Soial hat geschrieben:
da frage ich mich aber schon, ob man ohne steuerrechtliche Vorkenntnisse überhaupt eine Chance hat genommen zu werden...
...obwohl einige Bundesländer ja immer schreiben, dass steuerrechtliche Vorkenntnisse nicht notwendig sind.
Die Chance besteht sehr wohl. Ich hatte vielmehr nicht den Eindruck, dass "Steuerrechtler" ggü. "Nichtsteuerrechtlern" grdsl. bevorzugt werden, zumal die zuvor erworbenen steuerrechtlichen Vorkenntnisse i.d.R. nicht im Ansatz so fundiert sind, dass die Finanzverwaltung die Personalauswahl für den höheren Dienst in der Finanzverwaltung unter dem Aspekt der besonderen Fachkompetenz vornimmt. Vielmehr werden die erforderlichen, speziell für die Finanzverwaltung maßgeschneiderten Fachkenntnisse im Vorbereitungsjahr vermittelt und man baut diese im weiteren Laufbahnverlauf kontinuierlich aus, speziell auf die jeweils übertragenen Sachgebiete bezogen. Als Führungskraft in der FW übt man ohnehin keine originär sachbearbeitende Tätigkeit aus, sondern ist primär mit Sachentscheidungen z.B. in besonders komplexen oder rechtlich schwierigen Fallfragen und im Übrigen mit dem gesamten Spektrum an Führungsaufgaben befasst. Im Steuerrecht sind die z.T. hochspezialisierten Sachbearbeiter den Führungskräften zumindest in den ersten Jahren ohnehin um Längen voraus.
Würde mir also um ggf. mangelnde steuerrechtliche Vorkenntnisse keine tiefschürfenden Gedanken machen. Sind allenfalls vorteilhaft für die Begründung des Interesses an der FW. Da muss man nicht besonders weit ausholen, wenn es einen entsprechenden "roten Faden" im CV gibt.
Viel Glück Euch fürs Auswahlverfahren...