Besoldungsreform Hamburg

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Besoldungsreform Hamburg

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,

es scheint, dass in Hamburg eine Besoldungsreform für Beamte beschlossen wird, die auch für neue Richter/Staatsanwälte relevant ist, da die Lebensalterstufen in Erfahrungsstufen geändert werden - ungünstig für Quereinsteiger mit Berufserfahrung und einem Alter > 30 ...

Weiß jemand dazu etwas genaues, bzw. ob diese Reform tatsächlich bald beschlossen wird, wie die Eingruppierung oder Anerkennung beruflicher Erfahrungen gehandhabt werden soll etc. ?

Besten Dank!
Learned Hand
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Re: Besoldungsreform Hamburg

Beitrag von Learned Hand »

surprise hat geschrieben:Hallo zusammen,

es scheint, dass in Hamburg eine Besoldungsreform für Beamte beschlossen wird, die auch für neue Richter/Staatsanwälte relevant ist, da die Lebensalterstufen in Erfahrungsstufen geändert werden - ungünstig für Quereinsteiger mit Berufserfahrung und einem Alter > 30 ...

Weiß jemand dazu etwas genaues, bzw. ob diese Reform tatsächlich bald beschlossen wird, wie die Eingruppierung oder Anerkennung beruflicher Erfahrungen gehandhabt werden soll etc. ?

Besten Dank!
In der Tat. Angeblich soll darüber im Januar entschieden werden, damit die Reform zum 01.02. in Kraft treten kann. Du findest den Entwurf unter http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/ , es handelt sich um die Drucksache 4246.

Angerechnet werden (neben den üblichen Zeiten im öffentlichen Dienst) bei der Eingruppierung in die Stufen auch Beschäftigungszeiten, die "förderlich" sind (§ 28 des Entwurfes für das neue Besoldungsgesetz), die Entscheidung dürfte wohl im Einzelfall bei der Präsidentin des OLG liegen. Es wäre allerdings nicht so ganz stimmig, einerseits nach Bewerbern mit Berufserfahrung zu suchen und die Berufserfahrung dann bei der Besoldung nicht zu berücksichtigen...

Wenn ich die Übergangsregelungen allerdings richtig verstanden habe, dann verursacht die Überleitung der bisherigen Stufen in die neuen Erfahrungsstufen wohl am Anfang (erhebliche?) Mehrkosten, denn alle, die jetzt schon besoldet werden, springen bei Erreichen der nächsten Altersstufe (nach altem Recht) gleich in die übernächste Erfahrungsstufe (nach neuem Recht) - wohl um die danach folgende längere Verweildauer in den Erfahrungsstufen auszugleichen. Ob das bei der angespannten Haushaltslage drin ist?
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