ChinChan hat geschrieben:Hallo allerseits,
ich bin bislang stille Mitleserin im Jurawelt-Forum. In den letzten Wochen habe ich mich unter anderem bei der Bundesfinanzdirektion West und der Finanzverwaltung NRW beworben. Letztere hat mir bereits eine Stelle zugesagt, bei Ersterer steht noch das Gespräch im BMF in Bonn aus.
Da hier einige im Bereich der Finanzverwaltung wahnsinnig gut bewandert sind und dort selbst gearbeitet haben oder noch immer arbeiten, will ich die Chance ergreifen, einige Fragen zu stellen, weil ich mir derzeit unschlüssig bin, wem ich letztendlich (im Fall der Fälle) den Zuschlag geben sollte: Vom Stellenzuschnitt nehmen sich die Positionen mE wenig: In jeder bin ich inhaltlich mit Themen befasst, die bislang nicht den Schwerpunkt meiner juristischen Karriere bildeten, zudem nehme ich Führungsaufgaben wahr.
Ausschlaggebend sind deshalb für mich neben der Frage der Versetzbarkeit vor allem die Aufstiegsmöglichkeiten. Von der Finanzverwaltung weiß ich vom Hörensagen, dass es eher langsam und gemächlich voran geht, man aber immerhin einige Weichenstellungen hat, bei denen man die Finanzverwaltung verlassen kann (etwa in Richtung Finanzgericht, auch wenn Levi die Chancen auf 1:10 taxiert hat). Wie sieht das Ganze aber auf Seiten der Bundesfinanzverwaltung aus? Gehen Beförderungen dort tendenziell schneller vonstatten? Wie sieht dort eine typische Karriere aus? Wie ist die Durchlässigkeit zum BMF?
Es würde mir wahnsinnig helfen, wenn Ihr Zeit finden würdet, die Fragen zu beantworten bzw. mir Eure Einschätzung mitzuteilen.
Liebe Grüße
Zur Finanzverwaltung NRW kann ich nichts sagen. Im Zweifel wirst Du nach dem Einführungsjahr Sachgebietsleiter in einem Finanzamt. Von dort stehen einem wohl generell die (geringeren) Aufstiegsmöglichkeiten auf FA-Ebene und jene (evtl. besseren) auf Ministeriumsebene offen. Letzteres gilt sowohl für das Land als auch für den Bund. Insbesondere das BMF schreibt intern regelmäßig Stellen aus, für die explizit Erfahrung auf Landesebene vorteilhaft bzw. sogar erwünscht ist.
Zum Zoll hat Levi schon einiges geschrieben. Auch hier ist man vor allem als Führungskraft tätig. Prinzipiell stehen Dir dieselben Möglichkeiten offen. Als Sachgebietsleiter/in ist man hier halt im Hauptzollamt (HZA) tätig und unmittelbare/r Vorgesetze/r von 20 - ca. 100 Mitarbeitern (je nach Sachgebiet und HZA). (Sehr) viel später kann man auch Leiter/in eines HZA (A 15/16) werden. Auf Landesebene dürfte das ähnlich sein. Anders als viele Landesfinanzverwaltungen gibt es hier aber noch Mittelbehörden mit Dienstposten für Arbeitsbereichsleiter (und später Referatsleiter/in (A 15/16), Abteilungsdirektor/in (B2/3) und Präsident/in (B6)). Der Unterschied zum SGL ist hier die geringere Leitungsspanne (4 - ca. 50 Mitarbeiter als ABL). Diese und weitere Informationen findet man auch u.a.
hier (Verwaister Link http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur/_functions/organisationsplaene_faq.html automatisch entfernt) und
hier (Verwaister Link http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur/_functions/organisationsplaene_faq.html automatisch entfernt).
Nach der Probezeit (3 Jahre mit 2 Verwendungen) stehen einem je nach Leistung und Bedarf so ziemlich alle Möglichkeiten offen. Ebenenerfahrung ist hier generell nie verkehrt. D.h., man sollte schon auf Orts-, Mittel- und Ministeriumsebene mal Station gemacht haben.
Die Durchlässigkeit zum BMF ist sehr gut. Die Abteilung III hat regelmäßig Bedarf. Sie sitzt allerdings in Bonn. Ist man aber einmal dort und stellt man sich nicht allzu blöd an, kann man i.d.R. dort bleiben. Als Stammbeamter ist der Wechsel nach Berlin dann problemlos möglich (prinzipiell auch als "Zöllner", je nach Stellenanforderungen). Über den Zoll kann man aber auch relativ einfach ins Ausland gehen (nach Ende der Probezeit und weil das nicht jeder möchte). Verwendungsmöglichkeiten gibt es u.a. in Brüssel (EU und Weltzollorganisation), Genf (Welthandelsorganisation) oder als Verbindungsbeamter an größeren Botschaften (z.B. Washington, Paris, Peking, Dubai, Moskau, etc.). Außerdem gibt es regelmäßig Stellen bei Europol, Interpol, OECD und verschiedenen UNO-Organisationen.
Zum FG sind in der Vergangenheit wohl auch ab und zu einige gegangen. Da bieten sich vor allem jene Gerichte mit einem Zollsenat an.