welche beruf chancen hat man als volljurist?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

welche beruf chancen hat man als volljurist?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo an alle,

ich möchte gerne wissen, welche staatdienste man als volljurist machen kann. Kann man auch als Studienrat arbeiten?
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Boris Die Klinge
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Re: welche beruf chancen hat man als volljurist?

Beitrag von Boris Die Klinge »

Studienrat ist weniger eine konkrete Berufsbezeichnung als vielmehr Amtsbezeichnung als Kennzeichen einer bestimmten Besoldungsgruppe (in dem Fall wohl A 13).
Soweit ich weiß, werden hauptsächlich wenn nicht ausschließlich Lehrer (ab Sekundarstufe) mit dieser Amtsbezeichnung versehen. Ich kenne in meinem Freundes- und Bekanntenkreis niemanden, der als Volljurist Lehrer (mit Ausnahme natürlich der Hochschullehrer, die aber anders besoldet werden) geworden ist.
Volljuristen im Staats- und Richterdienst werden idR Staatsanwälte, Richter oder Verwaltungsbeamte des höheren Dienstes bei einer Landes- oder Bundesbehörde. Dort werden sie dann auch entsprechend als ...rat bzw. ...oberrat und ab Besoldungsstufe A 15 dann auch ...direktor o.ä bezeichnet. Spitzenbeamte rücken dann gelegentlich auch in die z.T. weit höher dotierten B-Besoldungsgruppen auf, wo sie dann je nach Besoldungsgruppe z.B. Ministerialrat, Leitender Ministerialrat, Präsident eines Bundesamtes, Ministerialdirektor bis hin zum Staatssekretär werden können.
Das nur mal als Beispiel. Die Auflistung ist keinesfall umfassend oder gar abschließend.
Gelöschter Nutzer

Re: welche beruf chancen hat man als volljurist?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sport-BH hat geschrieben:Studienrat ist weniger eine konkrete Berufsbezeichnung als vielmehr Amtsbezeichnung als Kennzeichen einer bestimmten Besoldungsgruppe (in dem Fall wohl A 13).
Soweit ich weiß, werden hauptsächlich wenn nicht ausschließlich Lehrer (ab Sekundarstufe) mit dieser Amtsbezeichnung versehen. Ich kenne in meinem Freundes- und Bekanntenkreis niemanden, der als Volljurist Lehrer (mit Ausnahme natürlich der Hochschullehrer, die aber anders besoldet werden) geworden ist.
Volljuristen im Staats- und Richterdienst werden idR Staatsanwälte, Richter oder Verwaltungsbeamte des höheren Dienstes bei einer Landes- oder Bundesbehörde. Dort werden sie dann auch entsprechend als ...rat bzw. ...oberrat und ab Besoldungsstufe A 15 dann auch ...direktor o.ä bezeichnet. Spitzenbeamte rücken dann gelegentlich auch in die z.T. weit höher dotierten B-Besoldungsgruppen auf, wo sie dann je nach Besoldungsgruppe z.B. Ministerialrat, Leitender Ministerialrat, Präsident eines Bundesamtes, Ministerialdirektor bis hin zum Staatssekretär werden können.
Das nur mal als Beispiel. Die Auflistung ist keinesfall umfassend oder gar abschließend.
Danke für deine Antwort.
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