Ich würde Bundesland A natürlich niemals absagen, bevor ich keine Zusage von Bundesland B habe.
Ich habe auch noch nie davon gehört, dass es so eine verbindliche Zusageerklärung gibt. Und was passiert dann, wenn man sich nicht dran hält?
Weiß irgendjemand etwas zu diesem Thema??
Gelöschter Nutzer

Re: Verbindliche Einstellungszusage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi,
so ein Problem hab ich auch, aber bzgl. zweier Richterstellen, kann man eine Stelle eigentlich kündigen, wenn man das andere Angebot erhalten hat?
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