Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Foristen,
ich bräuchte einen Rat zu einer Nebentätigkeitsgenehmigung als Richter. Leider kann ich den Sachverhalt hier nicht konkret schildern, ohne mich auffindbar zu machen. Wer selbst sich kompetent fühlt oder einen Rat hat, an wen ich mich wenden kann: bitte eine PN. Ich habe zwar schon recherchiert, aber in eigener Sache werde ich ungerne tätig.
Herzlichst
Der Duschgriff
Nebentätigskeitsgenehmigung
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Nebentätigskeitsgenehmigung
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Nebentätigskeitsgenehmigung
Nein, du darfst nicht nebenher als Anwalt arbeiten.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Nebentätigskeitsgenehmigung
Wie kommst Du darauf?
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Re: Nebentätigskeitsgenehmigung
Ich hab keinen Rat für dich, und bevor ich gar nichts geschrieben hätte
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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- famulus
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Re: Nebentätigskeitsgenehmigung
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar