Auswahlgespräch StA NRW

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Auswahlgespräch StA NRW

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!

Ich habe recht kurzfristig eine Einladung zum Auswahlgespräch für die den staatsanwaltlichen Dienst in NRW erhalten. Kann jemand etwas darüber berichten, was mich da genau erwartet? Auf der Homepage der GStA heißt es nur allgemein, dass auf den bisherigen Lebensweg, Ansichten zur Tätigkeit der StA und auf "Fallbeispiele mit Problem- und Konfliktsituationen aus dem beruflichen Alltag" eingegangen wird.

Besonders letzteres würde mich interessieren. Was wird da erwartet? Tiefgehende StPO-Kenntnisse? Eher aktuelle Themen, die derzeit in der Diskussion sind? Wäre super, wenn jemand etwas Genaues dazu berichten könnte. Über die Suchfunktion konnte ich leider nichts dazu finden.

Meine erste Idee war natürlich, meinen ehemaligen Ausbilder bei der StA zu fragen, nur leider hat der gerade Urlaub und kommt vor meinem Vorstellungstermin auch nicht zurück...

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
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Zippocat
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Re: Auswahlgespräch StA NRW

Beitrag von Zippocat »

Moin,

das klingt nach den bekannten Rollenspiel-Situationen, die auch in Nds gern in den "strukturierten Einstellungsinterviews" gemacht werden. Tiefgehende Rechtskenntnisse sind da regelmäßig nicht gefragt, es geht eher um Fragen wie Sozialkompetenz in der Behörde, Teamfähigkeit, verantwortungsvolle Machtausübung, Selbstkritik usw.

Da gabs z. B. die Frage, wie ich den beiden Justizangestellten nebenan klarmache, dass mir ihr Gequarze (als das noch erlaubt war) auf den Wecker geht, was ich mit renitenten Parteien in der Sorgerechtssache mache, wie ich mit den älteren Kollegen in der Kammer umgehe, wenn ich anderer Ansicht bin u.ä.

Vermutlich wird es auch StA-spezifische Fragestellungen geben (querulatorische Anzeigeerstatter am Telefon, Wahrnehmung von Straftaten von Bekannten in der Freizeit, Druck von der Polizei, bei unsicherer Tatsachenlage Ermittlungsmaßnahmen zuzustimmen bzw. diese zu beantragen...).

Die StA-Beispiele sind jetzt komplett gegriffen, aber es wird eher nicht um die Frage gehen, welche Norm taugliche Rechtgrundlage für verdachtspezifische Aufnahmen von Verkehrsteilnehmern ist oder wie das Verhältnis von Nebenkläger zu Adhäsionskläger ist; dass Du Strafrecht kannst, sehen sie an Deinen Noten.
"If we should deal out justice only, in this world, who would escape?"
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