Angst des Richters aufgehoben zu werden - warum?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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batman
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Re: Angst des Richters aufgehoben zu werden - warum?

Beitrag von batman »

Mr_Black hat geschrieben:Auf welche Weise erfährt eigentlich der Zivilrichter, dass sein Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wurde, wenn keine Rückverweisung erfolgt?
Die Akte kommt nach Abschluss der Rechtmittelinstanz zum Ausgangsgericht zurück.
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Mr_Black
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Re: Angst des Richters aufgehoben zu werden - warum?

Beitrag von Mr_Black »

batman hat geschrieben:
Mr_Black hat geschrieben:Auf welche Weise erfährt eigentlich der Zivilrichter, dass sein Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wurde, wenn keine Rückverweisung erfolgt?
Die Akte kommt nach Abschluss der Rechtmittelinstanz zum Ausgangsgericht zurück.
Und dabei überquert sie noch mal den Schreibtisch des Erstinstanzrichters?
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batman
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Re: Angst des Richters aufgehoben zu werden - warum?

Beitrag von batman »

Wenn er darauf Wert legt bzw. das die Geschäftsstelle nicht ohnehin in allen Fällen veranlasst.
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Ara
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Re: Angst des Richters aufgehoben zu werden - warum?

Beitrag von Ara »

batman hat geschrieben:
Eagnai hat geschrieben:Die Anweisung, Anklage zu erheben, ist bei unserer GStA auch durchaus nicht unüblich.
In Hamburg offenbar auch nicht: http://www.sueddeutsche.de/politik/ange ... -1.2488240
Für Hamburger Verhältnisse kann man froh sein, dass die GStA zumindest nen Hamburger StA angewiesen hat. Herr von Selle schreibt ja auch gerne mal StA in Schleswig Holstein und Niedersachsen an und erläutert seine Rechtsansichten...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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