Bewerbung Justizdienst/Richter/StA
Moderator: Verwaltung
Bewerbung Justizdienst/Richter/StA
Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen an diejenigen, die sich bereits als Richter/StA beworben haben.
1) Was habt ihr denn in das Anschreiben reingeschrieben? Ich habe einen kreativen Aussetzer. Warum ihr euch für den Justizdienst interessiert? Eure Eignung?
2) Schreibt man da an "Damen und Herren" oder nimmt man als Anrede den Justizminister?
3) Wer wurde von RLP oder Saarland eingeladen? Wie lief das Gespräch ab? Und wie lang hat es von Bewerbung bis Einladung gedauert?
Vielen, vielen Dank für alle Antworten und viele Grüße!!!
ich habe einige Fragen an diejenigen, die sich bereits als Richter/StA beworben haben.
1) Was habt ihr denn in das Anschreiben reingeschrieben? Ich habe einen kreativen Aussetzer. Warum ihr euch für den Justizdienst interessiert? Eure Eignung?
2) Schreibt man da an "Damen und Herren" oder nimmt man als Anrede den Justizminister?
3) Wer wurde von RLP oder Saarland eingeladen? Wie lief das Gespräch ab? Und wie lang hat es von Bewerbung bis Einladung gedauert?
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Re: Bewerbung Justizdienst/Richter/StA
1) Ja, so was in der Richtung, habe ich jedenfalls gemacht. Es gibt Leute, die das für übertrieben halten und meinen, im Staatdienst genüge die Aussage, dass man sich für eine Stelle im höheren Justizdienst bewerben möchte. Muss jeder selbst wissen. Ich denke, wer als Leser diesen einen nackten Satz erwartet, wird bei dem einen oder anderen Wort mehr nicht allzu sehr genervt sein, wer allerdings eher das klassische Bewerbungsanschreiben erwartet, wird eventuell von der Kurzform wenig angetan sein. Spekulativ und letztlich auch egal, die Noten und der persönliche Eindruck im Bewerbungsgespräch (für Länder ohne AC) dürften entscheidend sein.
2) "SgDuH" gilt ja als Todsünde der Bewerbungsratgeberliteratur, ist aber hier mE ausnahmsweise mal angebracht. Einen festen Ansprechpartner (den man erfragen könnte) wird es in der Regel nicht geben, möglicherweise sind auch verschiedene Leute mit der Bewerbung befasst.
3) Anderes BL
4) Falls jetzt noch Postings in dieser Richtung kommen sollten: Es gibt keine Beziehung zwischen dem Stellen solcher Fragen und der Eignung als Richter.
2) "SgDuH" gilt ja als Todsünde der Bewerbungsratgeberliteratur, ist aber hier mE ausnahmsweise mal angebracht. Einen festen Ansprechpartner (den man erfragen könnte) wird es in der Regel nicht geben, möglicherweise sind auch verschiedene Leute mit der Bewerbung befasst.
3) Anderes BL
4) Falls jetzt noch Postings in dieser Richtung kommen sollten: Es gibt keine Beziehung zwischen dem Stellen solcher Fragen und der Eignung als Richter.
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Re: Bewerbung Justizdienst/Richter/StA
In Bayern sollst Du kurz im Anschreiben erläutern, wieso Du Dich für geeignet hälst, in der Justiz zu arbeiten. Hab dies in einem längeren Absatz in mein Anschreiben dargelegt.
Adressiert habe ich das Schreiben an diejenigen Damen und Herren, die mit der Bewerbung befasst sind.
Da ich mich in Bayern beworben habe, kann ich nix hinzufügen.
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Re: Bewerbung Justizdienst/Richter/StA
Sollte man das in NRW (Hamm) auch machen, also darlegen, warum man in den Richterberuf will? Binm dort wegen des Anschreibens noch sehr unschlüssig. Kann dazu jemand was sagen?
Re: Bewerbung Justizdienst/Richter/StA
Als Anschreiben habe ich nur einen Satz geschrieben, dass ich die Einstellung beantrage. Den Berufswunsch kann man sehr gut im handschriftlichen Lebenslauf darlegen. Es ist ja auch nur ein "formloses Bewerbungsgesuch" gefordert. Scheint so ok gewesen zu sein, fahre morgen zum AC!
Re: Bewerbung Justizdienst/Richter/StA
Wobei nach meiner Erfahrung in Bayern nur ein "übersende ich meine Unterlagen" ausreicht. Der Rest wird durch Blick auf die Note entschieden.steffi2711 hat geschrieben:In Bayern sollst Du kurz im Anschreiben erläutern, wieso Du Dich für geeignet hälst, in der Justiz zu arbeiten. Hab dies in einem längeren Absatz in mein Anschreiben dargelegt.
Re: Bewerbung Justizdienst/Richter/StA
Ich habe hier im Forum in einem älteren Beitrag (http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... d&start=15) gelesen, dass man mit unter 17 Punkten gesamt in beiden Examinas im Staatsdienst keine Chance hat. Ich frage mich dann aber, warum im Saarland 2 x 7 Punkte ausreichen sollen? Ist eine Bewerbung unter gesamt 17 Punkte dann eher sinnlos? Was meint ihr?
Kennt hier im Forum jemand einen Richter, der "nur" zweimal ein "befriedigend" hatte und - sagen wir mal - in den letzten 5 Jahren eingestellt wurde?
Danke
Kennt hier im Forum jemand einen Richter, der "nur" zweimal ein "befriedigend" hatte und - sagen wir mal - in den letzten 5 Jahren eingestellt wurde?
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Re: Bewerbung Justizdienst/Richter/StA
Das man mindesten 17 Punkte aus beiden Examina braucht stimmt so nicht, gerade in Flächenstaaten reicht auch weniger.
Grund hierfür ist, dass die wirklich guten Bewerber auf Grund der schlechten Arbeits- und Besoldungsumstände den Staatsdienst meiden und einen anderen Beruf ergreifen.
In Flächenstaaten wird dieses Phänomen dadurch bestärkt, dass gute Bewerber nach jahrelanger Ausbildung, oftmal zusätzlicher Promotion und weiterer Zusatzqualis keine Lust haben, mehrere Jahre lang quer durchs Bundesland als Proberichter herumgeschickt zu werden.
Grund hierfür ist, dass die wirklich guten Bewerber auf Grund der schlechten Arbeits- und Besoldungsumstände den Staatsdienst meiden und einen anderen Beruf ergreifen.
In Flächenstaaten wird dieses Phänomen dadurch bestärkt, dass gute Bewerber nach jahrelanger Ausbildung, oftmal zusätzlicher Promotion und weiterer Zusatzqualis keine Lust haben, mehrere Jahre lang quer durchs Bundesland als Proberichter herumgeschickt zu werden.
- batman
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Re: Bewerbung Justizdienst/Richter/StA
Wilfer, der großer Kenner der Justizszene, hat sich mal wieder zu Wort gemeldet!
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Re: Bewerbung Justizdienst/Richter/StA
Dann aber nicht viel weniger.Wilfer hat geschrieben:Das man mindesten 17 Punkte aus beiden Examina braucht stimmt so nicht, gerade in Flächenstaaten reicht auch weniger.
15,5 Punkte aus beiden Examina (7 im 1. und 8,5 im 2.) haben bei mir in Hamm nicht gereicht.
Re: Bewerbung Justizdienst/Richter/StA
vielleicht lässt sich ja mal jemand hier finden, der im Staatsdienst ist und in keinen der beiden Examinas ein VB hatte? Würde mich interessieren, ob es das überhaupt gibt!
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Re: Bewerbung Justizdienst/Richter/StA
In NRW (Hamm) habe ich von zwei Leuten gehört, dass sie sich kürzlich mit 8,x im zweiten Examen beworben haben und ihnen gesagt wurde, im Moment hätten sie genug Bewerber über 9,0 im zweiten und würden daher nur diese berücksichtigen; unter 9,0 im zweiten würde zurzeit fast nichts gehen.
Ob das allgemeingültig ist, kann ich aber nicht sagen - und sowieso kann sich das alles ja jederzeit wieder ändern.
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Re: Bewerbung Justizdienst/Richter/StA
Zwei kenne ich persönlich. Aber: nicht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.vielleicht lässt sich ja mal jemand hier finden, der im Staatsdienst ist und in keinen der beiden Examinas ein VB hatte? Würde mich interessieren, ob es das überhaupt gibt!
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Re: Bewerbung Justizdienst/Richter/StA
Ich muss die Frage mal aus aktuellem Anlass wiederbeleben. Was schreibt man am besten in sein Bewerbungsanschreiben für den Justizdienst in Bayern? Wer hat sich (erfolgreich) beworben und kann mir ein paar Tipps und Erfahrungswerte geben?
- batman
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Re: Bewerbung Justizdienst/Richter/StA
Das wesentliche ergibt sich doch aus dem Bewerbungsformular. Das Anschreíben kannst Du also kurz fassen. Du solltest das nicht mit einer Bewerbung bei einem Unternehmen etc. verwechseln. Also nur kurz, dass Du Dich hiermit bewirbst, ein wenig zu Deiner Person und zu Deiner Motivation.