1 Tag Heimarbeit in der Sozialgerichtsbarkeit möglich?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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jali
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1 Tag Heimarbeit in der Sozialgerichtsbarkeit möglich?

Beitrag von jali »

Ich überlege mich als Proberichter in der Sozialgerichtsbarkeit zu bewerben. Allerdings sind die in Frage kommenden Gerichte fast 2 Stunden von meiner Heimatstadt entfernt und meine Familie kann zur Zeit nicht umziehen. Da ich nicht nur ein kurzes Wochenende zu Hause verbringen möchte, wäre meine Überlegung mir in der Arbeitsstadt eine kleine Wohnung zu mieten und in meiner Heimatstadt ein Arbeitszimmer (zu Hause ist mir dann doch zu wenig Arbeitsatmosphäre). Ich würde mir vorstellen, dann von Montag früh bis Donnerstag abend in der Arbeitsstadt zu verbringen und am Freitag in meinem Arbeitszimmer zu arbeiten. Hat jemand von euch Erfahrung, ob es möglich ist, dass einem die Geschäftsstelle Eilanträge zufaxt, so dass die dringenden Sachen trotzdem sofort erledigt werden können? Oder ist es aufgrund des Umfangs der täglichen Dezernatsarbeit letztlich nicht zu verantworten so zu verfahren?

Vielen Dank und viele Grüße
jali
mit18
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Re: 1 Tag Heimarbeit in der Sozialgerichtsbarkeit möglich?

Beitrag von mit18 »

Einer meiner Ref-Ausbilder (RiAG) war nur 2-3 Tage pro Woche in der "Arbeitsstadt" und hat sonst zu Hause gearbeitet. Ging mit halbwegs funktionierender Geschäftsstelle problemlos. Ob auch am SozGer möglich und bei Proberichtern gern gesehen weiss ich aber nicht.
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jali
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Re: 1 Tag Heimarbeit in der Sozialgerichtsbarkeit möglich?

Beitrag von jali »

mit18 hat geschrieben:Einer meiner Ref-Ausbilder (RiAG) war nur 2-3 Tage pro Woche in der "Arbeitsstadt" und hat sonst zu Hause gearbeitet. Ging mit halbwegs funktionierender Geschäftsstelle problemlos. Ob auch am SozGer möglich und bei Proberichtern gern gesehen weiss ich aber nicht.
Bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit kenne ich sogar Proberichter, die es ähnlich machen. Es geht mir wie gesagt um die Besonderheiten der Sozialgerichtsbarkeit. Das erste halbe Jahr wäre es auch in Ordnung die gesamte Woche in der Arbeitsstadt zu verbringen um ersteinmal etwas Routine zu bekommen.
Danach würde ich gerne einen Tag die Woche in der Heimatstadt arbeiten. Allerdings auch wirklich nur einen. Aber ich weiß einfach nicht, ob es auch beim Sozialgericht möglich ist einen Tag nicht anwesend zu sein und trotzdem die eiligen Sachen mit der gebotenen Zügigkeit zu erledigen. Wäre daher für Erfahrungsberichte aus der Sozialgerichtsbarkeit sehr dankbar.
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non-liquet
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Re: 1 Tag Heimarbeit in der Sozialgerichtsbarkeit möglich?

Beitrag von non-liquet »

jali hat geschrieben:Danach würde ich gerne einen Tag die Woche in der Heimatstadt arbeiten. Allerdings auch wirklich nur einen. Aber ich weiß einfach nicht, ob es auch beim Sozialgericht möglich ist einen Tag nicht anwesend zu sein und trotzdem die eiligen Sachen mit der gebotenen Zügigkeit zu erledigen. Wäre daher für Erfahrungsberichte aus der Sozialgerichtsbarkeit sehr dankbar.
Wenn Du mal soweit bist, dann berede das mit dem Präsidenten (oder) Direktor des SG. Zwar kann Dir im Prinzip keiner vorschreiben, wo Du Deine Büroarbeiten machst, aber gern gesehen ist es trotzdem nicht überall, gleich von Beginn an mit regelmäßiger Heimarbeit loszulegen. Ich würde es aus meiner Sicht auch nicht empfehlen, weil Du am Anfang sehr viel damit zu tun hast, den täglichen Arbeitsanfall im Dezernat zu ordnen und z. B. Eingangspost zu bearbeiten oder die Antwort finden auf: "Wem muss ich jetzt was wie auf welchem Formular wann erklären, damit genau das passiert, was ich will?". Wenn das mal einigermaßen läuft und die Geschäftsstelle gut besetzt ist, dann kann man weiter sehen; vielleicht lassen sich dann auch mitunter zwei Tage pro Woche einrichten.

Die Bedenken wegen der Eilanträge kann ich dagegen zerstreuen: Nicht überall, wo eilig draufsteht, ist auch eilig drin. Und es kommt zwar vor, ist aber sehr selten, dass schon innerhalb von ein oder zwei Tagen etwas entschieden sein muss. Normalerweise muss man erst einmal von der Beklagten die Akten beiziehen und dieser Gelegenheit zur Stellungnahme auf den Antrag hin geben; das dauert dann schon einmal bis zu zehn Tagen.

PS: Ich bin aus Prinzip kein Heimarbeiter, weil ich daheim keine Akten herumliegen haben will, die mich dann die ganze Zeit vorwurfsvoll anstarren. My home is my castle und Hausaufgaben habe ich schon in der Schule gehasst wie die Pest. ;)
jali
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Re: 1 Tag Heimarbeit in der Sozialgerichtsbarkeit möglich?

Beitrag von jali »

Danke für die Antwort. Ich hatte auch nicht ohne Grund die Vorstellung eines Arbeitszimmers in der Heimatstadt, nicht weit weg von zu Hause, aber auf keinen Fall zu Hause! Werde mich wohl bewerben.
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