Sich beim Staat ausbilden lassen?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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TheAttorney
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Sich beim Staat ausbilden lassen?

Beitrag von TheAttorney »

Ich stehe gerade vor dem Dilemma, dass ich erst während des Referendariates festgestellt habe, das ich SteuR mag. Insbesondere die Verbindung zum ErbR und GesR (Stichwort Unternehmensnachfolge) reizt mich. Wie gesagt habe ich aber keine besonderen Vorkenntnisse. Promotion spielt im Bereich MedR und zur Finanzierung war ich ein Jahr in der Lit-Abt. einer GK.


Da die Diss Anfang 2010 fertig ist, frag ich mich, ob ich die steuerrechtlichen Lücken noch aufholen kann. Ob es andere solche Spätentschiedener gibt. Gerade SteuR und ArbR ist ja was, was die entsprechenen Leute schon im 1 und 2. Ex. als Wahlfach hatten.

Insoweit kam mir die Idee einfach zum Staat zu gehen und sich dort 1 Jahr in der Finanzverwaltung ausbilden zu lassen. Meinungen dazu? Anscheinend kann man sich nach 5 Jahren ohne Prüfung sogar Steuerbrater nennen. Bei 5 Jahren spielt die verlorene Zeit für Altervorsorge aber dann auch wieder ne Rolle....


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lechamp
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Re: Sich beim Staat ausbilden lassen?

Beitrag von lechamp »

TheAttorney hat geschrieben: Insoweit kam mir die Idee einfach zum Staat zu gehen und sich dort 1 Jahr in der Finanzverwaltung ausbilden zu lassen. Meinungen dazu? Anscheinend kann man sich nach 5 Jahren ohne Prüfung sogar Steuerbrater nennen. Bei 5 Jahren spielt die verlorene Zeit für Altervorsorge aber dann auch wieder ne Rolle....
Mit der Ausbildung von einem Jahr meinst Du wahrscheinlich das Einführungsjahr für den höheren Dienst der Steuerverwaltung nach § 26 StBAPO (Verwaister Link http://www.gesetze-im-internet.de/stbapo_1977/__26.html automatisch entfernt). Dort werden in der Tat auch theoretische Grundkenntnisse im Steuerrecht vermittelt. Ansonsten ist das Einführungsjahr aber tatsächlich auf die Vorbereitung der Tätigkeit als Führungskraft ausgerichtet. Vertiefte Spezialkenntnisse wird man daher in dem Einführungsjahr nicht erlangen können.

Eine Befreiung von der Steuerberaterprüfung nach § 38 Abs. 1 Nr. 3 a) StBerG erfolgt erst nach einer Tätigkeit von 10 Jahren in der Finanzverwaltung.
Gelöschter Nutzer

Re: Sich beim Staat ausbilden lassen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also in Bayernhat man ca. 9 Mon theoretische Ausbildung...glaub ich.
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Boris Die Klinge
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Re: Sich beim Staat ausbilden lassen?

Beitrag von Boris Die Klinge »

Ryan21232 hat geschrieben:Also in Bayernhat man ca. 9 Mon theoretische Ausbildung...glaub ich.
Also in Bayernhat man ca. 9 Mon theoretische Ausbildung...glaub ich.
Die Einführungszeit in den höheren Dienst in der Steuerverwaltung ist bundeseinheitlich geregelt und beträgt in jedem Bundesland 12 Monate. Davon entfallen 9 Monate auf die praktische Einweisung bei einem oder mehreren Finanzämtern und -soweit vorhanden- einer OFD und 3 Monate auf theoretische Studienzeit an der Bundesfinanzakademie in Brühl.

Die theoretischen Steuerrechtskenntnisse, die man in dieser Zeit erwirbt bzw. erwerben kann, sind längst nicht ausreichend, um von sich selbst behaupten zu können, über umfassende Steuerrechtskenntnisse etwa auf dem Level eines Steuerberaters zu verfügen. Die Einführungszeit dient, wie lechamp schon sagte allein der Vorbereitung auf die Aufgaben als Führungskraft in der Steuerverwaltung und vermittelt allenfalls die notwendigen Kenntnisse um auf das Tagesgeschäft in der Finanzverwaltung einigermaßen vorbereitet zu sein. Die bestens ausgebildeten und zum Großteil stark spezialisierten Diplomfinanzwirte in der Finanzverwaltung werden jeder Führungskraft im höheren Dienst die ersten Jahre weit voraus sein (weshalb die Gruppe der Diplomfinanzwirte prinzipiell eine vergleichsweise bescheidene Durchfallquote im Steuerberaterexamen aufweist). Diesen Wissensvorsprung holt man in dieser Position nicht so ohne weiteres auf. Nicht zuletzt deshalb befreit das StBerG sowohl Beamte des höheren Dienstes als auch Finanzrichter erst nach 10 Jahren von der Steuerberaterprüfung.
Du kannst natürlich auch schon nach 5 Jahren die Steuerberaterprüfung versuchen und nach Bestehen der Finanzverwaltung den Rücken kehren, um deinen Vorlieben in der freien Wirtschaft zu frönen.
Wenn du aber schneller vorankommen und nicht den Umweg über die Finanzverwaltung machen willst, solltest du vielleicht in einem ersten Schritt den Berufseinstieg bei einer namhaften WP/StB-Gesellschaft in Betracht ziehen. Soll zwar besonders in den ersten Jahren hartes Brot sein und die Vergütung ist idR auch vergleichsweise bescheiden (selbst für promovierte Prädikatsjuristen), aber dort wird man durchschnittlich schon nach 3 Jahren zur StB-Prüfung "gedrängt".
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