Bundeszollverwaltung/Bundesministerium der Finanzen

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Levi
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Re: Bundeszollverwaltung/Bundesministerium der Finanzen

Beitrag von Levi »

Spencer hat geschrieben:Mein Statement bezog sich allgemein auf die Bundesverwaltung (lese momentan intensiv Stellenanzeigen, insbesondere von Bundesbehörden), da ist allerdings ein starkes Übergewicht von (Erst-Mal-) TVöD-Stellen zu beobachten.
Wobei das allerdings in erster Linie ein Planstellenproblem ist, das durch den Wegfall des Instituts der "Anstellung" (Stichwort: Regierungsrat zur Anstellung - RR z.A.) entstanden ist.

Bis 2009 brauchte man beim Bund erst dann eine Planstelle, wenn der Beamte angestellt wurde (also in der Regel dann, wenn er zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurde). Das war meistens nach 2-3 Jahren der Fall. Bis dahin konnte der Beamte als RR z.A. haushaltsrechtlich aus dem sog. "Geldtopf" für "beamtete Hilfskräfte" bezahlt werden.

Seit 2009 werden Beamte beim Bund sofort angestellt, d.h. es gibt keine "z.A."-Zeit mehr. Juristen werden sofort zu Regierungsräten ernannt. Allerdings hat das zur Folge, dass auch sofort bei der Einstellung eine freie Planstelle vorhanden sein muss; und das ist eben häufig nicht der Fall.

Viele Bundesverwaltungen behelfen sich daher damit, dass sie die "z.A."-Zeit faktisch dadurch wieder herstellen, dass sie die Neueinsteiger zunächst in einem befristeten Arbeitnehmerverhältnis beschäftigen. Dafür braucht es zunächst keine Planstelle, sondern nur Geld im "Geldtopf" (und das ist meistens da).

Der Fall von Vanille liegt hier aber wohl anders. Denn für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis braucht es - wie für ein Beamtenverhältnis - eine entsprechende freie Stelle im Haushalt. Der Zollverwaltung würde hierdurch haushalterisch also nicht geholfen. Ich gehe daher davon aus, dass der Arbeitsvertrag entweder nur für eine kurze Übergangszeit gedacht ist (bis zur Abwicklung der Formalitäten der Verbeamtung) oder es sich um ein Versehen handelt. Daher auch mein Tipp, beim Sachbearbeiter nachzufragen.
Spencer
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Re: Bundeszollverwaltung/Bundesministerium der Finanzen

Beitrag von Spencer »

(Wieder mal) Ein äußerst erhellender Beitrag! :)

Dazu hätte ich direkt eine Frage an dich:

Wie läuft es denn technisch ab, wenn ich als (Landes-)Beamter auf eine TVöD-Stelle beim Bund wechseln sollte?
Klappt das auch in Form einer Abordnung (vom Land zum Bund als neuem Dienstherrn) oder muss ich dafür erst meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen?
Hätte ich ansonsten zur Not ein Rückkehrrecht zum Land?

Wäre sehr dankbar für deine Hilfe, denn dieses Thema beschäftigt mich derzeit sehr!
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Levi
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Re: Bundeszollverwaltung/Bundesministerium der Finanzen

Beitrag von Levi »

Nein, ein Wechsel von einem Beamten- in ein Arbeitnehmerverhältnis ist nicht im Wege einer Abordnung möglich. Abordnungen gibt es nur innerhalb eines Beamtenverhältnisses, entweder innerhalb des Bereichs eines Dienstherrn oder zwischen Dienstherren. Ohne die Zustimmung des bisherigen Dienstherren lässt sich ein solcher Wechsel daher nur durch Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und nachfolgenden Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages lösen.

Schließt man den Arbeitsvertrag ohne Einverständnis des Dienstherren, nimmt man einen Zweitberuf auf und verletzt dadurch seine Dienstpflichten (Widmung an den Beruf mit vollem persönlichen Einsatz, früher auch "lebenslange volle Hingabe" genannt). Man hat anschließend ein Disziplinarverfahren am Hals, das - bei Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses - zwingend zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führt. Man wird danach mit Sicherheit nie wieder verbeamtet, auch nicht bei einem anderen Dienstherren.

Mit Einverständnis des Dienstherren ist dagegen vieles möglich.

Zunächst einmal lässt sich der Wechsel natürlich im Wege einer Abordnung "zur Geschäftsaushilfe" lösen. Das ist für beide Seiten haushalterisch zunächst unproblematisch. Der abordnende Dienstherr erhält die Dienstbezüge vom zugeordneten Dienstherrn erstattet (hat also keine Aufwendungen) und der zugeordnete Dienstherr braucht - jedenfalls solange die Tätigkeit befristet bleibt - keine freie Planstelle (sondern nur Geld im Geldtitel). Das einzige Problem ist, dass der abgeordnete Beamte beim bisherigen Dienstherrn - jedefalls soweit er dort bereits angestellt war - eine Planstelle blockiert. Der bisherige Dienstherr wird die Abordnung also nicht beliebig lange fortsetzen, sondern auf eine möglichst zügige Versetzung drängen. Länger als 1-2 Jahre dürfte der Dienstherr da kaum mitmachen.

Die andere Möglichkeit ist eine Entlassung mit Rückkehroption. Der frühere Dienstherr kann sich verpflichten, den Beamten später wieder einzustellen. Eine solche Rückkehroption ist allerdings normalerweise nur für die Dauer der arbeitsrechtlichen Probezeit (also für 6 Monate) aus Fürsorgegründen üblich. Eine längere Rückkehroption wäre zwar rechtlich möglich, kommt aber wohl so gut wie nie vor. Ich habe so etwas jedenfalls noch nie gesehen und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass so etwas allzu häufig gemacht wird. Denn das wäre der Horror für jede Personalplangung, wenn nach Jahren plötzlich wieder ein früherer Beamter vor der Tür steht und eingestellt werden möchte. Ein automatisches "Rückkehrrecht" - ohne entsprechende Zusage des derzeitigen Dienstherren - gibt es im Übrigen in keinem Fall.
Spencer
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Re: Bundeszollverwaltung/Bundesministerium der Finanzen

Beitrag von Spencer »

Vielen Dank, Levi!

Ich hatte es befürchtet, dass es wahrscheinlich so laufen muss (Entlassung aus Beamtenverhältnis + Abschluss eines TVöD-Vertrags).

Ein reibungsloser Wechsel von A13-Land zu A13-Bund scheint ziemlich schwierig zu sein, da nur die Minderheit der Bundesbehörden in ihren Stellenanzeigen neben dem Einstieg als TVöD-Angestellter auch die Möglichkeit einer Abordnung vorsieht.

Ist ja auch günstiger, um auch VB-Leuten erst einmal weniger zahlen zu müssen und dabei die Karotte der Verbeamtung vor die Nase halten zu können...
Gelöschter Nutzer

Re: Bundeszollverwaltung/Bundesministerium der Finanzen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo allerseits,

ich bin bislang stille Mitleserin im Jurawelt-Forum. In den letzten Wochen habe ich mich unter anderem bei der Bundesfinanzdirektion West und der Finanzverwaltung NRW beworben. Letztere hat mir bereits eine Stelle zugesagt, bei Ersterer steht noch das Gespräch im BMF in Bonn aus.

Da hier einige im Bereich der Finanzverwaltung wahnsinnig gut bewandert sind und dort selbst gearbeitet haben oder noch immer arbeiten, will ich die Chance ergreifen, einige Fragen zu stellen, weil ich mir derzeit unschlüssig bin, wem ich letztendlich (im Fall der Fälle) den Zuschlag geben sollte: Vom Stellenzuschnitt nehmen sich die Positionen mE wenig: In jeder bin ich inhaltlich mit Themen befasst, die bislang nicht den Schwerpunkt meiner juristischen Karriere bildeten, zudem nehme ich Führungsaufgaben wahr.

Ausschlaggebend sind deshalb für mich neben der Frage der Versetzbarkeit vor allem die Aufstiegsmöglichkeiten. Von der Finanzverwaltung weiß ich vom Hörensagen, dass es eher langsam und gemächlich voran geht, man aber immerhin einige Weichenstellungen hat, bei denen man die Finanzverwaltung verlassen kann (etwa in Richtung Finanzgericht, auch wenn Levi die Chancen auf 1:10 taxiert hat). Wie sieht das Ganze aber auf Seiten der Bundesfinanzverwaltung aus? Gehen Beförderungen dort tendenziell schneller vonstatten? Wie sieht dort eine typische Karriere aus? Wie ist die Durchlässigkeit zum BMF?

Es würde mir wahnsinnig helfen, wenn Ihr Zeit finden würdet, die Fragen zu beantworten bzw. mir Eure Einschätzung mitzuteilen.

Liebe Grüße
Spencer
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Re: Bundeszollverwaltung/Bundesministerium der Finanzen

Beitrag von Spencer »

Die Antwort würde mich auch interessieren, insbesondere ob jemand weiß, wie es beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aussieht?!
Gelöschter Nutzer

Re: Bundeszollverwaltung/Bundesministerium der Finanzen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ ChinChan:
Hast du dich auf die ausgeschriebenen Stellen in der Zollverwaltung beworben, deren Bewerbungsfrist am 18.05.12 abgelaufen ist? Ich habe mich auch beworben, aber bisher noch nichts gehört. Wie lange musstest du auf eine Rückmeldung warten? Kam sie telefonisch oder schriftlich?
Djampapua
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Re: Bundeszollverwaltung/Bundesministerium der Finanzen

Beitrag von Djampapua »

ChinChan hat geschrieben:Hallo allerseits,

ich bin bislang stille Mitleserin im Jurawelt-Forum. In den letzten Wochen habe ich mich unter anderem bei der Bundesfinanzdirektion West und der Finanzverwaltung NRW beworben. Letztere hat mir bereits eine Stelle zugesagt, bei Ersterer steht noch das Gespräch im BMF in Bonn aus.

Da hier einige im Bereich der Finanzverwaltung wahnsinnig gut bewandert sind und dort selbst gearbeitet haben oder noch immer arbeiten, will ich die Chance ergreifen, einige Fragen zu stellen, weil ich mir derzeit unschlüssig bin, wem ich letztendlich (im Fall der Fälle) den Zuschlag geben sollte: Vom Stellenzuschnitt nehmen sich die Positionen mE wenig: In jeder bin ich inhaltlich mit Themen befasst, die bislang nicht den Schwerpunkt meiner juristischen Karriere bildeten, zudem nehme ich Führungsaufgaben wahr.

Ausschlaggebend sind deshalb für mich neben der Frage der Versetzbarkeit vor allem die Aufstiegsmöglichkeiten. Von der Finanzverwaltung weiß ich vom Hörensagen, dass es eher langsam und gemächlich voran geht, man aber immerhin einige Weichenstellungen hat, bei denen man die Finanzverwaltung verlassen kann (etwa in Richtung Finanzgericht, auch wenn Levi die Chancen auf 1:10 taxiert hat). Wie sieht das Ganze aber auf Seiten der Bundesfinanzverwaltung aus? Gehen Beförderungen dort tendenziell schneller vonstatten? Wie sieht dort eine typische Karriere aus? Wie ist die Durchlässigkeit zum BMF?

Es würde mir wahnsinnig helfen, wenn Ihr Zeit finden würdet, die Fragen zu beantworten bzw. mir Eure Einschätzung mitzuteilen.

Liebe Grüße
Zur Finanzverwaltung NRW kann ich nichts sagen. Im Zweifel wirst Du nach dem Einführungsjahr Sachgebietsleiter in einem Finanzamt. Von dort stehen einem wohl generell die (geringeren) Aufstiegsmöglichkeiten auf FA-Ebene und jene (evtl. besseren) auf Ministeriumsebene offen. Letzteres gilt sowohl für das Land als auch für den Bund. Insbesondere das BMF schreibt intern regelmäßig Stellen aus, für die explizit Erfahrung auf Landesebene vorteilhaft bzw. sogar erwünscht ist.

Zum Zoll hat Levi schon einiges geschrieben. Auch hier ist man vor allem als Führungskraft tätig. Prinzipiell stehen Dir dieselben Möglichkeiten offen. Als Sachgebietsleiter/in ist man hier halt im Hauptzollamt (HZA) tätig und unmittelbare/r Vorgesetze/r von 20 - ca. 100 Mitarbeitern (je nach Sachgebiet und HZA). (Sehr) viel später kann man auch Leiter/in eines HZA (A 15/16) werden. Auf Landesebene dürfte das ähnlich sein. Anders als viele Landesfinanzverwaltungen gibt es hier aber noch Mittelbehörden mit Dienstposten für Arbeitsbereichsleiter (und später Referatsleiter/in (A 15/16), Abteilungsdirektor/in (B2/3) und Präsident/in (B6)). Der Unterschied zum SGL ist hier die geringere Leitungsspanne (4 - ca. 50 Mitarbeiter als ABL). Diese und weitere Informationen findet man auch u.a. hier (Verwaister Link http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur/_functions/organisationsplaene_faq.html automatisch entfernt) und hier (Verwaister Link http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur/_functions/organisationsplaene_faq.html automatisch entfernt).

Nach der Probezeit (3 Jahre mit 2 Verwendungen) stehen einem je nach Leistung und Bedarf so ziemlich alle Möglichkeiten offen. Ebenenerfahrung ist hier generell nie verkehrt. D.h., man sollte schon auf Orts-, Mittel- und Ministeriumsebene mal Station gemacht haben.
Die Durchlässigkeit zum BMF ist sehr gut. Die Abteilung III hat regelmäßig Bedarf. Sie sitzt allerdings in Bonn. Ist man aber einmal dort und stellt man sich nicht allzu blöd an, kann man i.d.R. dort bleiben. Als Stammbeamter ist der Wechsel nach Berlin dann problemlos möglich (prinzipiell auch als "Zöllner", je nach Stellenanforderungen). Über den Zoll kann man aber auch relativ einfach ins Ausland gehen (nach Ende der Probezeit und weil das nicht jeder möchte). Verwendungsmöglichkeiten gibt es u.a. in Brüssel (EU und Weltzollorganisation), Genf (Welthandelsorganisation) oder als Verbindungsbeamter an größeren Botschaften (z.B. Washington, Paris, Peking, Dubai, Moskau, etc.). Außerdem gibt es regelmäßig Stellen bei Europol, Interpol, OECD und verschiedenen UNO-Organisationen.

Zum FG sind in der Vergangenheit wohl auch ab und zu einige gegangen. Da bieten sich vor allem jene Gerichte mit einem Zollsenat an.
Zuletzt geändert von Djampapua am Freitag 8. Juni 2012, 09:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bundeszollverwaltung/Bundesministerium der Finanzen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@1momo: Mitte bis Ende Mai erfolgten bei mir Einladung und Gespräch. Das ging wirklich schnell vonstatten. Ich drück Dir die Daumen, dass es bei Dir noch klappt!

@Djampapua: Wow, vielen lieben Dank für diese ausführliche Antwort! Das hilft mir schon wahnsinnig weiter! Eine (vorab) letzte Verständnisfrage hätte ich noch: Du hast ja bereits geschrieben, dass die Einstiegsebene die SGL-Ebene bei einem HZA ist, d.h. die "Gefahr" auf örtlicher Ebene in ein Zollamt als Leiterin etc. zu kommen besteht nicht (diese Stellen sind dem gD vorbehalten)?
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Re: Bundeszollverwaltung/Bundesministerium der Finanzen

Beitrag von Djampapua »

Man steigt entweder als SGL beim HZA oder als Referent (ABL) bei einer BFD ein. Fast alle Zollämter werden vom gD geleitet außer Hamburg-Waltershof (Hafen) und Frankfurt am Main Flughafen (wegen ihrer Größe). Deren Leiter sind aber idR Aufsteiger aus dem gD.
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Re: Bundeszollverwaltung/Bundesministerium der Finanzen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Meinen Informationen nach wird im Bereich der Zollfahndung aber durchaus erwartet, dass man bereit ist, einen zeit auf der Ortsebene zu verbringen. Ausgeschlossen ist es also nicht, dass man vorübergehend in eine andere Gegend Deutschlands versetzt wird.
Djampapua
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Re: Bundeszollverwaltung/Bundesministerium der Finanzen

Beitrag von Djampapua »

Die Ortsebene beginnt ab HZA beziehungsweise Zollfahndungsamt (ZFA). Die Zollämter sind lediglich Dienststellen des HZA.

Außerdem muss man die Allgemeine Zollverwaltung (BFD) vom Zollfahndungsdienst (ZKA) unterscheiden. Die Versetzungsbereitschaft bezieht sich (vor allem zunächst) auf den Bezirk der jeweiligen Mittelbehörde (BFDn mit jeweils 8-9 HZÄ). Der Bezirk des ZKA umfasst halt das gesamte Bundesgebiet (mit 8 ZFÄ).
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Re: Bundeszollverwaltung/Bundesministerium der Finanzen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Djampapua: Vielen Dank für deine ausführlichen Informationen. Da der Bezirk des ZKA das gesamte Bundesgebiet umfasst, heisst das automatisch auch, dass für das ganze Bundesgebiet Versetzungsbereitschaft vorausgesetzt wird?

Falls noch jemand Informationen zum Vorstellungsgespräch beim ZKA hat, wäre ich für jeden kleinen Hinweis dankbar (gerne auch über eine Private Nachricht).
nemesis64
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Re: Bundeszollverwaltung/Bundesministerium der Finanzen

Beitrag von nemesis64 »

Hektikerin83 hat geschrieben:heisst das automatisch auch, dass für das ganze Bundesgebiet Versetzungsbereitschaft vorausgesetzt wird?
Das sollte doch eigentlichklar sein, wenn man sich bei einer Bundesbehörde mit Unterbau bewirbt, oder?
Djampapua
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Re: Bundeszollverwaltung/Bundesministerium der Finanzen

Beitrag von Djampapua »

nemesis64 hat geschrieben:
Hektikerin83 hat geschrieben:heisst das automatisch auch, dass für das ganze Bundesgebiet Versetzungsbereitschaft vorausgesetzt wird?
Das sollte doch eigentlichklar sein, wenn man sich bei einer Bundesbehörde mit Unterbau bewirbt, oder?
Das ist aber nicht immer jedem klar.

Es handelt sich nun mal um eine Bundesverwaltung mit Dienststellen im gesamten Bundesgebiet. Fragen zur Versetzungsbereitschaft kommen - soweit ich weiß - regelmäßig in den Auswahlgesprächen vor. Wer hier offen kommuniziert, eigentlich nicht mehr umziehen zu wollen (bzw. nicht glaubhaft das Gegenteil behaupten kann), schafft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht die 1. Runde.

Die Besonderheit beim Zollfahndungsdienst besteht zusätzlich darin, da sich hier die Stellen im höheren Dienst auf das ZKA (Köln) und die (im Vergleich wenigen) ZFÄ (Hamburg, Berlin, Hannover, Essen, Dresden, Frankfurt, Stuttgart und München) beschränken. Dort muss der Arbeitgeber schon zu Beginn von einer bundesweiten Einsatzbereitschaft ausgehen. Es kann durchaus sein, dass einem Kölner nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens ein SGL-Posten in München oder in Berlin angeboten wird. Dazu dürfte man beim Zollfahndungsdienst die nötige Ebenenerfahrung ohne Umzüge schwer bekommen (Ministerium-Bonn, Mittelbehörde-Köln, Ortsbehörde-s.o.).

Andererseits soll es bei der Bundespolizei oder der Bundeswehr noch ganz anders zugehen.

Außerdem bedeutet das nicht unbedingt, dass man alle 6 Monate umziehen muss. Es ist aber eher ein Karrierehindernis, wenn man öfter hintereinander angebotene Dienstposten in anderen Städten ablehnt. Wobei es natürlich auch hierfür Ausnahmen gibt.
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