Frage zu Arbeitsbelastung StA Bayern und Niedersachsen
Moderator: Verwaltung
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Frage zu Arbeitsbelastung StA Bayern und Niedersachsen
Ich habe zwei konkrete Angebote, als StA in Niedersachsen oder Bayern anzufangen. Jeweils in Mittelstädten mit etwa 30-40.000 Einwohnern.
In Niedersachsen sagt die Statistik für diese StA: 37.000 Ermittlungsverfahren pro Jahr, 32 Staatsanwälte und 9 Amtsanwälte. Bei der StA in Bayern: 21.000 Ermittlungsverfahren, 11-12 Staatsanwälte.
Demnach scheint die Arbeitsbelastung ja sehr unterschiedlich zu sein. In Niedersachsen entfallen auf einen StA (wenn man die Amtsanwälte mitrechnet, die ja viel "Kleinkram" erledigen) etwa 1000 Verfahren pro Jahr, in Bayern hingegen 1800-2000 Verfahren pro Jahr. Kann das wirklich sein, daß es so erhebliche Unterschiede gibt?
Wer kann mir etwas über den Start als Staatsanwalt in Niedersachsen und/oder Bayern sagen? Wie sieht es aus mit Wochenendarbeit?
In Niedersachsen sagt die Statistik für diese StA: 37.000 Ermittlungsverfahren pro Jahr, 32 Staatsanwälte und 9 Amtsanwälte. Bei der StA in Bayern: 21.000 Ermittlungsverfahren, 11-12 Staatsanwälte.
Demnach scheint die Arbeitsbelastung ja sehr unterschiedlich zu sein. In Niedersachsen entfallen auf einen StA (wenn man die Amtsanwälte mitrechnet, die ja viel "Kleinkram" erledigen) etwa 1000 Verfahren pro Jahr, in Bayern hingegen 1800-2000 Verfahren pro Jahr. Kann das wirklich sein, daß es so erhebliche Unterschiede gibt?
Wer kann mir etwas über den Start als Staatsanwalt in Niedersachsen und/oder Bayern sagen? Wie sieht es aus mit Wochenendarbeit?
- bilguer
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Re: Frage zu Arbeitsbelastung StA Bayern und Niedersachsen
Die PEBB§Y-Belastung der Staatsanwälte ist in Niedersachsen in den letzten Jahren ein wenig gesunken, liegt aber immer noch deutlich über 1,0.
Bayern kenne ich nicht, aber auch in Niedersachsen dürfte Dir nicht "langweilig" als StA werden.
Gruß
bilguer
Bayern kenne ich nicht, aber auch in Niedersachsen dürfte Dir nicht "langweilig" als StA werden.
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bilguer
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Re: Frage zu Arbeitsbelastung StA Bayern und Niedersachsen
Du wirst Dich über zu wenig Arbeit jedenfalls in beiden Ländern nicht beklagten können. Die kleineren StAen in Bayern sind nicht so stark untergliedert, so dass häufig die gesamte Bandbreite über allg. Strafsachen, Jugend, BtM und Verkehr abgedeckt werden muss. Ob Sexualdelikte den erfahreneren Leuten vorbehalten sind, wird wohl nicht einheitlich gehandhabt. An einer kleineren Behörde dürften auch häufiger auswertige Sitzungstage anfallen. Ferner ist der Turnus für den Bereitschaftsdienst kleiner. Wochenendarbeit bleibt jedenfalls am Anfang nicht aus, weil man noch nicht so routiniert und zügig bei der Sache ist. Außerdem gibt es immer wieder größere Verfahren, die ruhige konzentrierte Arbeit brauchen.
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Re: Frage zu Arbeitsbelastung StA Bayern und Niedersachsen
Meine AusbildungsSTA in Bayern ist eigentlich nie vor 7 raus gekommen.
Massenreferat Verkehr.
Sie meinte, dass sie am Anfang noch wesentlich länger und auch regelmäßig am WE ran musste.
Routine hilft zwar ungemein, aber das Problem ist einfach die Anzahl der Fälle.
Dagegen sieht es in anderen Referaten schon viel besser aus. Ihren Chef, der hauptsächlich Wirtschaftssachen macht, kann man nur selten nach 4 noch antreffen...
Bei den komplizierteren Sachen kann man eben viel besser steuern, wie sehr man sich reinhängt, während Sachen wie Verkehr hauptsächlich Abarbeiten ist.
Massenreferat Verkehr.
Sie meinte, dass sie am Anfang noch wesentlich länger und auch regelmäßig am WE ran musste.
Routine hilft zwar ungemein, aber das Problem ist einfach die Anzahl der Fälle.
Dagegen sieht es in anderen Referaten schon viel besser aus. Ihren Chef, der hauptsächlich Wirtschaftssachen macht, kann man nur selten nach 4 noch antreffen...
Bei den komplizierteren Sachen kann man eben viel besser steuern, wie sehr man sich reinhängt, während Sachen wie Verkehr hauptsächlich Abarbeiten ist.
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Re: Frage zu Arbeitsbelastung StA Bayern und Niedersachsen
Die Arbeitsbelastung hängt auch in Niedersachsen sehr vom Dezernat ab, in Spezialabteilung ist sie aber meist geringer. In den ersten paar Monaten ist die Arbeitsbelastung naturgemäß größer, da man sich erst in die Materie einarbeiten muss (insbesondere noch keine Akten kennt). Wenn man Pech hat, wird man als Assessor dann auch noch in unterschiedlichen Dezernaten eingesetzt, so dass die dezernatsinterne Einarbeitung wieder anfällt.
Die Arbeitsbelastung hängt zudem stark vom jeweilen Typ ab. Wer generell damit Probleme hat, ein Verfahren einzustellen, bevor es vollständig ausermittelt ist, sitzt verständlicherweise länger im Büro als jemand, der auch mit Augenmaß einstellen kann.
P.S.: Mit den Angaben "geht nie vor 7" wäre ich vorsichtig, da meiner Erfahrung nach diese Kollegen meist erst um 9:30 bis 10:00 Uhr gekommen sind und dann noch jede Kaffeerunde mitgenommen haben.
Die Arbeitsbelastung hängt zudem stark vom jeweilen Typ ab. Wer generell damit Probleme hat, ein Verfahren einzustellen, bevor es vollständig ausermittelt ist, sitzt verständlicherweise länger im Büro als jemand, der auch mit Augenmaß einstellen kann.
P.S.: Mit den Angaben "geht nie vor 7" wäre ich vorsichtig, da meiner Erfahrung nach diese Kollegen meist erst um 9:30 bis 10:00 Uhr gekommen sind und dann noch jede Kaffeerunde mitgenommen haben.
- bilguer
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Re: Frage zu Arbeitsbelastung StA Bayern und Niedersachsen
Na ja, es dürfte solche und solche geben. Verallgemeinerungen sind da eher schwierig.Gizmo hat geschrieben: P.S.: Mit den Angaben "geht nie vor 7" wäre ich vorsichtig, da meiner Erfahrung nach diese Kollegen meist erst um 9:30 bis 10:00 Uhr gekommen sind und dann noch jede Kaffeerunde mitgenommen haben.
Gruß
bilguer
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Re: Frage zu Arbeitsbelastung StA Bayern und Niedersachsen
Ich denke auch, dass es sehr unterschiedlich ist. (Bayern)
Mein AG-Leiter meinte als StA wäre er sogar im Urlaub in die StA gegangen um Sachen abzuarbeiten.
Mein AusbildungsStA ist allerdings spätestens um 16.00 Uhr nach Hause und Freitags um 13.00 Uhr. Und hatte immer schon alle Akten erledigt, so dass er mir wirklich welche "aufheben" musste. Ist aber auch immer um 8.00/8.30 Uhr gekommen.
In Städten wie Nürnberg oder München sieht das natürlich auch nochmal anders aus.
Mein AG-Leiter meinte als StA wäre er sogar im Urlaub in die StA gegangen um Sachen abzuarbeiten.
Mein AusbildungsStA ist allerdings spätestens um 16.00 Uhr nach Hause und Freitags um 13.00 Uhr. Und hatte immer schon alle Akten erledigt, so dass er mir wirklich welche "aufheben" musste. Ist aber auch immer um 8.00/8.30 Uhr gekommen.
In Städten wie Nürnberg oder München sieht das natürlich auch nochmal anders aus.
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Re: Frage zu Arbeitsbelastung StA Bayern und Niedersachsen
examen2012, in welcher StA in Bayern war das denn?
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Re: Frage zu Arbeitsbelastung StA Bayern und Niedersachsen
Gewiss, aber absolute Arbeitszeiten dürften doch besser vergleichbar sein, als nur die Angabe von irgendwelchen Endzeitenbilguer hat geschrieben:Na ja, es dürfte solche und solche geben. Verallgemeinerungen sind da eher schwierig.Gizmo hat geschrieben: P.S.: Mit den Angaben "geht nie vor 7" wäre ich vorsichtig, da meiner Erfahrung nach diese Kollegen meist erst um 9:30 bis 10:00 Uhr gekommen sind und dann noch jede Kaffeerunde mitgenommen haben.
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Re: Frage zu Arbeitsbelastung StA Bayern und Niedersachsen
Pauschale Frage, pauschale Antwort:
In Bayern gibt es, wie Du richtig gesehen hast, keine Amtsanwälte. Also muss nicht nur viel mehr, sondern vor allem der ganze Kleinkram (Ladendiebstahl, Körperverletzungen ohne schwere Folge, Trunkenheitsfahrten, kleine Betrügereien, Beleidigung, Verleumdung u.v.m) von den StA'en mitgemacht werden. Da das einigermaßen öde und vom Aktenumlauf recht happig ist (ein durchschnittliches AA-Dezernat in Nds. hat Eingangszahlen von 140-180 Verfahren im Monat, in Bayern werden das sicher nicht weniger sein) müssen natürlich die Anfänger ran. Und natürlich müssen auch die Sitzungsvertretungen vom denen gemacht werden. Daraus erschließt sich bei mindestens einem Sitzungstag die Woche, in der Kleinstadt gerne auch irgendwo in der Pampa mit einer Stunde Anfahrt, dass an den verbleibenden 16 - 20 Arbeitstagen im Monat täglich um die 10 Verfahren erledigt werden müssen, um nicht nach drei Monaten die weiße Fahne zu hissen. 10! Jeden! Tag! Ohne Wochenende (jedes!) bekommt das kein Anfänger hin. Zum Ermitteln ist da übrigens auch wenig Zeit.
Das durchschnittliche Allgemeine StA-Dez. in Nds. sollte selten über 70 Eingängen liegen, in der Jugend das Doppelte. Da es bei den kleinen StA'en keine Kap-Dezernate gibt hat man auch mit Tötungs- und Raubdelikten, Brandstiftung und anderen interessanteren Fällen zu tun, in deren Rahmen man die StPO auch jenseits von 111a einmal anwenden darf. Die ersten drei Monate erhält man zum Eingewöhnen ein halbes Dezernat. Traditionell werden in Nds. viele Strafbefehle beantragt, das senkt die Sitzungsbelastung, wo zudem die AA'e für Entlastung sorgen, so dass mehr Zeit im Büro verbleibt.
Für Bayern sprechen hiervor nur Weihnachtsgeld und die Nähe zum Mittelmeer. Letzteres ist der größte Nachteil an Niedersachsen, und, nein, Nord- und Ostsee sind kein Ersatz.
In Bayern gibt es, wie Du richtig gesehen hast, keine Amtsanwälte. Also muss nicht nur viel mehr, sondern vor allem der ganze Kleinkram (Ladendiebstahl, Körperverletzungen ohne schwere Folge, Trunkenheitsfahrten, kleine Betrügereien, Beleidigung, Verleumdung u.v.m) von den StA'en mitgemacht werden. Da das einigermaßen öde und vom Aktenumlauf recht happig ist (ein durchschnittliches AA-Dezernat in Nds. hat Eingangszahlen von 140-180 Verfahren im Monat, in Bayern werden das sicher nicht weniger sein) müssen natürlich die Anfänger ran. Und natürlich müssen auch die Sitzungsvertretungen vom denen gemacht werden. Daraus erschließt sich bei mindestens einem Sitzungstag die Woche, in der Kleinstadt gerne auch irgendwo in der Pampa mit einer Stunde Anfahrt, dass an den verbleibenden 16 - 20 Arbeitstagen im Monat täglich um die 10 Verfahren erledigt werden müssen, um nicht nach drei Monaten die weiße Fahne zu hissen. 10! Jeden! Tag! Ohne Wochenende (jedes!) bekommt das kein Anfänger hin. Zum Ermitteln ist da übrigens auch wenig Zeit.
Das durchschnittliche Allgemeine StA-Dez. in Nds. sollte selten über 70 Eingängen liegen, in der Jugend das Doppelte. Da es bei den kleinen StA'en keine Kap-Dezernate gibt hat man auch mit Tötungs- und Raubdelikten, Brandstiftung und anderen interessanteren Fällen zu tun, in deren Rahmen man die StPO auch jenseits von 111a einmal anwenden darf. Die ersten drei Monate erhält man zum Eingewöhnen ein halbes Dezernat. Traditionell werden in Nds. viele Strafbefehle beantragt, das senkt die Sitzungsbelastung, wo zudem die AA'e für Entlastung sorgen, so dass mehr Zeit im Büro verbleibt.
Für Bayern sprechen hiervor nur Weihnachtsgeld und die Nähe zum Mittelmeer. Letzteres ist der größte Nachteil an Niedersachsen, und, nein, Nord- und Ostsee sind kein Ersatz.
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
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Beanstandungswürdige Beiträge seit 1795.
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- bilguer
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Re: Frage zu Arbeitsbelastung StA Bayern und Niedersachsen
Ich habe am Wochenende mit einem befreundetem Staatsanwalt gesprochen und der ähnliche Ansagen wie Volki gemacht, wobei auch von ihm der Hinweis kam, den ich schon einmal gepostet habe.Volki hat geschrieben:Das durchschnittliche Allgemeine StA-Dez. in Nds. sollte selten über 70 Eingängen liegen, in der Jugend das Doppelte. Da es bei den kleinen StA'en keine Kap-Dezernate gibt hat man auch mit Tötungs- und Raubdelikten, Brandstiftung und anderen interessanteren Fällen zu tun, in deren Rahmen man die StPO auch jenseits von 111a einmal anwenden darf. Die ersten drei Monate erhält man zum Eingewöhnen ein halbes Dezernat. Traditionell werden in Nds. viele Strafbefehle beantragt, das senkt die Sitzungsbelastung, wo zudem die AA'e für Entlastung sorgen, so dass mehr Zeit im Büro verbleibt.
Langweilig wird es nicht und ohne Wochenendeinsatz geht es gerade am Anfang nicht.
Ansonsten ist der niederträchtige Hinweis auf die Nordsee natürlich unglaublich und nicht haltbar.
Gruß
bilguer
- veltina
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Re: Frage zu Arbeitsbelastung StA Bayern und Niedersachsen
Kenne auch einen jungen, juristisch sehr begabten StA in München, der happig mehr arbeitet als ich in der GK und scheinbar jedes Wochenende dran glauben muss. Wie das mittelfristig aussieht - tja, wird wohl auch von der weiteren Entwicklung der Staatsfinanzen abhängen.
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Re: Frage zu Arbeitsbelastung StA Bayern und Niedersachsen
Jetzt hatte ich einen total langen Beitrag geschrieben, und das Forum hat ihn gefressen... kurze Zusammenfassung: Ich kann die Erfahrung nicht bestätigen. Solange man nicht damit beschäftigt ist, ein abgesoffenes Dezernat freizuschwimmen, sind die Arbeitszeiten durchaus moderat, auch bei der StA. Was allerdings wichtig ist - die in den Einstellungsvoraussetzungen immer geforderte Entscheidungsfreudigkeit. Die Zeiten, wo man Stunden oder gar Tage in ein Problem investiert - etwas, das im Studium sehr positiv ist - sind vorbei, und ein Blick in den Standard-Kommmentar (als StA der Fischer bzw. Meyer-Goßner) nebst schneller Subsumtion muss reichen. Alles andere ist in der Praxis unwichtig bis hinderlich. Dazu kann ich selbst sagen, dass ich in der Ausbildung Strafrecht furchtbar fand, weil mich 17 Meinungstreitigkeiten zu einem Thema absolut nicht interessiert haben - in der Praxis ist das die gesunde Einstellung.
Und wenn man länger als 20 Minuten nach Aktenstudium darüber nachgrübelt, ob die Beweislage für eine Verurteilung (nicht nur für eine Anklageerhebung - keiner klagt Verfahren an, bei denen eine Verurteilung nur 60% wahrscheinlich ist) reicht, dann stellt man ein. In meinem Fall wurden die Einstellungsbescheide konstant von der GenStA gehalten. Wobei das für einen blutjungen Assessor, der frisch aus dem Referendariat kommt siche rnicht uneingeschränkt gilt - ich hatte auch vorher schonmal rote Akten in der Hand.
Aus eigener Sicht kann ich dazu sagen: nachdem ich bei der StA das - wie für Assessoren üblich völlig abgesoffene - Dezernat erstmal auf einem akzeptablen Stand hatte, war die Belastung absolut im Rahmen.
Und wenn man länger als 20 Minuten nach Aktenstudium darüber nachgrübelt, ob die Beweislage für eine Verurteilung (nicht nur für eine Anklageerhebung - keiner klagt Verfahren an, bei denen eine Verurteilung nur 60% wahrscheinlich ist) reicht, dann stellt man ein. In meinem Fall wurden die Einstellungsbescheide konstant von der GenStA gehalten. Wobei das für einen blutjungen Assessor, der frisch aus dem Referendariat kommt siche rnicht uneingeschränkt gilt - ich hatte auch vorher schonmal rote Akten in der Hand.
Aus eigener Sicht kann ich dazu sagen: nachdem ich bei der StA das - wie für Assessoren üblich völlig abgesoffene - Dezernat erstmal auf einem akzeptablen Stand hatte, war die Belastung absolut im Rahmen.
- batman
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Re: Frage zu Arbeitsbelastung StA Bayern und Niedersachsen
Das kann man so pauschal sicher nicht sagen.Stalker hat geschrieben:keiner klagt Verfahren an, bei denen eine Verurteilung nur 60% wahrscheinlich ist
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Re: Frage zu Arbeitsbelastung StA Bayern und Niedersachsen
Fährst du mit dem Auto am WE ans Mittelmeer, oder warum soll die Lage ein Vorteil sein? Ich fliege für gewöhnlich in den Urlaub, die 30 Minuten mehr, die man dann von HH unterwegs ist sind doch wirklich nicht der Rede wert. Einen Nachteil kann ich da nicht erkennen.Volki hat geschrieben:
Für Bayern sprechen hiervor nur Weihnachtsgeld und die Nähe zum Mittelmeer. Letzteres ist der größte Nachteil an Niedersachsen, und, nein, Nord- und Ostsee sind kein Ersatz.