Einstellung Proberichter OVG NRW

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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strafrechtler
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von strafrechtler »

j_laurentius hat geschrieben:Ich würde das Mißbrauchs-Thema nicht überbewerten. Beim Bundesverfassungsgericht kann ich mir vorstellen, daß es dort eine nicht geringe Rolle spielt, aber bei den "normalen" Gerichten wohl doch weniger. Die weitaus meisten Menschen, die sich an ein Gericht wenden, haben ein wirkliches Problem. Ich habe, würde ich sagen, noch nie "mißbräuchlich" ein Gericht angerufen und habe auch nur sehr, sehr selten Mandanten, die ich als "Spinner", die die Gerichte unnötig in Anspruch nehmen, bei mir. Okay, vorgestern hatte ich einen Typen an der Strippe, der mir erklärte, das Parlament im Berliner Reichstag sei illegal und Bonn sei nach wie vor Regierungssitz und dort müsse das Parlament sein und da müsse ich für ihn insoweit tätig werden, das macht mal richtig Spaß am ersten Tag nach dem Urlaub, aber so etwas kommt allenfalls einmal im Jahr vor.

Mich würde allerdings interessieren, wie das die in diesem Forum vertretenen Richter sehen.
Aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit kann ich bestätigen, dass die Zahl der "echten" Querulanten gering ist. Das kommt einem bisweilen anders vor, weil ein einziger Querulant so viel Arbeit macht wie 20 normale Akten. Was man sich allerdings manchmal schon fragt, ist, ob die Leute keine anderen Probleme haben (Kampf bis aufs Messer bei Kleinststreitwerten, Sachverständigenkosten 10mal so hoch wie der Streitwert; Einsprüche gegen Bußgeldbescheide im Straßenverkehrsbereich mit absurden Einlassungen, so wie das berühmte Handy als Wärmeakku). Und die Qualität der Anwälte schwankt schon arg, wobei man ja auch selbst nicht gefeit ist vor fehlerhaften Einschätzungen. Aber bis auf die Querulanten hat das alles nichts mit dem Thema "Missbrauchsgebühr" zu tun.
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Logo »

Querulatorische Kläger kommen bei den Verwaltungsgerichten schon vor. In meinem Dezernat habe ich zwei. Pro Monat bekomme ich im Schnitt 2-3 neue Verfahren rein. Da beide "arm im Sinne des Gesetzes" sind, wird auch immer gleich an Antrag auf PKH gestellt. Darüber lassen sich die Verfahren in der Regel gut bewältigen.

Das Problem ist mE, dass mangels Anwaltszwangs im erstinstanzlichen Verfahren die Hemmschwelle für unsinnige Verfahren einfach niedriger ist. Zudem ist der "Staat" (in welcher Form auch immer) ein dankbarer Gegner für alle, die sich verfolgt, missverstanden und ungerecht behandelt fühlen. Eine Behörde/Körperschaft etc. verklagt sich halt leichter als eine natürliche Person (von leidigen Nachbarschaftstreitigkeiten mal abgesehen). Mitunter sind Anträge wie "Es wird festgestellt, dass alle Schweinetränken im Land X zu klein sind" ja auch ganz amüsant. Im Zuge von Fukushima hatte ich auch einen Antrag auf "Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Abschaltung aller Atomkraftwerke". Es sollte auch der "Sofortige Vollzug" durch das Gericht angeordnet werden...

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Stalker
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Stalker »

Also aus meiner Zeit als Strafrichter kann ich berichten, dass die Anzahl der Querulanten relativ gering ist... allerdings auch nur deshalb, weil das meiste von der Staatsanwaltschaft ausgefiltert wird. Den gefühlt höchsten Satz an Querulanten hat man meiner Erfahrung nach, wenn man für die Zwangsvollstreckung zuständig ist... da wird dann auch meist nach dem verlorenen Rechtsstreit noch weitergekämpft.

In Betreuungssachen, wo nach Aussagen diverser Kollegen auch die Queru-Dichte relativ hoch sein soll, kann ich das allerdings nicht bestätigen... mag allerdings auch an meiner Einstellung damals gelegen haben. Wenn jemand keine Betreuung wollte und der SV festgestellt hat, dass derjenige versteht, was eine Betreuung und ist was die Ablehnung für Folgen haben kann, dann hab ich die Einrichtung konsequent abgelehnt.
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jur_car
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von jur_car »

Zurück zum Thema: In 2010 wurden mehrere Stellen besetzt. Eingeladen in Runde 2 und 3 wurden auch Bewerber ohne doppel-VB. Kenne sogar einen mit 8,x und 10,x
Versuchen kann man es also.
Außerdem gibt es ja noch die Sozialgerichte...
Frage: Wie macht sich ein Umsturz in Deutschland bei den Juristen bemerkbar? - Antwort: "Herauszunehmen: Gz. 1 - 123 und Index. Einzufügen: Gz. 1, Revolutionäres Gesetzbuch. Ihr C.H.Beck Verlag."
bruce1986
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von bruce1986 »

ziehe mal diesen etwas älteren Thread hoch, da ich sehr an Informationen zur gegenwärtigen Einstellungspraxis des OVG NRW und insbesondere zu den Chancen interessiert bin, am VG Köln, Düsseldorf oder Aachen zu landen.

Die telefonischen Auskünfte des OVG ("jede frei werdende Stelle wird nachbesetzt, so dass man es mit ner Bewerbung ruhig mal probieren kann" "Chancen stehen besser, wenn man sich nicht auf Köln und Düsseldorf beschränkt"; "stellen gerne auch Leute ein, die nicht direkt aus dem Ref. kommen" ...) haben mir leider nur bedingt weitergeholfen. Aus dem Bekanntenkreis hört man alles mögliche, nur beruht leider das Wenigste davon auf persönlichen Erfahrungen. Zumindest überlege ich aber angesichts der ja eher knappen Stellensituation, ob es Sinn macht, noch ein wenig mit der Bewerbung zu warten und erst einmal ein wenig Berufserfahrung in einer auf Verwaltungsrecht spezialisierten Kanzlei zu sammeln (was keinesfalls eine bloße "Pflichtaufgabe" wäre, sondern mir vermutlich ebenfalls große Freude bereiten würde), um dann in 1-2 Jahren eine etwas "rundere" Bewerbung einreichen zu können...

Wäre daher super, wenn der ein oder andere Informationen aus "1. (oder ggf. 2.) Hand" zu den gegenwärtigen Anforderungen in NRW und insb. in Köln, Düsseldorf und Aachen posten könnte. Besten Dank & noch ein schönes Wochenende
Stalker
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Stalker »

strafrechtler hat geschrieben:
j_laurentius hat geschrieben:Ich würde das Mißbrauchs-Thema nicht überbewerten. Beim Bundesverfassungsgericht kann ich mir vorstellen, daß es dort eine nicht geringe Rolle spielt, aber bei den "normalen" Gerichten wohl doch weniger. Die weitaus meisten Menschen, die sich an ein Gericht wenden, haben ein wirkliches Problem. Ich habe, würde ich sagen, noch nie "mißbräuchlich" ein Gericht angerufen und habe auch nur sehr, sehr selten Mandanten, die ich als "Spinner", die die Gerichte unnötig in Anspruch nehmen, bei mir. Okay, vorgestern hatte ich einen Typen an der Strippe, der mir erklärte, das Parlament im Berliner Reichstag sei illegal und Bonn sei nach wie vor Regierungssitz und dort müsse das Parlament sein und da müsse ich für ihn insoweit tätig werden, das macht mal richtig Spaß am ersten Tag nach dem Urlaub, aber so etwas kommt allenfalls einmal im Jahr vor.

Mich würde allerdings interessieren, wie das die in diesem Forum vertretenen Richter sehen.
Aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit kann ich bestätigen, dass die Zahl der "echten" Querulanten gering ist. Das kommt einem bisweilen anders vor, weil ein einziger Querulant so viel Arbeit macht wie 20 normale Akten. Was man sich allerdings manchmal schon fragt, ist, ob die Leute keine anderen Probleme haben (Kampf bis aufs Messer bei Kleinststreitwerten, Sachverständigenkosten 10mal so hoch wie der Streitwert; Einsprüche gegen Bußgeldbescheide im Straßenverkehrsbereich mit absurden Einlassungen, so wie das berühmte Handy als Wärmeakku). Und die Qualität der Anwälte schwankt schon arg, wobei man ja auch selbst nicht gefeit ist vor fehlerhaften Einschätzungen. Aber bis auf die Querulanten hat das alles nichts mit dem Thema "Missbrauchsgebühr" zu tun.
Falls dein Nickname dafür steht, dass Du Strafrecht als Richter machst... 95% der Querus fangen wir Dir schon ab. Mit freundlichem Gruß, die Staatsanwaltschaft.^^

Hab ich beim Amtsgericht ernsthaft deutlich gesehen - im Strafrechts-Dezernat hatte ich - wenn ich mich recht erinnere - einen Querulanten. Denselben Herren hatte ich aber in ca. der fünffachen Menge der Verfahren im Zwangsvollstreckungs-Dezernat. Dabei hatte ich aber im Gegensatz zur Tätigkeit als Staatsanwalt dann noch die Genugtuung, dass eine unsinnige Beschwerde gegen die eigene Entscheidung den Beschwerdeführer 50 Euro kostet.

Was ich als Staatsanwalt teilweise - auch von Volljuristen - für absolut unsinnige Beschwerden bearbeiten muss - das geht absolut nicht. Das könnte ich viel eher hinnehmen, wenn die GenStA für den Unsinn auch eine Gebühr erheben könnte. GERADE bei Querulanten, die jeden Blödsinn anzeigen und gegen jeden Mist dann auch in Beschwerde gehen. Meine einzige Genugtuung ist, solchen Unsinn an die zuständige RA-Kammer oder das zuständige Amtsgericht - Betreuungsabteilung - zur Kenntnisnahme zu übersenden... was aber ausser verwirrten Anrufen von wegen "Wieso haben Sie mir das denn geschickt?" bislang nichts brachte.
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Survivor »

@Stalker: =D> Wenn man über Sinn und Unsinn einer zu verhängenden Mißbrauchsgebühr wirklich qualifiziert streiten will, so sollte man sich zunächst einmal diverse sozialgerichtliche Verfahren anschauen.
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von non-liquet »

Survivor hat geschrieben:@Stalker: =D> Wenn man über Sinn und Unsinn einer zu verhängenden Mißbrauchsgebühr wirklich qualifiziert streiten will, so sollte man sich zunächst einmal diverse sozialgerichtliche Verfahren anschauen.
Wobei allerdings das Problem ist, dass die entsprechende Vorschrift in den Gesetzessammlungen mancher LSG-Senate nicht vorhanden zu sein scheint...
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Survivor »

non-liquet hat geschrieben:
Survivor hat geschrieben:@Stalker: =D> Wenn man über Sinn und Unsinn einer zu verhängenden Mißbrauchsgebühr wirklich qualifiziert streiten will, so sollte man sich zunächst einmal diverse sozialgerichtliche Verfahren anschauen.
Wobei allerdings das Problem ist, dass die entsprechende Vorschrift in den Gesetzessammlungen mancher LSG-Senate nicht vorhanden zu sein scheint...
So ist es, leider.
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Schlumpfi »

Survivor hat geschrieben:@Stalker: =D> Wenn man über Sinn und Unsinn einer zu verhängenden Mißbrauchsgebühr wirklich qualifiziert streiten will, so sollte man sich zunächst einmal diverse sozialgerichtliche Verfahren anschauen.
Die Mißbrauchsgebühr ist ein ganz stumpfes Schwert. Ich habe die in zwei Jahren vielleicht vier Mal angedroht und zwei Mal verhängt. Leider trifft man damit die Kostenbeamtin mehr als den Kläger, weil letzterer im Endeffekt eh meistens nicht zahlen kann und das ganze nach sinnlosen Vollstreckungsversuchen ins Leere geht.
Aber so eine kleine Gerichts-Nutzungs-Gebühr würde ich mir auch ab und zu wünschen...... (womit man wahrscheinlich auch wieder die falschen treffen würde :( ) Oder eine Gebühr ab dem dritten Befangenheitsantrag..... :-k
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Kritikus »

bruce1986 hat geschrieben:ziehe mal diesen etwas älteren Thread hoch, da ich sehr an Informationen zur gegenwärtigen Einstellungspraxis des OVG NRW und insbesondere zu den Chancen interessiert bin, am VG Köln, Düsseldorf oder Aachen zu landen.

Die telefonischen Auskünfte des OVG ("jede frei werdende Stelle wird nachbesetzt, so dass man es mit ner Bewerbung ruhig mal probieren kann" "Chancen stehen besser, wenn man sich nicht auf Köln und Düsseldorf beschränkt"; "stellen gerne auch Leute ein, die nicht direkt aus dem Ref. kommen" ...) haben mir leider nur bedingt weitergeholfen. Aus dem Bekanntenkreis hört man alles mögliche, nur beruht leider das Wenigste davon auf persönlichen Erfahrungen. Zumindest überlege ich aber angesichts der ja eher knappen Stellensituation, ob es Sinn macht, noch ein wenig mit der Bewerbung zu warten und erst einmal ein wenig Berufserfahrung in einer auf Verwaltungsrecht spezialisierten Kanzlei zu sammeln (was keinesfalls eine bloße "Pflichtaufgabe" wäre, sondern mir vermutlich ebenfalls große Freude bereiten würde), um dann in 1-2 Jahren eine etwas "rundere" Bewerbung einreichen zu können...

Wäre daher super, wenn der ein oder andere Informationen aus "1. (oder ggf. 2.) Hand" zu den gegenwärtigen Anforderungen in NRW und insb. in Köln, Düsseldorf und Aachen posten könnte. Besten Dank & noch ein schönes Wochenende
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Also dann, die Zeiten haben sich geändert. Während 2009 niemand und in den Jahren danach kleckerweise Leute eingestellt worden sind, beginnt jetzt der Generationenwechsel. Die NRW-Verwaltungsgerichtsbarkeit hatte vor zwei Jahren ein Durchschnittsalter von Mitte 50. Jetzt gehen reihenweise Richter/innen in den Ruhestand, es wird wieder eingestellt. Es lohnt sich, sich zu bewerben; wie man hört, reichen bei mancher Bewerbungsrunde die (akzeptierten) Kandidaten nicht für Zahl der aktuell offenen Stellen aus. Andererseits handelt es sich um eine kleine Gerichtsbarkeit, die Zahl der offenen bzw. offen werdenden Stellen hält sich in Grenzen. Die Anforderungen: Soweit ich weiß, muss schon mindestens ein Prädikatsexamen dabei sein. Das Bewerbungsverfahren ist reformiert und findet, ohne die bisherige "Vorfilterung" beim örtlichen Präsidenten/Präsidentin zentral beim OVG statt.

Die größeren Gerichte Düsseldorf und Köln haben mehr Fluktuation; daher sind die Chancen dort im Grundsatz besser.
bruce1986
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von bruce1986 »

besten Dank für die Info (hatte schon gar nicht mehr mit einer Reaktion gerechnet)! Hab mich jetzt aber ohnehin entschieden, es einfach mal mit einer Bewerbung zu versuchen. Kann dann ja alsbald mal berichten, ob sich die Einschätzung von Kritikus auch bei mir bestätigt hat!
Gelöschter Nutzer

Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/50_151106/index.php (Verwaister Link automatisch entfernt)
Personal

Zu der zügigen Entscheidungspraxis bei den Asylverfahren, die auch nicht zu Lasten der übrigen Verfahren geht, sind die Verwaltungsgerichte nur aufgrund umfassender perso­neller Verstärkung in der Lage. In diesem Jahr sind 22 neue Richterinnen und Richter ein­gestellt worden, die unter Berücksichtigung der örtlichen Belastung auf die sieben Ver­waltungsgerichte im Land verteilt wurden (Aachen: 3, Arnsberg: 3, Düs­seldorf: 6, Gelsen­kirchen: 4, Köln: 2, Minden: 2, Münster: 2). Für das kommende Jahr hat die Lan­desre­gierung 37 weitere Richter­stellen sowie 39 Stellen im nichtrichterlichen Dienst zuge­sagt.
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