Hi,
ich möchte mich demnächst als Richter in verschiedenen Bundesländern bewerben. In welcher Form präsentiert man sein Anschreiben?
Die Informationen im Netz hierzu sind so vielseitig, dass sich keine verbindliche Aussage ableiten lässt. Einerseits ist von "formlosen Anträgen" die Rede, bei denen die Angabe von Anschrift, persönlichen Daten und gewünschtem LG-Bezirk genügt. Andererseits wird vom Bewerbungsantrag, Bewerbungsanschreiben etc. gesprochen.
Kurz: Gehört hier hinein der übliche, möglichst individuell ansprechende Text mit Angaben zu persönlichen Stärken und Interessen oder nicht?
Gruß
spätzünder
[edit: Wortlaut geändert, da offenbar nicht ernst genommen.]
Inhalt "Einstellungsantrag" höherer Justizdienst
Moderator: Verwaltung
Inhalt "Einstellungsantrag" höherer Justizdienst
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Freitag 20. November 2009, 15:15, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Inhalt "Einstellungsantrag" höherer Justizdienst
[quote="spätzünder"]Hi,
ich möchte mich demnächst als Richter in verschiedenen Bundesländern bewerben. In welcher Form präsentiert man sein Anschreiben?
Die Informationen im Netz hierzu sind so vielseitig, dass sich keine verbindliche Aussage ableiten lässt. Einerseits ist von "formlosen Anträgen" die Rede, bei denen die Angabe von Anschrift, persönlichen Daten und gewünschtem LG-Bezirk genügt. Andererseits wird vom Bewerbungsantrag, Bewerbungsanschreiben etc. gesprochen.
Kurz: Gehört hier hinein das übliche, möglichst individuell ansprechende Gedöns von persönlichen Stärken und Interessen oder nicht?
Gruß
spätzünder[/quote]
Die Anforderungen an die Bewerbung sind eben von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, daher sollte man die Bewerbung auch den jeweiligen Bundesländern anpassen, die Einzelheiten stehen im Netz...
ich möchte mich demnächst als Richter in verschiedenen Bundesländern bewerben. In welcher Form präsentiert man sein Anschreiben?
Die Informationen im Netz hierzu sind so vielseitig, dass sich keine verbindliche Aussage ableiten lässt. Einerseits ist von "formlosen Anträgen" die Rede, bei denen die Angabe von Anschrift, persönlichen Daten und gewünschtem LG-Bezirk genügt. Andererseits wird vom Bewerbungsantrag, Bewerbungsanschreiben etc. gesprochen.
Kurz: Gehört hier hinein das übliche, möglichst individuell ansprechende Gedöns von persönlichen Stärken und Interessen oder nicht?
Gruß
spätzünder[/quote]
Die Anforderungen an die Bewerbung sind eben von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, daher sollte man die Bewerbung auch den jeweiligen Bundesländern anpassen, die Einzelheiten stehen im Netz...
Re: Inhalt "Einstellungsantrag" höherer Justizdienst
Danke!...die Einzelheiten stehen im Netz...
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Re: Inhalt "Einstellungsantrag" höherer Justizdienst
Wenn eine Einstellung in den höheren Justizdienst erfordert reicht generell ein formloser Antrag "Hiermit beantrage ich die Einstellung in den hJD. In der Anlage finden Sie die erforderlichen Unterlagen"
Man kann aber auch ein ganz normales Anschreiben machen. Kann auch durchaus sinnvoll sein, um nochmal die eigene Motivation zu Papier zu bringen. Das ist ein Haupteinstellungskriterium.
Man kann aber auch ein ganz normales Anschreiben machen. Kann auch durchaus sinnvoll sein, um nochmal die eigene Motivation zu Papier zu bringen. Das ist ein Haupteinstellungskriterium.
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Re: Inhalt "Einstellungsantrag" höherer Justizdienst
Ich verstehe den Thread nicht ganz. Ist von einem "Antrag" die Rede, dann würde ich davon ausgehen, dass kein klassisches Bewerbungsschreiben gewünscht wird (auch wenn man rein sprachlich gesehen natürlich einen Antrag ebenfalls begründen kann). Ist von einem "Bewerbungsschreiben" die Rede, würde ich mich hüten, einen zweizeiligen Antrag zu schreiben. "Formlos" hat mE keine tiefere Bedeutung - das heißt wohl nur, dass es kein offizielles Formular für die Sache gibt und vor allem dass es keinen Mindestinhalt in dem Sinne gibt, dass das Schreiben auf bestimmte Aspekte zwingend eingehen muss. Ist der Begriff so schwammig wie "Bewerbungsantrag" (welches BL? sicher?), dann kann man entweder anrufen oder man muss sich eben nach dem eigenen Wahrscheinlichkeitsturteil richten. Ich habe jetzt nur mal kurz bei Niedersachsen (formloser Antrag), Rheinland-Pfalz (Formular) und Hessen (Bewerbungsschreiben) geschaut; dort ist es jeweils recht eindeutig. Unter www.juristenkoffer.de gibt es Abschriften und Zusammenfassungen der jeweiligen Homepages, die nach meinem flüchtigen Eindruck aktuell sind. Ist von einem "Anschreiben" die Rede, würde ich tatsächlich etwas über die Motivation schreiben, aber von Selbstanpreisungen absehen.